Fragen zu Studium und Lehre im WS 2020/21
Die Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ hat die nachfolgenden Fragen & Antworten in Bezug auf Studium und Lehre am Fachbereich Rechtswissenschaft zusammengetragen.
Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, können Sie uns sehr gerne unter jura-studienberatung@fau.de kontaktieren.
Studium und Prüfungen
Allgemeines
Fragen zur Studienorganisation und zum Ablauf des Studiums
- Informationen zum Studienbeginn am Fachbereich Rechtswissenschaft.
- Am 12.10.2020 findet eine Erstsemesterbegrüßung der FAU statt: https://www.fau.de/outreach/veranstaltungen/erstsemesterbegruessung/
- Unmittelbar danach beginnt die Online-Einführungswoche am Fachbereich Rechtswissenschaft. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Studieneinstieg an unserem Fachbereich.
- Beginn: 02.11.2020
- Ende der Vorlesungszeit: 12.02.2021
Nach momentanem Planungsstand ist davon auszugehen, dass zumindest ein Teil der Lehrveranstaltungen in Präsenzform am Studienort Erlangen stattfinden wird. Dem Fachbereich Rechtswissenschaft ist auch der persönliche Kontakt unter den Studierenden (Lernen, Vor-/Nachbereitung von Lehrveranstaltungen) wichtig.
Bitte verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen auf der Seite „Aktuelle Meldungen„.
Auf der Seite des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes finden Sie aktuelle Informationen zu den praktischen Studienzeiten.
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/prakische_studienzeiten_und_coronavirus-pandemie.pdf
Zu beachten ist besonders, dass Praktika bis zur (neuen) Vorlesungszeit am 02.11.2020 absolviert werden können.
Weitere Sonderregeln gibt es derzeit nicht, so dass Praktika nach diesem Zeitraum regulär und auch in der erforderlichen Zahl abzuleisten sind.
Die Bibliothek im Juridicum ist bis auf Weiteres geschlossen. Möglichkeiten zur Literaturbeschaffung finden Sie unter https://ub.fau.de/2020/12/18/online-services-der-universitaetsbibliothek-auf-einen-blick
- Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich die notwendige technische Ausstattung (Endgeräte und Netzzugang) zu besorgen. Wenn es allerdings Probleme beim Zugang zu den einzelnen digitalen Lehrangeboten gibt, wenden sich direkt an die Lehrstühle, damit dort die Probleme behoben werden können. In besonderen Härtefällen, wenn Sie aus finanziellen Gründen Probleme haben, können Sie sich an den Sonderfonds der FAU wenden: https://www.fau.de/corona/fau4fau/
- Jedoch gibt es hinsichtlich der Nutzung von Software ein umfangreiches Angebot des Rechenzentrums. Auch im Bereich zum digitalen Lernen finden Sie einige Hinweise.
- Unter https://www.fau.de/corona/ finden Sie viele allgemeine Informationen zur aktuellen Lage an der FAU.
Fragen zu Abschlussklausuren, Zwischenprüfungen und Übungen für Fortgeschrittene im Wintersemester 2020/21
Die Klausuren des WS 2020/21 werden am Fachbereich Rechtswissenschaft ausschließlich in digitaler Form stattfinden. Detaillierte Hinweise zum Prüfungsablauf erhalten Sie unter https://www.jura.rw.fau.de/ablauf-der-fernpruefungen-am-fachbereich-rechtswissenschaft-im-ws-2020-21/
Die Corona-Satzung der FAU sieht die Möglichkeit für Abweichungen von den prüfungsrechtlichen Regelungen vor. Der Fachbereich Rechtswissenschaft wird hiervon folgendermaßen zugunsten der Studierenden Gebrauch machen:
- Prüfungen, die Sie im Wintersemester 2020/21 ablegen, gelten. Es gibt keine Annullierung nicht bestandener Prüfungen!
- Zwingende Fristen für das Antreten zu bestimmten Prüfungen werden um mindestens ein Semester verschoben. Relevant ist das für die Zwischenprüfungen (sh. unten).
- Die Hausarbeiten der Übungen für Fortgeschrittene, die vor dem SS 2020, vor dem WS 2020/21 und vor dem SS 2021 geschrieben werden, gelten ausnahmsweise für die Übungen für Fortgeschrittene im Sommersemester 2021 (sh. dazu unten bei „Übungen für Fortgeschrittene“).
- Die Zwischenprüfung ist grundsätzlich zwingend spätestens im 4. Fachsemester abzulegen. Wenn Sie im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester 2020/21 zur Zwischenprüfung antreten müssten, verschiebt sich diese Frist zur Erstablegung auf das SS 2021. Erst im SS 2021 müssten Sie sich dann also zur Zwischenprüfung anmelden.
- Nicht bestandene Zwischenprüfungen müssen grundsätzlich ein Jahr nach dem ersten Nichtbestehen wiederholt werden. Diese Wiederholungsfrist wird um 1 Jahr verlängert, d. h. Ihre Nichtteilnahme gilt als entschuldigtes Versäumnis. Müssten Sie also im Wintersemester 2020/21 die Zwischenprüfung wiederholen (Nichtbestehen im Wintersemester 2019/20), können Sie die Zwischenprüfung im Wintersemester 2021/22 im gleichen Fach wiederholen. Natürlich können Sie auch das Fach wechseln und sich zu einem früheren Zeitpunkt zu den Prüfungen anmelden.
- Nicht bestandene Zwischenprüfungen werden im Wintersemester 2020/21 nicht (!) folgenlos annulliert.
