Theorie und Praxis der Haftung im Straßenverkehr – Kooperationsveranstaltung mit der RAK Nürnberg am 23.1.2025
Alle Interessierten sind am Donnerstag, den 23. Januar 2025 um 16 Uhr s.t. zu einer Veranstaltung zur Haftung im Straßenverkehr in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Nürnberg eingeladen. Erleben Sie die Lösung eines Falles zu einem Verkehrsunfallgeschehen in Fürth mit!
Einführung
- Wer haftet für Schäden im Rahmen von Verkehrsunfällen?
- Welche besonderen Rechtsregeln gelten dafür?
- Welche Besonderheiten gibt es bei Unfällen mit Ausländerbeteiligung?
- Wie bestimmt sich der Umfang des Schadenersatzes bei Verkehrsunfällen?
- Wie wird die Haftung für Verkehrsunfälle in der anwaltlichen Praxis realisiert?
In einer Veranstaltung in Kooperation mit der RAK Nürnberg können Sie live miterleben, wie die Rechtslage nach einem Verkehrsunfall geprüft wird.
Inhalte
Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FAU haben im WS 2024/25 in einem Proseminar zur Haftung im Straßenverkehr (PD Dr. Martin Zwickel) gearbeitet und stellen ihre examensrelevanten Themen in einer interaktiven Kooperationsveranstaltung mit der RAK Nürnberg vor.
In der Veranstaltung wird ein Fall zu einem Verkehrsunfall gelöst und die Lösung von erfahrenen Fachanwälten aus dem Verkehrsrecht kommentiert und um Praxisaspekte ergänzt. Das Publikum kann über Abstimmungen und Diskussionen unmittelbar an der Lösung des Falles mitwirken.
Programm
Folgendes Programm erwartet Sie:
- Grußwort des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Nürnberg (Dr. Uwe Wirsching)
- Einführung in den Fall (PD Dr. Martin Zwickel)
- Interaktive Falllösung unter Einbeziehung des Publikums und unter Begleitung von Rechtsanwälten (Studierende und Fachanwälte für Verkehrsrecht)
- Anschließend: Stehempfang mit Gelegenheit zum Networking „Studierende – Rechtsanwaltschaft – Publikum“
Fall
Folgender (frei erfundener) Fall (stark vereinfacht) erwartet Sie:
Ein französischer LKW-Halter fährt mit seinem Sattelzug stark alkoholisiert durch Fürth, kommt von der Fahrbahn ab, streift einen in zweiter Reihe parkenden Sattelzug und rammt zwanzig Autos. Es entsteht ein Gesamtsachschaden in Höhe von 1 200 000 €. Auch eine Person kommt zu Schaden. In die Unfallstelle fährt ein mit elektronischen Assistenzsystemen fahrendes E-Fahrzeug einer Halterin aus Erlangen, weil das System durch den Hersteller nicht für solche Hindernisse trainiert ist. Die Fahrerin hat während der Fahrt Zeitung gelesen und war dadurch abgelenkt. In der Werkstatt gerät der durch den Unfall nicht beschädigte Akku des E-Autos, obwohl die Werkstatt alle Sorgfaltsmaßnahmen beachtet hat, in Brand. Zudem kommt es noch zu einem Unfall von zwei Schaulustigen: Die Fahrerin eines E-Scooters und eine zehnjährige Radfahrerin stoßen auf dem Gehweg, auf dem sie an der Unfallstelle vorbeifahren, zusammen.
Welche Ansprüche haben die Beteiligten und ihre Haftpflichtversicherungen ggf. gegeneinander? Welches Recht ist anwendbar und wo und wie können die Ansprüche geltend gemacht werden?
Anmeldung
Sie sind herzlich eingeladen, die Veranstaltung am Donnerstag, den 23. Januar 2025 um 16 Uhr s.t. im Sitzungssaal des Juridicums (Schillerstraße 1, 91054 Erlangen, Raum 0.283) mitzuverfolgen und am anschließenden Empfang teilzunehmen! Studierende erhalten durch die Veranstaltung zugleich einen Einblick in die examensrelevante Thematik der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung.
Kontakt
PD Dr. Martin Zwickel, Maître en droit
martin.zwickel@fau.de