Vorübergehend: Erweiterte Tagungsförderung
Die Tagungsförderung durch die Frauenbeauftragten der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät setzt an sich voraus, dass die Antragstellerin aktiv an der jeweiligen Tagung teilnimmt, insbesondere durch einen Vortrag. Aus begrenzten Mitteln sind wir vorübergehend in der Lage, auch solche Tagungsteilnahmen zu fördern, bei denen kein solcher Beitrag erbracht wird. Die Maßnahme richtet sich an Doktorandinnen, weil wir Nachwuchswissenschaftlerinnen, die sich in einer frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Qualifikation befinden, zur Teilnahme an Tagungen motivieren möchten.
Die Förderbedingungen und die Fördersummen entsprechen ansonsten den geltenden Richtlinien (siehe http://www.frauenbeauftragte.rw.uni-erlangen.de/foerdermoeglichkeiten/tagungsfoerderung.shtml). Der Antrag ist allerdings im Unterschied zu diesen Richtlinien direkt an die Frauenbeauftragte des jeweiligen Fachbereichs zu richten (Prof. Dr. Martina Steul-Fischer bzw. Prof. Dr. Andreas Funke), unter Bezugnahme auf das Programm zur erweiterten Tagungsförderung. Wenn der zur Verfügung stehende Betrag ausgeschöpft ist, greift nur noch die übliche Tagungsförderung. Über die Vergabe der Mittel wird nach dem zeitlichen Eingang des Antrages entschieden.