- Zwischenprüfungen, die Sie im Wintersemester 2020/21 bestehen, gelten. Eine erneute Ablegung zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.
- NEU [03.03.2021]: Bestehen Sie aufgrund einer Prüfungsteilnahme im WS 2020/21 die Zwischenprüfung nicht, so können Sie sich an den Dekan wenden und um einen weiteren Prüfungsversuch ersuchen. In einem Antrag im unmittelbaren Anschluss an die Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens müssen Sie plausibel darlegen, was die Gründe für den Fehlversuch waren. Die Gründe müssen im direkten Zusammenhang mit den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie stehen. Eine unzureichende Prüfungsvorbereitung allein begründet nicht die Gewährung eines weiteren Prüfungsversuchs, es müssen weitere gewichtige Gründe hinzukommen, die über die Einschränkungen hinausgehen, die im Moment für alle Studierenden spürbar sind. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall baldmöglichst die Studienfachberatung.
Grundsatz
Grundsätzlich gelten für die Übungen für Fortgeschrittene die Regeln der Studienordnung: Demnach müssen für das Bestehen der Übung im Sommersemester 2021 mindestens eine der drei Klausuren und entweder die Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Sommersemester 2021 oder die Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester 2021 bestanden werden.
Corona-Sonderregelung für das SS 2021
Ausnahmsweise gelten die Hausarbeiten der Übungen für Fortgeschrittene, die im Rahmen der Übungen im SS 2020 und im WS 2020/21 gestellt wurden, für die Übungen für Fortgeschrittene im Sommersemester 2021. Sie können also eine Klausur, die Sie im Sommersemester 2021 in einer der Übungen für Fortgeschrittene bestehen, auch mit einer der genannten Hausarbeiten kombinieren! Hierbei handelt es sich um Corona-Sonderregelungen, die nur für die genannten Fälle gelten und über die ggf. in jedem zukünftigen Semester neu entschieden werden muss!
Fragen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung und zur Juristischen Universitätsprüfung
Zur Juristischen Universitätsprüfung müssen Sie sich i.d.R. im 12. Fachsemester anmelden. Wegen der Corona-Pandemie wird diese Frist auf das 14. Fachsemester verschoben, sofern Sie im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 immatrikuliert waren.
- Das Landesjustizprüfungsamt hat mitgeteilt, dass als Nachweis für Fachsprachausbildung und Übungen für Fortgeschrittene der Ausdruck aus Mein Campus (gesonderte Bescheinigung mit Verifikationscode) ausreichend ist.
- Es kommt zu einer Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 und des Wintersemesters 2020/21 auf die für den Freiversuch maßgebliche Semesterzahl. Das gilt aber nur, wenn Sie im Sommersemester 2020 bereits immatrikuliert waren.
- Weitere Informationen unter: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/nichtanrechnung_ss_2020_und_ws_2020_2021_-_freiversuch_4.12.pdf
Ja, ab dem Prüfungstermin 2020/II werden weite Teile des Familienrechts, insbesondere das Unterhaltsrecht und die Vorschriften über die Scheidungsgründe, in der schriftlichen und mündlichen Prüfung nicht mehr geprüft. Konkret bedeutet dies für Sie, dass bereits ab dem Termin EJS 2020/2 im Familienrecht nur noch folgende Themen geprüft werden können:
• die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen [ohne die Vorschriften zum Getrenntleben],
• das gesetzliche Güterrecht und die allgemeinen Vorschriften zur Gütertrennung und zur Gütergemeinschaft,
• die allgemeinen Vorschriften über Verwandtschaft
• sowie aus Abschnitt 2 Titel 5 des BGB die Vertretung des Kindes und die Beschränkung der elterlichen Haftung jeweils in Grundzügen.
Weitere Informationen unter: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/beschr%C3%A4nkung_pr%C3%BCfungsstoff_ejs_ab_2020_2.pdf
Neue Vorgaben für die Seminararbeiten (Update 16.03.2020)
Fragen zu den Lehrveranstaltungen
Alle Lehrveranstaltungen finden ab Beginn der Vorlesungszeit (02.11.2020) statt. Der Fachbereich Rechtswissenschaft plant, soweit rechtlich zulässig und räumlich möglich, auch Präsenzlehre (u.a. in PÜs, Proseminaren, Seminaren und Tutorien). Näheres kann aber erst in einigen Wochen festgelegt werden. Es bleibt auf jeden Fall für die Lehrveranstaltungen bei den im UnivIS angegebenen Zeiten.
Am Fachbereich Rechtswissenschaft ist die jeweilige Dozentin/der jeweilige Dozent für die Digitalisierung des Lehrangebots verantwortlich. Informationen zu den jeweiligen digitalen Kursen finden Sie v.a. im StudOn-Bereich der jeweiligen Lehrveranstaltung, im UnivIS oder aber auch auf der Homepage des entsprechenden Lehrstuhls.
Der erlanger examenskurs findet jedenfalls plangemäß statt (sh. Homepage). Details der Durchführung werden im Laufe des Sommers festgelegt.
Aufgrund der aktuellen Situation finden die Schlüsselqualifikationen am Fachbereich Rechtswissenschaft im WS 2020/21 eingeschränkt statt. Ob und in welcher Weise im Wintersemester 2020/21 Schlüsselqualifikationskurse des Instituts für Anwaltsrechts und Anwaltspraxis stattfinden, entnehmen Sie der Seite des ARAP .