Schwerpunktbereichsstudium
Allgemeines
Die Broschüre mit allen Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium erhalten Sie hier:
Broschüre zu den Schwerpunktbereichen (PDF) bei StuPO 2022 / Alte Fassung der Broschüre bei Schwerpunktstudium vor SoSe 2022
Das Schwerpunktbereichsstudium ist ab dem fünften Semester vorgesehen und dauert in der Regel 4 Fachsemester mit mittlerweile insgesamt 14 Semesterwochenstunden, bestehend aus Pflicht- / Wahlpflichtveranstaltungen und einem Seminar. Im Seminar hat der Studierende eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit anzufertigen. Eine mündliche Prüfung schließt das Schwerpunktbereichsstudium ab. Studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit und mündliche Prüfung gehen je zur Hälfte in die Note der Universitätsprüfung ein.
Das Schwerpunktbereichsstudium bietet inhaltlich anspruchsvolle Vertiefungsmöglichkeiten. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über seine Interessen und möglichen späteren Berufsneigungen klar zu werden, da es nicht möglich ist, seinen Schwerpunkt erst kurz vor dem Examen zu wählen. Die Studierenden sollen ihren Studienverlauf bereits spätestens vier Semester vor dem geplanten Examenstermin festlegen.
Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses
Die Studierenden werden auf folgende aktuelle Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses hingewiesen:
- 2023-11-20_JUP-Drs-2-23_SPB-5_Öffentliches-Dienstrecht
- 2021-12-20_JUP-Drs. 21-10_Nichtberücksichtigung WiSe 2021-22
- 2021-10-15_JUP-Drs. 21-8_Ergänzungsbereich SPB 6
- 2021-07-01_JUP-Drs. 21-6_Nichtberücksichtigung SoSe 2021
- 2021-04-06_JUP-Drs. 21-3 Nicht-Berücksichtigung des Wintersemesters 2020/21
Voraussetzungen für den Beginn mit dem Schwerpunktbereichsstudium
Besondere formale Voraussetzungen für den Besuch der Lehrveranstaltungen im Schwerpunktbereichsstudium bestehen nicht und Sie müssen sich ebenso wenig für das Seminar im Schwerpunktbereich angemeldet haben. Das Gegenteil ist der Fall. Sie sollten zunächst einen Großteil der Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs besucht haben, bevor Sie sich zu einem Seminar anmelden. Darüber hinaus setzt die Ausgabe des Themas für die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit grundsätzlich das Bestehen der vollständigen Zwischenprüfung und die Teilnahme an einem Proseminar voraus.
In den Proseminaren sollen die zur Anfertigung der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit erforderlichen Fertigkeiten vermittelt und anhand einer kleineren schriftlichen Proseminararbeit und einem mündlichen Referat mit anschließender Diskussion aller Seminarteilnehmer eingeübt werden. Die Proseminare werden von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Rechtswissenschaft abgehalten und sind für Studierende des 3. und 4. Semesters vorgesehen.
Die Teilnahme an einem Proseminar ist nach § 45 Abs. 1 S. 2 der Studienordnung Voraussetzung, um später überhaupt am Seminar im Schwerpunktbereich teilzunehmen zu können, in dem die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird. Sie wird durch Teilnahmebescheinigungen ausgewiesen. Die Benotung des Proseminars hat keinen Einfluss auf das spätere Seminar. Allerdings sollte jeder Teilnehmer im eigenen Interesse ein möglichst hohes Engagement entfalten, schließlich dient es der Übung auf eine Examensleistung, und kann, wie die Klausurenkurse auch, als Basis für einen späteren Examenserfolg angesehen werden.
Das Thema des Proseminars ist für die Wahl des Schwerpunktbereiches ohne Bedeutung: Auch mit einem strafrechtlichen Proseminar kann man den Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht wählen, etc.
Anmeldung und Themenvergabe
Die Bekanntgabe der Anzahl und Themen der Proseminare erfolgt auf StudOn ab Ende der Vorlesungszeit des dem Seminar vorangehenden Semesters. Dort erhalten Sie auch Informationen zum Anmeldeverfahren für die einzelnen Proseminare. Die Proseminare können als wöchentlich stattfindende Veranstaltung oder als Blockseminar abgehalten werden.
In der Regel erhalten die Teilnehmer zu Beginn eines Proseminars eine Einführung in die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens, Hinweise zu den Anforderungen der Proseminararbeit sowie Hilfestellungen zu deren Anfertigung. Anschließend erfolgt die Themenvergabe. Danach erstellen die Studierenden Ihre Proseminararbeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens (ca. 4 Wochen). Nach Abgabe und Korrektur der schriftlichen Arbeit stellen alle Teilnehmer ihr Thema als Referat vor.
Voraussetzung der Anmeldung zum Seminar im Schwerpunktbereich ist das vollständige Bestehen der Zwischenprüfung.
Schwerpunktbereiche
Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung, und ermöglichen eine frühzeitige Spezialisierung der Studierenden. Mit der Anmeldung zur studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit legen die Studierenden ihren Schwerpunktbereich verbindlich fest.
Die Studierenden am Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität können mittlerweile zwischen den nachfolgenden elf Schwerpunktbereichen wählen.
Aktueller Hinweis: Ab dem Wintersemester 2024/25 gibt es 12 Schwerpunktbereiche!
A. Worum geht es?
Das Kapitalgesellschaftsrecht regelt die Organisation und Finanzierung großer und kleiner Wirtschaftsverbände, deren Gesellschaftsvermögen besonderen Vorgaben unterliegt. Kapitalgesellschaften, vor allem GmbHs und AGs, spielen als Träger von Unternehmen im deutschen Wirtschaftsleben eine zentrale Rolle. Knapp 85 % der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften sind als GmbH oder UG organisiert. Acht der zehn größten Unternehmen Deutschlands werden von AGs getragen – nur eines von einer Personengesellschaft. Damit deckt das Grundstudium mit der Veranstaltung Grundzüge des Gesellschaftsrechts nur einen kleinen Teilbereich des praktisch relevanten Gesellschaftsrechts ab. Diese Lücke schließt der Schwerpunktbereich Kapitalgesellschaftsrecht.
Der Schwerpunktbereich 1 wirft einen Rundblick auf die zentralen rechtlichen Probleme, mit denen sich eine Kapitalgesellschaft von der Gründung bis zur Beendigung konfrontiert sieht. Hierbei vermittelt der Schwerpunktbereich nicht nur vertiefte Kenntnisse über das private Organisationsrecht der AG und der GmbH sowie ihrer wichtigsten Sonder- und Unterformen, sondern auch über eng mit dem Gesellschaftsrecht verzahnte Regelungsbereiche. Zu diesen Bereichen zählt das praxisrelevante Konzern- und Umwandlungsrecht, welches die Unternehmensverbindungen sowie Umwandlung von Gesellschaften regelt, das Insolvenzrecht, das jegliche Bereiche des Wirtschaftslebens „in der unternehmerischen Krise“ berührt und das auf sämtliche Bereiche des Wirtschaftslebens ausstrahlende Bilanzrecht. Da im Besonderen börsennotierte AGs das Wirtschaftsleben in herausragender Weise prägen, ist Gegenstand dieses Schwerpunktes auch das Kapitalmarktrecht. Zugleich verschafft der Schwerpunktbereich 1 einen Überblick über die europäischen und internationalen Bezüge des Kapitalgesellschaftsrechts und fördert die Fähigkeit zur Berücksichtigung ökonomischer Aspekte in der Rechtsanwendung.
