Fragen zu Studium und Lehre im Sommersemester 2020
Die Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ hat die nachfolgenden Fragen & Antworten in Bezug auf Studium und Lehre am Fachbereich Rechtswissenschaft zusammengetragen.
Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, können Sie uns sehr gerne unter jura-studienberatung@fau.de kontaktieren.
Studium und Prüfungen
Allgemeines
Fragen zum Studienablauf
- Die Einschreibefrist für das Sommersemester 2020 wurde bis zunächst 19.04.2020 verlängert. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.fau.de/corona/studium
- Informationen zum Studieneinstieg bietet Ihnen unsere Online-Einführungswoche auf StudOn.
- Beginn: 20.04.2020
- Ende der Vorlesungszeit (verschoben um 2 Wochen): 07.08.2020.
- Die Verlängerung des Vorlesungsbetriebs um zwei Wochen soll den Universitäten Flexibilität gewähren, führt aber nicht zu einer automatischen Verlängerung der Vorlesungen. Der Vorlesungsbetrieb des Wintersemesters 2020/2021 beginnt im Übrigen auch zwei Wochen später, nämlich am 2. November 2020.
Auf der Seite des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes finden Sie aktuelle Informationen zu den praktischen Studienzeiten.
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/prakische_studienzeiten_und_coronavirus-pandemie.pdf
Praktika, die am 27. Juli 2020 beginnen, werden – soweit die sonstigen üblichen Voraussetzungen erfüllt sind – vom Landesjustizprüfungsamt unproblematisch als praktische Studienzeiten nach § 25 JAPO anerkannt werden, auch wenn nun formal zwei Wochen in der Vorlesungszeit liegen.
- Die Regelstudienzeit wirkt sich im Studiengang Rechtswissenschaft v.a. auf die BAföG-Bezugsberechtigung aus. Mit einer Verlängerung der Regelstudienzeit wird die Förderungshöchstdauer verlängert.
- Für die Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaft hat die Verlängerung der Regelstudienzeit ohne eine entsprechende Anpassung der JAPO keine Auswirkung. Alle prüfungsrechtlichen Regelungen knüpfen an die Fachsemesterzahl und nicht an die Regelstudienzeit an.
- Jedoch wird nach Auskunft des LJPA das SoSe 2020 bei der Berechnung des Freischusses nicht berücksichtigt – das gilt für alle Studierenden, also auch für die, die erst in ein paar Jahren Examen machen. § 37 JAPO wird entsprechend geändert.
- Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich die notwendige technische Ausstattung (Endgeräte und Netzzugang) zu besorgen. Wenn es allerdings Probleme beim Zugang zu den einzelnen digitalen Lehrangeboten gibt, wenden sich direkt an die Lehrstühle, damit dort die Probleme behoben werden können. In besonderen Härtefällen, wenn Sie aus finanziellen Gründen Probleme haben, können Sie sich an den Sonderfonds der FAU wenden: https://www.fau.de/corona/fau4fau/
- Jedoch gibt es hinsichtlich der Nutzung von Software ein umfangreiches Angebot des Rechenzentrums. Auch im Bereich zum digitalen Lernen finden Sie einige Hinweise.
- Unter https://www.fau.de/corona/ finden Sie viele allgemeine Informationen zur aktuellen Lage an der FAU.
Fragen zu Abschlussklausuren, Zwischenprüfungen und Übungen für Fortgeschrittene im Sommersemester 2020
- Wir gehen derzeit davon aus, dass die Abschluss- und Zwischenprüfungsklausuren als Präsenzklausuren Ende Juli/Anfang August – ggf. mit besonderen Schutzmaßnahmen (Abstand, Schutzmasken) – stattfinden können. Evt. müssen wir in den September oder Oktober ausweichen. Das können wir momentan noch nicht sagen.
- Bitte melden Sie sich jedoch in jedem Fall zu den Prüfungen an. Der Anmeldezeitraum wurde um zwei Wochen verschoben wird und nun am 08.06. (0.01 Uhr) beginnen und am 21.06. (12.00 Uhr) enden.
- Die bekannten Rücktrittsmöglichkeiten bestehen auch weiterhin. Ein Säumnis gilt generell als entschuldigt. Jedoch bitten wir aus organisatorischen Gründen (Raumplanung) um eine/n Rücktritt/Abmeldung.
- Besonderheiten gelten für die Klausuren der Übungen für Fortgeschrittene: Die Klausuren können, an den geplanten Terminen, vom heimischen Arbeitsplatz aus geschrieben werden. Weitere umfassendere Informationen dazu erhalten Sie in Kürze!
- Über Änderungen informieren wir Sie im Terminplan für Studierende.
- Zunächst wurde die Abgabefrist verlängert: https://www.jura.rw.fau.de/regelung-fuer-die-abschlusshausarbeiten-und-hausarbeiten-in-den-uebungen-fuer-fortgeschrittene/
- Die Hausarbeiten sind aber nun, trotz Schließung der Bibliothek mit Hilfe digitaler Quellen zu bearbeiten und zu den genannten Terminen abzugeben.
