Fragen zu Studium und Lehre im Sommersemester 2021
Die Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ hat die nachfolgenden Fragen & Antworten in Bezug auf Studium und Lehre am Fachbereich Rechtswissenschaft zusammengetragen.
Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, können Sie uns sehr gerne unter jura-studienberatung@fau.de kontaktieren.
Studium und Prüfungen
Allgemeines
Fragen zur Studienorganisation und zum Ablauf des Studiums
- Informationen zum Studienbeginn am Fachbereich Rechtswissenschaft.
- Am 12.04.2021 findet ab 9 Uhr eine digitale Erstsemesterbegrüßung am Fachbereich Rechtswissenschaft der FAU statt.
- Zusätzlich gibt es eine Online-Einführungsphase am Fachbereich Rechtswissenschaft. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Studieneinstieg an unserem Fachbereich.
- Beginn: 12.04.2021
- Ende der Vorlesungszeit: 16.07.2021
Nach momentanem Planungsstand ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der Lehrveranstaltungen in digitaler Form stattfinden wird. Sie können also davon ausgehen, im Sommersemester 2021 vollständig im digitalen Raum studierenden zu können.
Bitte beachten Sie dazu die Ankündigung des Studiendekans für die Lehre im Sommersemester 2021.
Auf der Seite des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes finden Sie aktuelle Informationen zu den praktischen Studienzeiten.
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/prakische_studienzeiten_und_coronavirus-pandemie.pdf
Weitere Sonderregeln gibt es derzeit nicht, so dass Praktika nach dem in der Ankündigung genannten Zeitraum regulär und auch in der erforderlichen Zahl abzuleisten sind.
Anerkannt werden, nach Auskunft des Landesjustizprüfungsamts aber auch „digital durchgeführte Praktika“.
Die Bibliothek im Juridicum hat am 10. März 2021 wieder geöffnet. Möglichkeiten zur Literaturbeschaffung finden Sie unter https://ub.fau.de/2020/12/18/online-services-der-universitaetsbibliothek-auf-einen-blick
- Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich die notwendige technische Ausstattung (Endgeräte und Netzzugang) zu besorgen. Wenn es allerdings Probleme beim Zugang zu den einzelnen digitalen Lehrangeboten gibt, wenden sich direkt an die Lehrstühle, damit dort die Probleme behoben werden können. In besonderen Härtefällen, wenn Sie aus finanziellen Gründen Probleme haben, können Sie sich an den Sonderfonds der FAU wenden: https://www.fau.de/corona/fau4fau/
- Jedoch gibt es hinsichtlich der Nutzung von Software ein umfangreiches Angebot des Rechenzentrums. Auch im Bereich zum digitalen Lernen finden Sie einige Hinweise.
- Unter https://www.fau.de/corona/ finden Sie viele allgemeine Informationen zur aktuellen Lage an der FAU.
Fragen zu Abschlussklausuren, Zwischenprüfungen und Übungen für Fortgeschrittene im Sommersemester 2021
Derzeit steht noch nicht fest, ob die Prüfungen am Fachbereich Rechtswissenschaft in digitaler Form oder in Präsenzform stattfinden werden. Abgehalten werden die Prüfungen aber in jedem Fall.
Die Corona-Satzung der FAU sieht die Möglichkeit für Abweichungen von den prüfungsrechtlichen Regelungen vor. Der Fachbereich Rechtswissenschaft wird hiervon folgendermaßen zugunsten der Studierenden Gebrauch machen:
- Prüfungen, die Sie im Sommersemester 2021 ablegen, gelten. Es gibt keine Annullierung nicht bestandener Prüfungen!
- Zwingende Fristen für das Antreten zu bestimmten Prüfungen werden um die Zeit des Sommersemesters 2021 verschoben. Relevant ist das für die Zwischenprüfungen (sh. unten).
- Die Hausarbeiten der Übungen für Fortgeschrittene, die vor dem SS 2020, vor dem WS 2020/21 und vor dem SS 2021 geschrieben werden, gelten ausnahmsweise für die Übungen für Fortgeschrittene im Sommersemester 2021 (sh. dazu unten bei „Übungen für Fortgeschrittene“).
- Die Zwischenprüfung ist grundsätzlich zwingend spätestens im 4. Fachsemester abzulegen. Wenn Sie im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester 2020/21 oder im Sommersemester 2021 zur Zwischenprüfung antreten müssten, verschiebt sich diese Frist zur Erstablegung auf das WS 2021/22. Erst im WS 2021/22 müssten Sie sich dann also zur Zwischenprüfung anmelden.
- Nicht bestandene Zwischenprüfungen müssen grundsätzlich ein Jahr nach dem ersten Nichtbestehen wiederholt werden. Nicht bestandene Zwischenprüfungen wurden nur im Sommersemester 2020 annulliert. Dadurch kommt es für annullierte Zwischenprüfungen aus dem Sommersemester 2020 zu keinem Anlaufen einer Wiederholungsfrist. Zwischenprüfungsklausuren, die Sie im Sommersemester 2020 nicht bestanden haben, können Sie folglich zu einem beliebigen Zeitpunkt wiederholen.
- Nicht bestandene Zwischenprüfungen werden im Sommersemester 2021 nicht (!) folgenlos annulliert.
- Zwischenprüfungen, die Sie im Sommersemester 2021 bestehen, gelten. Eine erneute Ablegung zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.