Dieser Schwerpunkbereich richtet sich an wirtschaftsrechtlich interessierte Studierende, die ein besonderes Interesse am Recht der Kapitalgesellschaften und deren Einbettung in das wirtschaftsrechtliche Gesamtgefüge haben. An diesem Schwerpunkt werden insbesondere jene Studierende Freude haben, die bereits im Grundstudium Gefallen am Zivilrecht, insbesondere dem Handels- und Gesellschaftsrecht, und interdisziplinären Methoden gefunden haben.
Der Schwerpunktbereich 1 eignet sich für alle Studierende, die eine wirtschaftlich geprägte Tätigkeit anstreben. Beispiele hierfür sind etwa die Tätigkeit als Anwältin oder Anwalt in national oder international tätigen Sozietäten oder die Tätigkeit als Juristin oder Jurist in Unternehmen, Wirtschaftsverbänden oder nationalen sowie europäischen Behörden und Gerichten.
Der Schwerpunktbereich 1 verzichtet auf ergänzende Wahlmöglichkeiten von Schwerpunktveranstaltungen. Vielmehr erhalten die Studierenden im Schwerpunkt 1 ein Paket aufeinander abgestimmter Pflichtveranstaltungen, das alle wesentlichen Kenntnisse rund um das Recht der Kapitalgesellschaften umfassend und zielgenau vermittelt.
B. Was wird angeboten?
Die Studierenden erwarten folgende Lehrveranstaltungen, die allesamt Pflichtveranstaltungen sind:
Aktienrecht
Die Vorlesung Aktienrecht verschafft vertiefte Einblicke in das Recht der Aktiengesellschaft und vermittelt Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts, das sich weithin auf die AG und ihre Gegenstücke in den übrigen Mitgliedstaaten bezieht. Die Veranstaltung unternimmt einen Rundblick über die Gründung, Organisationsverfassung und Finanzverfassung der AG sowie die Rechte und Pflichten des Aktionärs bzw. der Aktionärin.
GmbH-Recht
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist hierzulande die bedeutendste Form wirtschaftlicher Personenverbände. Über 1.3 Mio. GmbHs waren 2021 ins Handelsregister eingetragen. Die Veranstaltung GmbH-Recht bietet einen tiefgehenden Überblick über diese Gesellschaftsform. Sie vermittelt Wissen über Fragen der Gründung, der Organisations- und Finanzverfassung und der Beendigung der GmbH.
Konzern- und Umwandlungsrecht
Größere deutsche Unternehmen sind meist als Konzerne organisiert. Die häufigste Erscheinungsform ist ein Mutterunternehmen, das eine oder mehrere Tochtergesellschaften beherrscht. Die Vorlesung beleuchtet die verschiedenen Klassen von Unternehmensverbindungen und die unterschiedlichen Formen der Konzernierung. Dabei geht es vor allem um den Interessenausgleich zwischen abhängiger und herrschender Gesellschaft. Schwerpunkt des Umwandlungsrechts ist das Umwandlungsgesetz. Hierin finden sich Regelungen, welche die Verschmelzung mehrerer Gesellschaften zu einer sowie die Spaltung des Vermögens einer Gesellschaft auf mehrere betreffen.
Insolvenzrecht
Das (Unternehmens-)Insolvenzrecht befasst sich als spezielles Verfahrens- und Vollstreckungsrecht mit der Abwicklung oder Restrukturierung wirtschaftlich nicht mehr tragfähiger Unternehmen. Seine Regelungen strahlen in das gesamte Zivilrecht aus: So zeigt sich erst in der Insolvenz die wahre wirtschaftliche Bedeutung von (der Besicherungvon Forderungen dienenden) Sachenrechten sowie von Verträgen, es gelten vom allgemeinen Verfahrens- und Gesellschaftsrecht abweichende Regelungen und die Verwertung des schuldnerischen Vermögens erfolgt im Gesamtverfahren der Insolvenz nach gänzlich anderen Grundsätzen als im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung.
Bilanzrecht
Bilanzen dienen dazu, die Vermögenssituation eines Unternehmens im Interesse ihrer Eigner bzw. Eignerinnen, Gläubiger bzw. Gläubigerinnen und potenziellen Investoren bzw. Investorinnen darzustellen und sind damit ein zentrales Mittel der Unternehmenspublizität und Transparenz. Ferner knüpft das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht mit seinen Vorschriften zur Kapitalerhaltung unmittelbar an das Bilanzrecht des HGB an. In der Vorlesung Bilanzrecht werden die Grundzüge der Bilanzierung nach deutschem Recht, aber auch nach internationalen Standards in ihren gemeinsamen, aber zum Teil auch erheblich abweichenden Zielsetzungen und Konsequenzen dargestellt.
Kapitalmarktrecht
Funktionierende Kapitalmärkte sind unabdingbare Voraussetzungen für moderne Volkswirtschaften, da sie die effiziente und damit kostengünstige Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten ermöglichen. In der Veranstaltung werden daher zunächst die ökonomischen Anforderungen an das Funktionieren von Kapitalmärkten thematisiert und die unterschiedlichen, gesetzlich regulierten Marktsegmente vorgestellt. Schwerpunktmäßig wird sodann die Regulierung der Marktplätze (insbesondere der Börsen und sonstiger Handelsplattformen) und ihrer Betreiber bzw. Betreiberinnen sowie des Marktzugangs vermittelt. Vertieft wird ferner das Recht der an die Zulassung zu einem regulierten Marktplatz folgenden Pflichten der Emittenten bzw. Emittentinnen einschließlich des speziellen Gesellschaft- und Kapitalmarktrechts der börsennotierten Unternehmen. Grundzüge des Investmentrechts bilden einen weiteren Gegenstand der Veranstaltung.
C. Wer prüft?
Sprecher: Prof. Dr. Timo Fest
Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Robert Freitag, Prof. Dr. Timo Fest
Diese Prüfer und Prof. Dr. Jürgen Stamm bieten regelmäßig die Veranstaltungen im Schwerpunktebereich 1 an, werden aber im Einzelfall von Lehrbeauftragten und Kollegen bzw. Kolleginnen unterstützt.
A. Worum geht es?
Bank- und Kapitalmarktrecht dienen der Regulierung des Finanzmarktes und spielen damit eine zentrale volkswirtschaftliche Rolle bei der Gewährleistung einer funktionierenden Marktwirtschaft. Dabei adressiert das Bankrecht die Tätigkeiten der Kreditinstitute (Banken), deren Geschäft darin besteht, als „Finanzintermediäre“ die Interessen der Anbieter bzw. Anbieterinnen und Nachfrager bzw. Nachfragerinnen von Kapital durch das (zumeist entgeltliche) Angebot häufig standardisierter Finanzprodukte ‑ insbesondere im Rahmen des Einlagen- und Kreditgeschäfts – zusammenzuführen; weiter erbringen Banken wichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Geldgeschäften wie etwa im Bereich des Zahlungsverkehrs oder der Anlageberatung und -vermittlung. Das Kapitalmarktrecht zielt dagegen darauf ab, denjenigen Teil des Finanzmarktes möglichst angemessen zu regeln, auf dem – wie insbesondere an der Börse ‑ Anbieter bzw. Anbieterinnen und Nachfrager bzw. Nachfragerinnen von Kapital unmittelbar miteinander ins Geschäft kommen und mit Finanzinstrumenten handeln. In diesem Sinne enthält das Kapitalmarktrecht umfassende Vorgaben für den Betrieb von Marktplätzen, den Zugang zu diesen sowie für den Handel mit Finanzinstrumenten.
Die Regulierung der Finanzmärkte und ihrer Akteure und Akteurinnen erfolgt seit jeher mit den Mitteln des Privatrechts, des öffentlichen Rechts wie auch des Strafrechts. Zusätzlich sind beide Materien aufgrund ihrer großen volkswirtschaftlichen Bedeutung und der Internationalität des Geschäfts stark durch das unionale (europäische) Recht und internationale bzw. rechtsvergleichende Einflüsse geprägt.