Die Corona-Satzung der FAU sieht die Möglichkeit für Abweichungen von den prüfungsrechtlichen Regelungen vor. Der Fachbereich Rechtswissenschaft wird hiervon folgendermaßen zugunsten der Studierenden Gebrauch machen:
- Prüfungen, die Sie im Sommersemester 2020 bestehen, gelten.
- Für Prüfungen, die Sie nicht bestehen, erfolgt eine Annullierung des Prüfungsergebnisses, so dass dieser Prüfungsversuch nicht auf die nach der Prüfungsordnung gestatteten Versuche angerechnet wird.
- Zwingende Fristen für das Antreten zu bestimmten Prüfungen werden um mindestens ein Semester verschoben.
- Hausarbeiten aus den Übungen für Fortgeschrittene, die vor dem Sommersemester 2020 geschrieben wurden gelten auch für die Übungen für Fortgeschrittene im WS 2020/21. Das aber nur, wenn Sie drei Klausuren aus der Übung für Fortgeschrittene im Sommersemester 2020 nicht bestehen.
- Die Zwischenprüfung ist grundsätzlich zwingend spätestens im 4. Fachsemester abzulegen. Wenn Sie im Sommersemester 2020 bereits im 4. Fachsemester sind, verschiebt sich diese Frist zur Erstablegung auf das WS 2020/21. Erst im WS 2020/21 müssten Sie sich also zur Zwischenprüfung anmelden.
- Nicht bestandene Zwischenprüfungen müssen grundsätzlich ein Jahr nach dem ersten Nichtbestehen wiederholt werden. Diese Wiederholungsfrist wird um 1 Jahr verlängert. Müssten Sie also im Sommersemester 2020 die Zwischenprüfung wiederholen (Nichtbestehen im Sommersemester 2019), können Sie die Zwischenprüfung im Sommersemester 2021 im gleichen Fach wiederholen. Natürlich können Sie auch das Fach wechseln und sich zu einem früheren Zeitpunkt zu den Prüfungen anmelden.
- Nicht bestandene Zwischenprüfungen werden im Sommersemester 2020 folgenlos annulliert.
- Zwischenprüfungen, die Sie im Sommersemester 2020 bestehen, gelten. Eine erneute Ablegung zur Notenverbesserung ist jedoch ausgeschlossen.
- Die Klausuren der Übungen für Fortgeschrittene können Sie im Sommersemester 2020 vom heimischen PC aus schreiben.
- Hausarbeiten aus den Übungen für Fortgeschrittene, die vor dem Sommersemester 2020 geschrieben wurden gelten auch für die Übungen für Fortgeschrittene im WS 2020/21.
- Ansonsten verbleibt es aber bei der Regel, dass die Hausarbeiten und Klausuren aus unmittelbar zusammenhängenden Semestern stammen müssen.
Fragen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung und zur Juristischen Universitätsprüfung
Wenn Sie im Sommersemester 2020 im 12. Fachsemester sind und sich zur juristischen Universitätsprüfung anmelden müssen, wird diese Frist auf das Wintersemester 2020/21 verschoben.
- Das Landesjustizprüfungsamt hat mitgeteilt, dass als Nachweis für Fachsprachausbildung und Übungen für Fortgeschrittene der Ausdruck aus Mein Campus (gesonderte Bescheinigung mit Verifikationscode) ausreichend ist.
- Ja, sowohl für die Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung als auch zur Juristischen Universitätsprüfung im Termin 2020/II wurde die Anmeldefrist vom 24. Juni 2020 auf den 07.07.2020 verlängert.
- Grundsätzlich kommt es zu einer Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf die für den Freiversuch maßgebliche Semesterzahl
- Weitere Informationen unter: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/nichtanrechnung_des_sommersemesters_2020_-_freiversuch.pdf
Ja, ab dem Prüfungstermin 2020/II werden weiteTeile des Familienrechts, insbesondere das Unterhaltsrecht und die Vorschriften über die Scheidungsgründe, in der schriftlichen und mündlichen Prüfung nicht mehr geprüft. Konkret bedeutet dies für Sie, dass bereits ab dem Termin EJS 2020/2 im Familienrecht nur noch folgende Themen geprüft werden können:
• die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen [ohne die Vorschriften zum Getrenntleben],
• das gesetzliche Güterrecht und die allgemeinen Vorschriften zur Gütertrennung und zur Gütergemeinschaft,
• die allgemeinen Vorschriften über Verwandtschaft
• sowie aus Abschnitt 2 Titel 5 des BGB die Vertretung des Kindes und die Beschränkung der elterlichen Haftung jeweils in Grundzügen.