- Bestehen Sie aufgrund einer Prüfungsteilnahme im WS 2020/21 die Zwischenprüfung endgültig nicht, so können Sie sich an den Dekan wenden und um einen weiteren Prüfungsversuch ersuchen. In einem Antrag im unmittelbaren Anschluss an die Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens müssen Sie plausibel darlegen, was die Gründe für den Fehlversuch waren. Die Gründe müssen im direkten Zusammenhang mit den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie stehen. Eine unzureichende Prüfungsvorbereitung allein begründet nicht die Gewährung eines weiteren Prüfungsversuchs, es müssen weitere gewichtige Gründe hinzukommen, die über die Einschränkungen hinausgehen, die im Moment für alle Studierenden spürbar sind. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall baldmöglichst die Studienfachberatung.
Grundsatz
Grundsätzlich gelten für die Übungen für Fortgeschrittene die Regeln der Studienordnung: Demnach müssen für das Bestehen der Übung im Sommersemester 2021 mindestens eine der drei Klausuren und entweder die Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Sommersemester 2021 oder die Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester 2021 bestanden werden.
Corona-Sonderregelung für das Sommersemester 2021
Ausnahmsweise gelten die Hausarbeiten der Übungen für Fortgeschrittene, die im Rahmen der Übungen im SS 2020 und im WS 2020/21 gestellt wurden, für die Übungen für Fortgeschrittene im Sommersemester 2021. Sie können also eine Klausur, die Sie im Sommersemester 2021 in einer der Übungen für Fortgeschrittene bestehen, auch mit einer der genannten Hausarbeiten kombinieren! Hierbei handelt es sich um Corona-Sonderregelungen, die nur für die genannten Fälle gelten und über die ggf. in jedem zukünftigen Semester neu entschieden werden muss!
Fragen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung und zur Juristischen Universitätsprüfung
Zur Juristischen Universitätsprüfung müssen Sie sich i.d.R. im 12. Fachsemester anmelden. Wegen der Corona-Pandemie wird diese Frist auf das 14. Fachsemester verschoben, sofern Sie im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 immatrikuliert waren. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Juristische Universitätsprüfung.
- Das Landesjustizprüfungsamt hat mitgeteilt, dass als Nachweis für Fachsprachausbildung und Übungen für Fortgeschrittene der Ausdruck aus Mein Campus (gesonderte Bescheinigung mit Verifikationscode) ausreichend ist. Eine weitere Unterschrift oder Abstempelung ist nicht erforderlich.
- Es kommt zu einer Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 und des Wintersemesters 2020/21 auf die für den Freiversuch maßgebliche Semesterzahl. Das gilt aber nur, soweit Sie im Sommersemester 2020/Wintersemester 2020/21 bereits immatrikuliert waren.
- Weitere Informationen unter: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/nichtanrechnung_ss_2020_und_ws_2020_2021_-_freiversuch_24.3.pdf
- Hinsichtlich des SoSe 2021 liegen noch keine Informationen vor.
Ja, ab dem Prüfungstermin 2020/II werden weite Teile des Familienrechts, insbesondere das Unterhaltsrecht und die Vorschriften über die Scheidungsgründe, in der schriftlichen und mündlichen Prüfung nicht mehr geprüft. Konkret bedeutet dies für Sie, dass bereits ab dem Termin EJS 2020/2 im Familienrecht nur noch folgende Themen geprüft werden können:
• die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen [ohne die Vorschriften zum Getrenntleben],
• das gesetzliche Güterrecht und die allgemeinen Vorschriften zur Gütertrennung und zur Gütergemeinschaft,
• die allgemeinen Vorschriften über Verwandtschaft
• sowie aus Abschnitt 2 Titel 5 des BGB die Vertretung des Kindes und die Beschränkung der elterlichen Haftung jeweils in Grundzügen.
Weitere Informationen unter: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/beschr%C3%A4nkung_pr%C3%BCfungsstoff_ejs_ab_2020_2.pdf
Neue Vorgaben für die Seminararbeiten (Update 16.03.2020)
Fragen zu den Lehrveranstaltungen
Alle Lehrveranstaltungen finden ab Beginn der Vorlesungszeit (12.04.2021) statt. Der Fachbereich Rechtswissenschaft plant, soweit rechtlich zulässig und räumlich möglich, auch Präsenzlehre (u.a. in PÜs, Proseminaren, Seminaren und Tutorien). Näheres kann aber erst in einigen Wochen festgelegt werden. Es bleibt auf jeden Fall für die Lehrveranstaltungen bei den im UnivIS angegebenen Zeiten.
Am Fachbereich Rechtswissenschaft ist die jeweilige Dozentin/der jeweilige Dozent für die Digitalisierung des Lehrangebots verantwortlich. Informationen zu den jeweiligen digitalen Kursen finden Sie v.a. im StudOn-Bereich der jeweiligen Lehrveranstaltung, im UnivIS oder aber auch auf der Homepage des entsprechenden Lehrstuhls.
Der erlanger examenskurs findet plangemäß statt (sh. Homepage). Details der Durchführung erfahren Sie in den entsprechenden StudOn-Kursen.
Trotz der aktuellen Situation finden die Schlüsselqualifikationen am Fachbereich Rechtswissenschaft im Sommersemester 2021 statt. Sie können sich für die Online-Kurse unter https://www.studon.fau.de/cat3603162.html anmelden.