Der Schwerpunktbereich gibt einen Überblick über diese tatsächlich wie rechtlich äußerst vielfältige Materie und vertieft zudem ausgewählte Fragestellungen. Ein Studium des Bank- & Kapitalmarktrechts eignet sich daher für Studierende mit besonderem Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen, europäischen und internationalen Themen und der Fähigkeit und dem Willen zu interdisziplinärer Arbeit. Hierdurch eröffnet es auch gänzlich neue Perspektiven auf die staatliche Regelung wirtschaftlicher Aktivitäten im Finanzsektor. Der Schwerpunkt vertieft in Teilaspekten jedoch auch für das Staatsexamen erforderliches Wissen etwa im Bereich des Darlehensrechts, der Verbraucherverträge mit Banken, des Rechts der Kreditsicherheiten, des Gesellschaftsrechts oder des Zivilverfahrensrechts.
Die erfolgreiche Teilnahme am Schwerpunktbereichsstudium bereitet auf wirtschaftsrechtlich geprägte Rechtsberufe vor. Diese können selbstverständlich in der Finanzwirtschaft, in internationalen Rechtsanwaltskanzleien oder bei (Regulierungs-)Behörden angesiedelt sein; jedoch profitieren die Absolventinnen und Absolventen aufgrund der im Schwerpunktbereichsstudium vermittelten Arbeits- und Denkweisen selbstverständlich auch in anderen Bereichen des (Wirtschafts-)Rechts von ihrer Wahl.
Das Schwerpunktstudium gliedert sich in einen Pflicht- und in einen Wahlpflichtbereich: Im „Pflichtbereich“ werden die unter B.I. genannten Materien aus dem Kernbereich des Bank- & Kapitalmarktrechts im Gesamtumfang von zehn Semesterwochenstunden gelehrt; der Besuch dieser Veranstaltung ist für das Verständnis der Materie unabdingbar und daher obligatorisch. Zwei weitere Semesterwochenstunden müssen in einem sog. „Wahlpflichtbereich“ absolviert werden, der die in B.II. aufgezählten Lehrinhalte umfasst, die den Pflichtbereich thematisch abrunden.
B. Was wird angeboten?
I. Pflichtbereich
Der sog. Pflichtbereich umfasst die Kernmaterien des Bank- und Kapitalmarktrechts, die in insgesamt vier Veranstaltungen vermittelt werden:
Vorlesung Bankrecht
Die Vorlesung Bankrecht befasst sich mit dem Recht der Kreditinstitute, die zu den zentralen Akteuren und Akteurinnen auf dem Finanzmarkt zählen. Gegeben wird zunächst ein Überblick über das Bankensystem und über das generelle Bedürfnis seiner Regulierung. Ein wesentlicher thematischer Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf dem privaten Bankrecht im Sinne des für einzelne Bankgeschäfte geltenden (Vertrags-)Rechts, namentlich des Darlehens- und des Zahlungsverkehrsrechts. Eingegangen wird aber auch in Grundzügen auf die für Kreditinstitute geltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben, d.h. auf das spezielle Gewerbeaufsichtsrecht für Kreditinstitute und verwandte wirtschaftliche Akteure bzw. Akteurinnen.
Vorlesung Kapitalmarktrecht
Funktionierende Kapitalmärkte sind unabdingbare Voraussetzungen für moderne Volkswirtschaften, da sie die effiziente und damit kostengünstige Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten ermöglichen. In der Veranstaltung werden daher zunächst die ökonomischen Anforderungen an das Funktionieren von Kapitalmärkten thematisiert und die unterschiedlichen, gesetzlich regulierten Marktsegmente vorgestellt. Schwerpunktmäßig wird sodann die Regulierung der Marktplätze (insbesondere der Börsen und sonstiger Handelsplattformen) und ihrer Betreiber bzw. Betreiberinnen sowie des Marktzugangs vermittelt. Vertieft werden ferner die an die Zulassung zu einem regulierten Marktplatz folgenden Pflichten der Emittenten bzw. Emittentinnen einschließlich des speziellen Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts der börsennotierten Unternehmen, insbesondere das Übernahmerecht. Grundzüge des Investmentrechts bilden einen weiteren Gegenstand der Veranstaltung.
Vorlesung Insolvenzrecht
Das (Unternehmens-)Insolvenzrecht befasst sich als spezielles Verfahrens- und Vollstreckungsrecht mit der Abwicklung oder Restrukturierung wirtschaftlich nicht mehr tragfähiger Unternehmen. Seine Regelungen strahlen in das gesamte Zivilrecht aus und sind daher auch für den Pflichtstoff im materiellen Privatrecht und im Verfahrensrecht von Bedeutung: So zeigt sich erst in der Insolvenz die wahre wirtschaftliche Bedeutung von (der Besicherung von Forderungen dienenden) Sachenrechten sowie von Verträgen, in der Insolvenz gelten vom allgemeinen Verfahrens- und Gesellschaftsrecht abweichende Regelungen und die Verwertung des schuldnerischen Vermögens erfolgt im Gesamtverfahren der Insolvenz nach gänzlich anderen Grundsätzen als im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung. Gegenstand der Vorlesung sind sowohl das sog. Regelinsolvenzverfahren als auch das sog. Insolvenzplanverfahren, wobei speziell die Sanierung (in und außerhalb der Insolvenz) in der im Wahlpflichtbereich angesiedelten Veranstaltung „Recht der Unternehmenssanierung“ vertieft werden kann.
Vorlesung Kreditsicherungsrecht
Die Besicherung ist ein wichtiges Mittel zur Begrenzung der aus der Kreditvergabe resultierenden wirtschaftlichen Risiken, insbesondere des Risikos der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers bzw. der Kreditnehmerin. Die Vorlesung führt in die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundfragen der Kreditsicherung ein. Sie gibt einen Überblick über die vorhandenen Personal- und Realsicherheiten und ordnet sie in die Systematik des bürgerlichen Rechts ein. Besonders praxisrelevante Formen der Kreditsicherung werden schwerpunktmäßig aufgegriffen und vertieft. Da es im Wesentlichen um schuld- und sachenrechtliche Fragestellungen geht, die enge Bezüge zum Zivilverfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht aufweisen (ebenso wie zum Insolvenz- und Bankrecht), ergeben sich erhebliche Synergien zum Examens-Pflichtstoff.
II. Wahlpflichtbereich
Aus dem sog. „Wahlpflichtbereich“ ist zusätzliche eine Veranstaltung im Umfang von zwei Semesterwochenstunden zu wählen. Regelmäßig angeboten werden die nachfolgend aufgeführten Vorlesungen, doch ist dieser Kreis nicht abschließend. Der Fachbereich bietet für gewöhnlich weitere Veranstaltungen an, die im Vorlesungsverzeichnis als für den Schwerpunktbereich wählbar ausgezeichnet werden und in diesem Fall ebenfalls gewählt werden können.
Vorlesung Bilanzrecht
Bilanzen dienen dazu, die Vermögenssituation eines Unternehmens im Interesse ihrer Eigner bzw. Eignerinnen, Gläubiger bzw. Gläubigerinnen und potenziellen Investoren bzw. Investorinnen darzustellen und sind damit ein zentrales Mittel der Unternehmenspublizität und Transparenz. Ferner knüpft das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht mit seinen Vorschriften zur Kapitalerhaltung unmittelbar an das Bilanzrecht des HGB an. In der Vorlesung Bilanzrecht werden die Grundzüge der Bilanzierung nach deutschem Recht, aber auch nach internationalen Standards in ihren gemeinsamen, aber zum Teil auch erheblich abweichenden Zielsetzungen und Konsequenzen dargestellt.
