Aufhebung Studiengang
Aufhebung zum Wintersemester 2018/2019
Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg wird zum Wintersemester 2018/2019 aufgehoben.
Die Aufhebungssatzung vom 15.06.2018 finden Sie hier: https://www.fau.de/universitaet/rechtsgrundlagen/pruefungsordnungen/rechts-und-wirtschaftswissenschaftliche-fakultaet/fachbereich-rechtswissenschaft/
Gründe für die Aufhebung
Der Studiengang Wirtschaftsrecht LL.B. bot bislang die Möglichkeit, durch die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer (gerade in den juristischen Fächern) vorzubereiten. Das ist aus der Sicht des Fachbereiches auch der „Markenkern“ des Studiengangs und seine belastbare Berechtigung.
Ende 2016 hat die Wirtschaftsprüferkammer nun ihre Vorgaben für eine weitere Anerkennung der im Studiengang Wirtschaftsrecht LL.B. erbrachten Leistungen mit Wirkung ab dem Wintersemester 2018/2019 verschärft. Diese Verschärfungen können aber vom Fachbereich Rechtswissenschaften in Lehre und Prüfung nicht mitgetragen werden. Denn die Durchführung der Vorgaben der Wirtschaftsprüferkammer würde zu einer Ressourcen-Belastung führen, die sinnvoll vom Fachbereich (und hier vor allem von den Fachvertretern des Zivilrechts) nicht mehr geleistet werden kann. Die Auslastung des Fachbereiches Rechtswissenschaft liegt weit jenseits der 100%. Eine zusätzliche Belastung des Fachbereiches durch die von der Wirtschaftsprüferkammer gewünschten Ausweitungen des Curriculums ist deshalb nicht sinnvoll abbildbar. Unter diesen Umständen spricht sich der Fachbereich gegen eine Übernahme der Vorgaben und damit gegen einen Folgeantrag für die weitere Anerkennung des Studienganges durch die Wirtschaftsprüferkammer ab dem Wintersemester 2018/2019 aus.
Fällt jedoch die Verzahnung des Studienganges mit der Wirtschaftsprüferausbildung weg, so verliert er – neben dem Staatsexamensstudiengang – sein maßgebliches „Narrativ“. Aus Sicht des Fachbereichs machte den Studiengang gerade seine konkrete Berufsperspektive (Wirtschaftsprüfer) für Studierende attraktiv. Ohne diese konkrete Berufsperspektive würde der Fachbereich Studieninteressierten hingegen immer zum grundständigen juristischen Staatsexamensstudiengang raten, der auch die Möglichkeit eröffnet, in den klassischen juristischen Berufen zu arbeiten.
Auswirkungen auf verbleibende Kohorten
Alle Studierenden, die im Sommersemester 2018 im Studiengang Wirtschaftsrecht eingeschrieben sind, können Ihr Studium wie geplant beenden. Es wird für sie keine Nachteile geben.
Da alle Prüfungen bis zum Sommersemester 2022 angeboten werden, spricht auch nichts dagegen Urlaubssemester für Auslandssemester oder Praktika zu beantragen. Im Gegenteil möchten wir alle Studierenden ermuntern, diese Gelegenheiten wahrzunehmen.