Weitere Informationen unter: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/beschr%C3%A4nkung_pr%C3%BCfungsstoff_ejs_ab_2020_2.pdf
Schwerpunktbereichsstudium
Ja, es gibt aber besondere Vorgaben für die Seminararbeiten:
(14.03.2020) Neue Vorgaben für die Seminararbeiten
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat nach Rücksprache mit dem Studiendekan für die Anfertigungen der Seminararbeiten für das Sommersemester 2020 folgende Festlegungen getroffen:
1. Die Seminare finden im Sommersemester statt.
2. […]
3. Wer bereits ein Thema in Bearbeitung hat, hat die Wahlmöglichkeit: Entweder fristgerechte Abgabe der Arbeit oder Rücktritt von der Bearbeitung. Im ersten Fall gelten die allgemeinen Regeln zur möglichen Fristverlängerung wegen Krankheit, die im Einzelfall unter Vorlage eines ärztlichen Attestes genehmigt werden muss. Bei der Bewertung wird der Zeitraum der Bibliotheksschließung berücksichtigt. Im zweiten Fall erhält die Studentin bzw. der Student nach Ende der Schließung ein neues Thema.
4. Der Rücktritt vom Seminarthema ist dem Seminarveranstalter gegenüber zu erklären.
5. [Update 16.03.2020]: Aufgrund der Schließung des Juridicums sind die Seminararbeiten grundsätzlich als pdf per Email an das Dekanat (jura-dekanat@fau.de) und den Seminarleiter bzw. Sekretariate einzureichen. Der elektronische Eingang am Tag des Fristendes belegt die Fristwahrung. Schnellstmöglich ist eine Hardcopy per Post oder per Einwurf in den Briefkasten neben der Eingangstür des Juridicums, Schillerstraße 1 einzureichen.
Diese Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Bibliotheksöffnung zum Sommersemester.
(14.04.2020) Wiederaufnahme der Themenausgabe in den SPB-Seminaren
Von einer raschen Öffnung der Bibliotheken ist zur Zeit nicht auszugehen. Gleichwohl soll das Studium weitergehen. Der Prüfungsausschuss der Juristischen Universitätsprüfung hat deshalb entschieden, dass die Seminarveranstalter*innen die Möglichkeit haben sollen, ab dem 20.4.2020 mit der Themenvergabe fortzufahren, soweit die Themen so zugeschnitten sind, dass eine angemessene wissenschaftliche Bearbeitung ausschließlich mit den digital zur Verfügung stehenden Mitteln möglich ist. Das wird sicherlich nicht bei allen Seminarthemen möglich sein. Die Seminarteilnehmer*innen, denen noch kein Thema ausgegebenen worden ist, werden von den Professor*innen darüber informiert, ob eine digitale Fortsetzung des Seminars angeboten wird. Niemand muss ich aber darauf einlassen – die Studierenden können auch ohne weitere Konsequenzen vom Seminar zurücktreten. Andernfalls bleibt es bei der vierwöchigen Bearbeitungszeit. Dann sollten auch die digitalen Ressourcen voll ausgeschöpft werden. Die UB bietet eine Fülle an Datenbanken, so dass eine Bearbeitung des Themas mit dem BeckOnline-Kommentar nicht ausreichen dürfte. Der beschränkte Quellenzugang wird bei der Bewertung berücksichtigt. Fristwahrende Abgabe ist die Einsendung des pdf. an das Dekanat und den Veranstalter.
Neue Vorgaben für die Seminararbeiten (Update 16.03.2020)
Fragen zu den Lehrveranstaltungen
Ja, alle Lehrveranstaltungen finden ab Beginn der Vorlesungszeit in digitaler Form statt. Mehr dazu sowie zu den Formaten erfahren Sie in dem entsprechenden Beitrag des Studiendekans.
Am Fachbereich Rechtswissenschaft ist die jeweilige Dozentin/der jeweilige Dozent für die Digitalisierung des Lehrangebots verantwortlich. Informationen zu den jeweiligen digitalen Kursen finden Sie v.a. im StudOn-Bereich der jeweiligen Lehrveranstaltung, im UnivIS oder aber auch auf der Homepage des entsprechenden Lehrstuhls.
Die Übungen für Fortgeschrittene werden im Sommersemester 2020 zunächst in digitaler Form angeboten.
Die Klausuren können, an den geplanten Terminen, vom heimischen Arbeitsplatz aus geschrieben werden. Weitere umfassendere Informationen dazu erhalten Sie in Kürze!
Der erlanger examenskurs findet ab 20. April 2020 in digitaler Form zum statt. In den im Terminplan genannten Zeiten können Sie digitale Materialien (Videos/Skripten etc.) selbst durcharbeiten und im Anschluss daran auch mit den Dozentinnen und Dozenten per Videokonferenz kommunizieren.
Detailinformationen erhalten Sie in den einzelnen Kursbereichen auf StudOn.
Aufgrund der aktuellen Situation finden die Schlüsselqualifikationen am Fachbereich Rechtswissenschaft im SoSe 2020 eingeschränkt statt. Ob und in welcher Weise im Sommersemester 2020 Schlüsselqualifikationskurse des Instituts für Anwaltsrechts und Anwaltspraxis stattfinden, entnehmen Sie der Seite des ARAP .
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