Vorlesung Neue Vertragstypen
Die Vorlesung behandelt Vertragstypen, die sich in den letzten Jahrzehnten durch eine rechtsfortbildende Vertragspraxis und die sie begleitende Rechtsprechung ohne Initiative des Gesetzgebers entwickelt haben und bislang nicht kodifiziert wurden. Obwohl im Gesetz nicht explizit geregelt und daher auch in den Vorlesungen zum vertraglichen Schuldrecht oft übergangen, kommt einigen dieser neuen Vertragstypen eine immense wirtschaftliche Bedeutung zu. Behandelt werden zunächst übergreifende Fragestellungen zum Umgang mit nicht kodifizierten Vertragstypen. Anschließend werden Leasing, Factoring, Franchising und Unternehmenskaufverträge mit ihren wirtschaftlichen Hintergründen und in ihrer jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung näher behandelt.
Vorlesung Recht der Unternehmenssanierung
Erwerbswirtschaftliche bzw. finanzielle Schwierigkeiten eines Unternehmens erfordern nicht in jedem Fall dessen Abwicklung und damit Zerschlagung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Im Einzelfall kann vielmehr die gerichtliche oder außergerichtliche Sanierung des Unternehmens den wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger bzw. Gläubigerinnen (einschließlich der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) und der Eigner bzw. Eignerinnen besser Rechnung tragen. In der Veranstaltung werden aus Praktiker- bzw. Praktikerinnensicht die rechtlichen Instrumente dargestellt und vertieft, die zum Zweck der Wiederherstellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eingesetzt werden können. Hierbei werden insbesondere die engen Bezüge der Materie zum Insolvenz- und Gesellschaftsrecht vertieft.
C. Wer prüft?
Sprecher: Prof. Dr. Robert Freitag, maitre en droit (Bordeaux), Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht
Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Robert Freitag, Prof. Dr. Timo Fest
Diese Prüfer und Prof. Dr. Mathias Rohe, Prof. Dr. Jürgen Stamm, Prof. Dr. Bernd Mertens und Prof. Dr. Michael Fischer bieten regelmäßig die Veranstaltungen im Schwerpunktbereich 2 an, werden aber im Einzelfall von Lehrbeauftragten unterstützt.
A. Worum geht es?
Steuereinnahmen sind die Hauptfinanzierungsquelle des staatlichen Haushalts. Das Steuerrecht ist deshalb regelmäßiger Gegenstand politischer Debatten und entwickelt sich dynamisch fort. Aufgrund seiner Querbezüge zum Zivil-, Bilanz- und Gesellschaftsrecht ist es ein äußerst vielschichtiges Rechtsgebiet. Kenntnisse im Steuerrecht eröffnen vielfältige Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten in Justiz, (Finanz-) Verwaltung, Wirtschaft und freien Berufen, so z.B. als Finanzrichter bzw. Finanzrichterin, Finanz- oder Ministerialbeamter bzw. Finanz- oder Ministerialbeamte sowie als Fachanwalt bzw. Fachanwältin und Steuerberater bzw. Steuerberaterin.
Der „Schwerpunktbereich Steuerrecht“ soll Grundkenntnisse im Steuerrecht − einschließlich seiner internationalen Bezüge − sowie die Fähigkeit zur Berücksichtigung ökonomischer Aspekte bei der Rechtsanwendung vermitteln. Es wird von den Studierenden kein Experten- bzw. Expertinnenwissen erwartet, sondern Wert auf die Darstellung der grundlegenden Zusammenhänge des Steuerrechts mit dem Zivil-, Bilanz- und Gesellschaftsrecht gelegt.
Der Schwerpunktbereich im Steuerrecht richtet sich an wirtschaftsrechtlich interessierte Studierende. Es werden keine steuerrechtlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt.
Zur Erfüllung der vorgeschriebenen 12 SWS ist die Teilnahme an sechs Pflichtveranstaltungen obligatorisch. Es besteht außerdem die Möglichkeit zur Teilnahme an weiteren steuerrechtlichen Vorlesungen an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg und dem Standort Nürnberg.
B. Was wird angeboten?
Die einzelnen Lehrveranstaltungen werden als wöchentliche Vorlesung bzw. als Blockveranstaltung durchgeführt.
I. Pflichtbereich
Im Einzelnen sind folgende Veranstaltungen zu besuchen:
Bilanzrecht (2 SWS)
Die Veranstaltung zum Bilanzrecht vermittelt die Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und internationalen Rechnungslegungsstandards in ihren Bezügen zum Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Einführung in das Steuerrecht (2 SWS)
Im Rahmen der Vorlesung werden insbesondere die verfassungs-, verwaltungs- und europa- rechtlichen Querbezüge dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beziehung zum Zivilrecht, weil das Steuerrecht zwar als Eingriffsrecht zum Öffentlichen Recht gehört, es aber in der Praxis von zivilrechtlich vorgeprägten Lebenssachverhalten ausgeht.
Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)
In der Vorlesung werden ausgehend von der Unterscheidung zwischen Personengesellschaft und Körperschaft die Prinzipien des Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrechts dargestellt. Dabei werden die Querbezüge zum Gesellschaftsrecht besonders betont.
GmbH-Recht (2 SWS)
Gegenstand der Vorlesung sind die Grundzüge des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung einschließlich ihrer wichtigsten Sonder- und Unterformen (namentlich der UG). Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf der Gründung der Gesellschaft, ihrer Organisations- und Kapitalverfassung sowie auf dem gesellschaftsrechtlichen Haftungsregime.
Wirtschaftsstrafrecht (2 SWS)
In der Vorlesung werden Straftaten im Bereich des Wirtschaftslebens (insbesondere solche in, gegen oder aus Unternehmen heraus) behandelt. Aus dem in der Praxis weiten Feld des Wirtschaftsstrafrechts liegt ein klarer Schwerpunkt auf den wirtschaftsrechtlichen Tatbeständen des Strafgesetzbuches (Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten) und den allgemeinen Lehren, sodass enge Bezüge zum Pflichtstoffbereich bestehen.
Internationales Steuerrecht (2 SWS)
Das internationale Steuerrecht behandelt grenzüberschreitende Steuersachverhalte, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der jeweiligen nationalen Steuergesetze. Eine eigene Kodifizierung des internationalen Steuerrechts existiert nicht. Vielmehr wird auf die entsprechenden Normen in den einschlägigen Gesetzen verwiesen. Im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen sind hierfür auch völkerrechtliche Verträge bzw. Abkommen bestimmend. Insbesondere aufgrund des freien Kapitalverkehrs innerhalb der Europäischen Union sind internationale Bezüge für die Praxis essentiell.
Seminar
Studierende müssen zusätzlich an dem „Seminar zum Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht“ teilnehmen, in dessen Rahmen die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird. Das Seminar wird jeweils im Wintersemester angeboten. Es kann frei gewählt werden, ob die Seminararbeit im Bilanz- oder im Unternehmenssteuerrecht angefertigt wird.
II. Ergänzungsveranstaltungen
Bei Interesse an ergänzenden steuerrechtlichen Vorlesungen besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an den Veranstaltungen von Prof. Dr. Fischer an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg.
C. Wer prüft?
Sprecher: Prof. Dr. Michael Fischer, Lehrstuhl für Steuerrecht
Regelmäßiger Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Michael Fischer
A. Worum geht es?
Der Schwerpunkt 4 basiert auf zwei Säulen: dem Recht des Geistigen Eigentums und dem Wettbewerbsrecht. Ersteres besteht im Kern aus dem Patentrecht, dem Markenrecht, dem Designrecht und dem Urheberrecht. Letzteres umfasst das Kartellrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb.
Der Schwerpunkt richtet sich an Studierende mit ausgeprägtem Interesse für wirtschaftsrechtliche Fragen. Der Schutz immaterieller Güter ist ein wichtiger Baustein der Wissensgesellschaft. Speziell über das Patentrecht werden Anreize zu Investitionen in Forschung und Entwicklung gegeben. Das äußere Erscheinungsbild beispielsweise von Fahrzeugteilen oder Handtaschen kann über das Designrecht immaterialgüterrechtlichen Schutz erfahren. Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, aber auch Computerprogramme oder Datenbanken werden vom Urheberrecht adressiert. Das Urheberrecht will dabei nicht nur für eine faire Beteiligung von Kreativen sorgen, sondern erweist sich als das zentrale Recht der Kulturindustrie. Das Markenrecht dient primär der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmen. Es erkennt aber auch an, dass bekannte Marken einen Wert an sich verkörpern.
Sowohl das Kartellrecht als auch das Lauterkeitsrecht befassen sich mit den „Spielregeln“ auf Märkten. Das Kartellrecht will – beispielsweise durch Kartellverbote – dafür sorgen, dass überhaupt Wettbewerb besteht. Das Lauterkeitsrecht wendet sich gegen unlautere Verhaltensweisen im Wettbewerb. Beide Rechtsgebiete leisten einen wichtigen Beitrag zur Regulierung der Digitalgesellschaft. Für Internetsachverhalte kommt es freilich vielfach auch auf das Markenrecht (z. B. moderne Werbemethoden wie das „keyword advertising“) oder das Urheberrecht an (z. B. Upload-Plattformen).
Die Spezialisierung im Recht des Geistigen Eigentums und im Wettbewerbsrecht eröffnet vielfältige Berufschancen. Unter anderem in größeren Wirtschaftskanzleien wird entsprechendes Wissen ebenso nachgefragt wie in Rechtsabteilungen von Unternehmen. Sowohl das Recht des Geistigen Eigentums als auch das Wettbewerbsrecht haben auf internationaler, vor allem europäischer Ebene eine weitreichende Harmonisierung erfahren. Dieser transnationale Kontext bietet ebenfalls Perspektiven für traditionell am nationalen Recht geschulte Juristen bzw. Juristinnen.
Der Schwerpunktbereich erfordert die Bereitschaft, sich in komplett neue Rechtsgebiete einzuarbeiten. Dabei bietet sich die Chance, bis dato weitgehend unbekannte Regelungsstrukturen kennenzulernen. Dessen ungeachtet kann umgekehrt neu erworbenes Grundlagenwissen beispielsweise rund um „Lizenzen“ oder die urheberrechtliche Schrankendogmatik das Verständnis des bürgerlichen Rechts befruchten. Da in allen Rechtsgebieten Präzedenzfällen maßgebliche Bedeutung zukommt („case law“), bereichert das Studium des Rechts des Geistigen Eigentums und des Wettbewerbsrechts auch das Methodenverständnis. Affinität für Kunst und Musik sowie das Interesse an technischen Entwicklungen wird im Schwerpunktbereich ebenso bedient wie das Verständnis ökonomischer Zusammenhänge.
Alle im Schwerpunktbereich Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht angebotenen Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen. Es bestehen keine Wahlmöglichkeiten.
B. Was wird angeboten?
Im Einzelnen sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen:
Urheberrecht
Neben der Vermittlung eines Grundverständnisses für den urheberrechtlichen Schutz immaterieller Güter werden in der Vorlesung Urheberrecht vor allem der Werkbegriff, die Verwertungsrechte und die Schranken des Urheberrechts vertieft. Unter welchen Voraussetzungen genießen beispielsweise Bilder oder Musik Schutz? Verletzt der „Upload“ eines Videos auf eine Online-Plattform das Urheberrecht? Inwieweit dürfen fremde Texte zum Zwecke des Zitats oder der Berichterstattung verwendet werden? Ein spezielles Augenmerk liegt auch auf der Frage der Durchsetzung des Urheberrechts. Eingegangen wird u. a. auf „Abmahnungen“ als Mittel außergerichtlicher Rechtsdurchsetzung. Daneben werden die verwandten Schutzrechte (z. B. Leistungsschutzrecht für Presseverleger bzw. Presseverlegerinnen oder zugunsten des Datenbankherstellers bzw. der Datenbankherstellerin) besprochen. Grundkenntnisse im Urhebervertragsrecht werden ebenso vermittelt wie die internationalen Grundlagen des Urheberrechts. Nicht zuletzt sind spezielle Fragen des Softwareurheberrechts oder Probleme des Internetrechts wie beispielsweise die Haftung von Online-Plattformen oder die Zulässigkeit von Verlinkungen Gegenstand der Vorlesung.
Patent- und Designrecht
Die Veranstaltung beschäftigt sich mit Überlegungen zur Rechtfertigung von Patenten, den Patentierungsvoraussetzungen sowie bestehenden Schutzhindernissen. Können beispielsweise Medikamente oder therapeutische Verfahren Schutz genießen? Besprochen werden des Weiteren die Reichweite von Patenten und deren Schutzbereich sowie patentrechtliche Schranken. Wie verhält es sich beispielsweise mit Zwangslizenzen? Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Durchsetzung von Patenten. Da in Mobiltelefonen oder Autos regelmäßig eine erhebliche Zahl an Patenten „verbaut“ ist, besteht die Gefahr, dass das Patentrecht überschießend durchgesetzt wird. In das Lizenzrecht wird eingeführt. Ein Schwerpunkt liegt zugleich auf den internationalen Rahmenbedingungen des Patentschutzes. Vor allem in das Europäische Patentsystem wird eingeführt.
Wie das Patentrecht ist auch das Designrecht ein Registerrecht. Viele aus dem Patent- oder aber auch Markenrecht bekannte Strukturelemente finden sich entsprechend im Designrecht. Das Designrecht wird daher nur als Annex in den Grundzügen vorgestellt. Behandelt werden dabei nicht nur die Voraussetzungen und Grenzen des Designschutzes, sondern auch die „Ersatzteilproblematik“. Wie stellt das Designrecht sicher, dass es zu keiner Monopolisierung von Sekundärmärkten kommt?
Markenrecht
Das Markenrecht ist Teil des Kennzeichenrechts. In der Vorlesung steht der Schutz von Registermarken einschließlich der internationalen Grundlagen im Mittelpunkt. Besprochen werden die Voraussetzungen für die Entstehung von Markenschutz (Können beispielsweise dreidimensionale Gestaltungen, Farben oder Düfte Markenschutz erfahren?), die Frage, wann eine Marke verletzt wird, welche Schranken greifen (z. B. Markennutzung zur Bewerbung von mit dem Originalprodukt kompatiblen Alternativprodukten) und wie das Markenrecht erfolgreich durchgesetzt werden kann. Vor allem Markenpiraterie im Internet erweist sich dabei als Herausforderung.
Recht gegen den unlauteren Wettbewerb
Die Veranstaltung erläutert das deutsche Lauterkeitsrecht einschließlich seiner europäischen Grundlagen und geht dabei auf die unterschiedlichen Erscheinungsformen unlauteren Wettbewerbs ein. Das Lauterkeitsrecht ist Teil des Verbraucherschutzrechts (z. B. Verbot irreführender Werbung; Verbot aggressiver Geschäftspraktiken; Transparenzgebote). Aber auch der Mitbewerberschutz bzw. Mitbewerberinnenschutz ist Kernanliegen des Lauterkeitsrechts. Insoweit verbietet das UWG u. a. die Behinderung von Mitbewerbern bzw. Mitbewerberinnen und reguliert vergleichende Werbung. Aber auch die Produktnachahmung kann unter bestimmten Voraussetzungen lauterkeitsrechtlich verboten sein (immaterialgüterrechtsähnlicher Schutz). In der Vorlesung wird nicht nur auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingegangen, sondern zugleich auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG). Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer Übersicht über das Wettbewerbsverfahrensrecht. Die (außergerichtliche) Durchsetzung des Lauterkeitsrechts durch Verbraucherverbände etc. weist einige Besonderheiten auf.
Kartellrecht I
Die Veranstaltung Kartellrecht I befasst sich zunächst mit den Grundlagen des europäischen und des deutschen Kartellrechts, klärt die Grundbegriffe und erläutert das Verhältnis beider Regelungen zueinander. Hauptgegenstand der Veranstaltung sind sodann die Regelungen des Kartellverbots, also des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensabstimmungen. Neben den allgemeinen Verbots- und Freistellungsvoraussetzungen werden schwerpunktmäßig die speziellen Regelungen für Vertikalvereinbarungen (Vertriebskartellrecht) sowie für Technologietransfervereinbarungen (Lizenzverträge) behandelt, insbesondere die einschlägigen Gruppenfreistellungsverordnungen dargestellt.
Kartellrecht II
Die Veranstaltung Kartellrecht II widmet sich zunächst dem europäischen Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sowie den weitergehenden Verboten einseitiger Verhaltensweisen des deutschen Rechts. Neben der Behandlung allgemeiner Verbotsvoraussetzungen und der klassischen Fallgruppen preisbezogener Missbräuche liegt ein Schwerpunkt im Bereich der Digitalökonomie. Dabei werden die von Bundeskartellamt und EU-Kommission gegen die großen Digitalunternehmen geführten Verfahren diskutiert, aber auch die Sondervorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für die Digital- und Plattformökonomie (insbesondere § 19a GWB) betrachtet. Im Anschluss werden die Rechtsfolgen von Kartellverstößen einschließlich verfahrensrechtlicher Aspekte behandelt sowie das Kartelldeliktsrecht und die Regelungen zur Durchsetzung hieraus resultierender privater Schadensersatzansprüche. Zuletzt werden die deutschen und europäischen Vorschriften zur Fusionskontrolle dargestellt, einschließlich des Untersagungskriteriums wesentlicher Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs (SIEC-Test).
Seminar
Studierende müssen an einem Seminar teilnehmen, das Themen aus dem Recht des Geistigen Eigentums oder dem Wettbewerbsrecht zum Gegenstand hat. Regelmäßig wird ein Seminar „Aktuelle Fragen im Recht des Geistigen Eigentums und im Lauterkeitsrecht“ angeboten. Hierbei kann frei gewählt werden, ob eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit im Patentrecht, Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht oder Lauterkeitsrecht angefertigt wird. Alternativ dazu kann das ab 2023 regelmäßig im Sommersemester angebotene „Seminar zum Kartellrecht“ belegt werden, in welchem aktuelle Themen aus dem deutschen und europäischen Kartellrecht zu behandeln sind.
C. Wer prüft?
Sprecher: Prof. Dr. Franz Hofmann, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht
Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Jochen Hoffmann, Prof. Dr. Franz Hofmann
A. Worum geht es?
Im Schwerpunktbereich „Internationales und Europäisches Öffentliches Recht“ öffnet und erweitert die juristische Ausbildung den Horizont für Rechtsfragen jenseits des nationalstaatlichen Raums. Diese Fragen gewinnen wegen der fortschreitenden Europäisierung und Internationalisierung des Rechts auf vielen Teilgebieten immer mehr Bedeutung. Weite Teile des geltenden Rechts sind heute ohne entsprechende Kenntnisse nicht mehr zu verstehen und zu bearbeiten. Auch im juristischen Staatsexamen spielen entsprechende Fragen eine immer größere Rolle.
Den Studierenden des Europäischen und Internationalen Öffentlichen Rechts bietet sich die Gelegenheit, über den Tellerrand der eigenen nationalen Rechtsordnung hinauszuschauen und mit einem vergleichenden Blick auf ausländische und übernationale Rechtsordnungen nationale Lösungen und deren Grenzen zu hinterfragen und mit neuen Erkenntnissen anzureichern. Das Studium des Europäischen und Internationalen Rechts ist schließlich für eine mögliche spätere Tätigkeit im Ausland, bei internationalen oder europäischen Organen und Einrichtungen, in Ministerien, großen Anwaltskanzleien oder in Verbänden von zentraler Bedeutung. Ein kleinerer Teil der Veranstaltungen wird in Englisch angeboten.
B. Was wird angeboten?
Die Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts „Internationales und Europäisches Öffentliches Recht“ ergänzen und vertiefen das öffentlich-rechtliche Lehrprogramm im Pflichtstoffbereich.
I. Basisbereich (6 SWS)
Zu den im Basisbereich angebotenen und von allen Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen zu besuchenden Veranstaltungen zählt zunächst eine Vertiefung des bereits aus dem Grundstudium bekannten Europarechts. Hinzu treten eine grundlegende und eine vertiefende Veranstaltung zum Völkerrecht.
Europarecht II (2 SWS)
Die Vertiefung zum Europarecht (EuropaR II) behandelt systemische Grundfragen des Rechts der Europäischen Union und seines Verhältnisses zum internationalen und nationalen Recht. Sie orientiert sich in besonderer Weise an Grundentscheidungen der europäischen und nationalen Höchstgerichtsbarkeit. Aktuelle Streitfragen und Streitentscheidungen spielen dabei eine besondere Rolle. Die Veranstaltung ist auf einen möglichst intensiven Dialog mit den Studierenden ausgerichtet und verlangt entsprechend dem Modell insbesondere der US-amerikanischen rechtswissenschaftlichen Ausbildung die vorlesungsbegleitende Lektüre der zur Verfügung gestellten Materialien.
Völkerrecht I (2 SWS)
Die Vorlesung führt in das Allgemeine Völkerrecht ein und zeigt dessen Bezüge zum Staats- und Europarecht auf. Inhaltlich werden die Grundlagen der Völkerrechtssubjekte, der Rechtsquellen des Völkerrechts sowie der Streitbeilegung im Völkerrecht behandelt. Anhand des Rechts der internationalen Friedenssicherung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen werden die Grundlagen exemplarisch vertieft.
Völkerrecht II (2 SWS)
In der Vorlesung werden ausgewählte Materien des Völkerrechts vertieft. Dazu zählen insbesondere das Recht der internationalen Friedenssicherung, einschließlich des humanitären Kriegsrechts und der Rechtsprobleme der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, und das Völkerstrafrecht. Daneben werden weitere Bereiche wie z.B. Grundzüge des Umweltvölker- oder des Seerechts besprochen.
II. Vertiefungsbereich (6 SWS)
Daneben müssen weitere Veranstaltungen aus solchen Bereichen besucht werden, in denen der europa- oder internationalrechtliche Kontext besonders ausgeprägt ist. Die Studierenden müssen aus diesem Bereich Veranstaltungen im Umfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden belegen. Zu den regelmäßig angebotenen Veranstaltungen zählen insbesondere:
Umweltrecht I (2 SWS)
Das Umweltrecht ist in den Zeiten des durch den Menschen verursachten Klimawandels eine der überragend bedeutsamen zentralen Querschnittsmaterien. Kaum ein anderes Rechtsgebiet kennt eine dem Umweltrecht vergleichbare dynamische Rechtsentwicklung. Der umweltrechtlich angeleitete Umbau der Industriegesellschaft erfasst insbesondere die Bereiche der Energieversorgung, des Verkehrs und der Produktion. Das Umweltrecht ist zu weiten Teilen europäisches und internationales Recht. Die Vorlesung behandelt das allgemeine Umweltrecht und mit dem Klimaschutzrecht, dem Immissionsschutzrecht und dem Naturschutzrecht zentrale Bereiche des besonderen Umweltrechts.
Umweltrecht II (2 SWS)
Die Vorlesung Umweltrecht II vertieft den Stoff aus der Vorlesung Umweltrecht I. Behandelt werden insbesondere weitere Bereiche des besonderen Umweltrechts, wie etwa das Wasser-, Abfall-, Chemikalien- und Atomrecht. Daneben vertieft die Veranstaltung Aspekte des allgemeinen Umweltrechts wie etwa Fragen des Rechtsschutzes und des europäischen und internationalen Umweltrechts anhand konkreter Leitentscheidungen und aktueller Streitfälle. Die Veranstaltung ist auf einen möglichst intensiven Dialog mit den Studierenden ausgerichtet und verlangt entsprechend dem Modell insbesondere der US-amerikanischen Juristenausbildung die vorlesungsbegleitende Lektüre der zur Verfügung gestellten Materialien. Die Veranstaltung kann aufbauend auf die Vorlesung Umweltrecht I oder gleichzeitig mit dieser gehört werden.
Europäische Grundrechte – Europarecht III (2 SWS)
Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen des europäischen Grundrechtsschutzes und legt einen besonderen Fokus auf das dynamische Zusammenspiel zwischen nationalen Grundrechten, EU-Grundrechten und EMRK. Dabei geht es insbesondere auch darum, spezifische Gehalte des europäischen Grundrechtsschutzes jenseits der mitgliedstaatlichen Verfassungen herauszuarbeiten und einen Vergleich zwischen EMRK und EU-Grundrechtecharta anzustellen. Besonderheiten des europäischen Grundrechtsschutzes werden durch punktuelle Gegenüberstellungen mit außereuropäischen Systemen (Bsp. afrikanischer, interamerikanischer Menschenrechtsschutz) und universellen Mechanismen des Menschenrechtsschutzes (Bsp. UN-Pakte) herausgearbeitet.
Diese Vorlesung kann auch ohne den vorherigen Besuch der Vorlesung „Europarecht II“ besucht werden.
International Economic Law (2 SWS)
Die völkerrechtlichen Grundlagen des internationalen Handels und des Schutzes ausländischer Investitionen sind Gegenstand dieser auf Englisch angebotenen Vorlesung. Es geht einerseits um das Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und bilateraler Freihandelsabkommen und andererseits um internationale Investitionsschutzverträge. Ergänzend wird das diesen völkerrechtlichen Materien entsprechende Außenwirtschaftsrecht der EU (Gemeinsame Handelspolitik) behandelt.
Migrationsrecht I (2 SWS)
Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Migrationsrechts und legt dabei einen Schwerpunkt auf die grund- und menschenrechtliche Dimension des Migrationsrechts. Dabei spielt auch das Zusammenspiel von nationalem, supranationalem und Völkerrecht eine besondere Rolle. Sie behandelt das Recht der Staatsangehörigkeit, Grundzüge des Aufenthaltsrechts und der Steuerung nicht-erzwungener Migration (insb. Arbeitsmigration) sowie Grundzüge des Rechts der Unionsbürgerschaft. Die Diskussion einschlägiger Gerichtsentscheidungen und aktueller Rechtsentwicklungen gibt Gelegenheit, das Zusammenwirken unterschiedlicher Bereiche des Migrationsrechts in der Praxis besser zu erfassen.
Migrationsrecht II (2 SWS)
Die Veranstaltung behandelt Fragen des materiellen und prozessualen Flüchtlingsrechts im Mehrebenensystem. Dabei steht die spezifische Verfahrensabhängigkeit des Grundrechts auf Asyl und des menschenrechtlich geprägten Schutzes vor refoulement im Zentrum der Veranstaltung. Aufgrund der spezifischen Beweissituation, der existenziellen Dimension des Rechtsschutzes für die Betroffenen und der spezifischen Informationsasymmetrien spielen die Verfahrensgestaltung und der Rechtsschutz für die Realisierung der grund- und menschenrechtlichen Garantien hier eine besonders zentrale Rolle. In der Vorlesung wird das Flüchtlingsrecht anhand konkreter Fälle und Gerichtsentscheidungen diskutiert und damit eine praxisnahe Vermittlung des Wissens angestrebt. Die Vorlesungen „Migrationsrecht I und II“ können auch unabhängig voneinander besucht werden.
Human Rights Law (2 SWS)
Gegenstand der Vorlesung sind die institutionellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen des internationalen Menschenrechtsschutzes, insbesondere die internationalen Menschen- rechtsübereinkommen und ihre Durchsetzungsmechanismen. Die Vorlesung wird auf Englisch angeboten.
Veranstaltung zur Rechtsvergleichung (2 SWS)
Die Vorlesung führt in die Methodik der Rechtsvergleichung ein und zeigt auf, in welchen Bereichen sie praktisch bedeutsam wird. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf einem Vergleich zwischen dem deutschen, dem englischen und dem französischen Recht in den Bereichen der Rechtsgeschäftslehre, des Vertrags-, des Delikts- und des Sachenrechts.
Internationales Privatrecht I (2 SWS)
Die Veranstaltung führt in die Grundlagen der Rechtsanwendung bei grenzüberschreitenden privatrechtlichen Sachverhalten ein. Probleme des allgemeinen und des besonderen Teils des IPR werden anhand charakteristischer Fälle aufeinander bezogen behandelt. Im Mittelpunkt stehen Grundfragen grenzüberschreitender Rechtsanwendung einschließlich staats- und grundrechtlicher Bezüge, und ihre Konkretisierung im vertraglichen und außervertraglichen Schuldrecht, im Sachenrecht und im Gesellschaftsrecht.
Völkerstrafrecht (2 SWS)
Die Vorlesung Völkerstrafrecht beschäftigt sich mit den Straftaten des Völkerrechts und deren Durchsetzung. Im sog. Nürnberger Prozess hat das Völkerstrafrecht seinen Ursprung. Auf diese historischen Fundamente wird nicht zuletzt wegen der regionalen Nähe besonders eingegangen. Einen Schwerpunkt bildet der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, seine Zuständigkeit und seine Zurechnungslehre. Regelmäßig findet eine Exkursion nach Den Haag statt. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Völkerstrafrecht in Deutschland auf der Grundlage des VStGB und die Verfolgungstätigkeit des Generalbundesanwalts.
Europäisches Strafrecht (2 SWS)
Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts will die EU sein. Dazu ist auch eine intensive strafrechtliche Zusammenarbeit erforderlich. In der Vorlesung Europäisches Strafrecht, die auch als Ergänzung zur Pflichtvorlesung Europarecht gesehen werden kann, werden die Bemühungen der EU im Bereich Harmonisierung des Straf- und Strafverfahrensrechts ebenso besprochen wie die strafrechtliche Zusammenarbeit und die Strafverfolgung durch die Europäische Staatsanwaltschaft. In einem abschließenden Blick wird auch auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingegangen.
Darüber hinaus können weitere Lehrveranstaltungen für den Schwerpunktbereich ausgewiesen werden. Der Fachbereich bietet Veranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich in angemessenem Umfang an. Die obige Aufzählung der Rechtsbereiche beinhaltet keine Verpflichtung des Fachbereichs, bestimmte Lehrveranstaltungen in den genannten Bereichen auch tatsächlich anzubieten.
C. Wer prüft?
Sprecher: Prof. Dr. Bernhard Wegener, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht
Regelmäßige Prüferinnen und Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Markus Krajewski, Prof. Dr. Mathias Rohe, Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater, Prof. Dr. Bernhard Wegener
A. Worum geht es?
Lebenssachverhalte mit grenzüberschreitenden Bezügen zählen zum juristischen Alltag. Nach welchen Regeln werden Leistungsstörungen im deutsch-türkischen Warenverkehr behandelt? Was sollte man beim Vertragsschluss mit einem Abnehmer bzw. einer Abnehmerin in Brasilien bedenken? Wie werden Verkehrsunfälle im Ausland abgewickelt? Wie haftet ein französischer Unternehmer bzw. eine französische Unternehmerin für Schäden, die ein Angestellter bzw. eine Angestellte zu verantworten hat? Was geschieht, wenn ein in Deutschland zur Sicherung übereigneter Lkw nach Österreich fährt, was, wenn dort Schäden repariert werden müssen? Welches Recht entscheidet über die Eheschließung oder Ehescheidung eines deutsch-iranischen Ehepaars? Wer erbt nach welchem Recht das Immobilienvermögen eines bzw. einer in Deutschland verstorbenen Briten bzw. Britin? Kann eine spanische Gesellschaft ihren Sitz problemlos nach Italien verlagern? Ist es möglich, Auslandsvermögen der Russischen Föderation für Schadensersatzansprüche heranzuziehen? Kann man als Deutscher bzw. Deutsche in New York auf Schadensersatz verklagt werden, und wird ein dort ergangenes Urteil in Deutschland anerkannt?
Dies sind nur typische Beispiele für Fragestellungen, die im Zentrum des SPB 6 stehen. Der SPB beruht auf drei wesentlichen Säulen: Das Internationale Privatrecht (IPR) als Kernmaterie bestimmt darüber, welches Recht in welcher Weise auf Sachverhalte mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Bei der erforderlichen Anwendung ausländischen Rechts muss dessen Inhalt zutreffend erfasst werden. Dabei wird ein methodisch solider und inhaltlich verständiger Vergleich mit den inländischen Rechtsinstituten nötig (Rechtsvergleichung).
Die Regelungen des IPR stehen in engem Bezug zu europarechtlichen Vorgaben und völkerrechtlichen Verpflichtungen. Kann man etwa Schadensersatzansprüche gegen deutsche Unternehmen wegen ausbeuterischer Produktionsbedingungen in Lieferketten verlangen? Wie wirken Grund- und Menschenrechte auf private internationale Rechtsbeziehungen ein? Wie sind grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen rechtlich eingebettet? Und nicht zuletzt: Wie kann man seine Rechte in Rechtssachen mit Auslandsbezug durchsetzen?
Mit erfolgreichem Abschluss des SPB lassen sich all diese Fragen beantworten, eingebettet in ein solides Verständnis grundlegender Zusammenhänge des internationalen Rechtsverkehrs im privatrechtlichen Bereich und mit Grundlagenkenntnissen in rechtsvergleichenden Methoden und Inhalten, im Schwerpunkt mit Blick auf das französische und englische Recht. Damit eröffnen sich auch neue Sichten auf das schon vertraute deutsche Recht.
B. Was wird angeboten?
I. Basisbereich
Internationales Privatrecht I (2 SWS)
Die Veranstaltung führt in die Grundlagen der Rechtsanwendung bei grenzüberschreitenden privatrechtlichen Sachverhalten ein. Probleme des allgemeinen und des besonderen Teils des IPR werden anhand charakteristischer Fälle aufeinander bezogen behandelt. In der Vorlesung IPR I werden im Schwerpunkt Grundfragen grenzüberschreitender Rechtsanwendung und Sachverhalte aus dem Bereich des vertraglichen und außervertraglichen Schuldrechts, des Sachenrechts und des Gesellschaftsrechts behandelt.
Internationales Privatrecht II (2 SWS)
In der Vorlesung IPR II werden im Schwerpunkt die Bereiche des internationalen Familien- und Erbrechts sowie Grundzüge des internationalen Zivilverfahrensrechts ebenso wie Grundzüge des internationalen öffentlichen Rechts behandelt.
Veranstaltung zur Rechtsvergleichung (2 SWS)
In der Veranstaltung werden die Anwendungsfälle und Methoden der Rechtsvergleichung behandelt. Exemplarisch werden die Ordnungsaufgaben des Bürgerlichen Rechts beim Abschluss und bei der Abwicklung von Verträgen, der Einbeziehung Dritter, des außervertraglichen Schuldrechts und des Mobiliarsachenrechts im Vergleich zwischen dem deutschen, französischen und englischen Recht aufgearbeitet.
II. Vertiefungsbereich
Internationales Zivilverfahrensrecht (2 SWS)
Die Veranstaltung behandelt sowohl die international-zivilverfahrensrechtlichen Aspekte des Erkenntnisverfahrens als auch die Voraussetzungen und Probleme grenzüberschreitender Zwangsvollstreckungen. Die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen werden befähigt, grenzüberschreitende Rechtsfälle in verfahrensrechtlicher Sicht zu bewältigen.
Europäische Grundrechte (Europarecht III) (2 SWS)
Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen des europäischen Grundrechtsschutzes und legt einen besonderen Fokus auf das dynamische Zusammenspiel zwischen nationalen Grundrechten, EU-Grundrechten und EMRK. Dabei geht es insbesondere auch darum, spezifische Gehalte des europäischen Grundrechtsschutzes jenseits der mitgliedstaatlichen Verfassungen herauszuarbeiten und einen Vergleich zwischen EMRK und EU-Grundrechtecharta anzustellen. Besonderheiten des europäischen Grundrechtsschutzes werden durch punktuelle Gegenüberstellungen mit außereuropäischen Systemen (Bsp. afrikanischer, interamerikanischer Menschenrechtsschutz) und universellen Mechanismen des Menschenrechtsschutzes (Bsp. UN-Pakte) herausgearbeitet.
International Economic Law (2 SWS)
Die völkerrechtlichen Grundlagen des internationalen Handels und des Schutzes ausländischer Investitionen sind Gegenstand dieser auf Englisch angebotenen Vorlesung. Es geht einerseits um das Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und bilateraler Freihandelsabkommen und andererseits um internationale Investitionsschutzverträge. Ergänzend wird das diesen völkerrechtlichen Materien entsprechende Außenwirtschaftsrecht der EU (Gemeinsame Handelspolitik) behandelt.
Völkerrecht I (2 SWS)
Die Vorlesung führt in das Allgemeine Völkerrecht ein und zeigt dessen Bezüge zum Staats- und Europarecht auf. Sie legt die notwendigen Grundlagen für das dogmatische Verständnis des internationalen Menschenrechtsschutzes, der auf völkerrechtliche Formen und Verfahren (Verträge, Durchsetzungsmechanismen, Gerichtsbarkeit etc.) zurückgreift. Inhaltlich werden die Grundlagen der Völkerrechtssubjekte, der Rechtsquellen des Völkerrechts sowie der Streitbeilegung im Völkerrecht behandelt. Anhand des Rechts der internationalen Friedenssicherung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen werden die Grundlagen exemplarisch vertieft.
Völkerrecht II (2 SWS)
In der Vorlesung werden ausgewählte Materien des Völkerrechts vertieft. Dazu zählen insbesondere das Recht der internationalen Friedenssicherung, einschließlich des humanitären Kriegsrechts und der Rechtsprobleme der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, und das Völkerstrafrecht. Daneben werden weitere Bereiche wie z.B. Grundzüge des Umweltvölker- oder des Seerechts besprochen.
Einführung in die CISG und das internationale Vertragsrecht (2 SWS)
Die Veranstaltung beschäftigt sich mit dem internationalen Vertragsrecht im Wirtschaftsverkehr zwischen Unternehmen. Dabei werden verschiedene Vertragstypen und deren Charakteristika dargestellt und diese in den internationalen Kontext und die Vorschriften zum internationalen Privatrecht eingeordnet. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt dabei auch im Bereich des CISG. Daneben werden aktuelle rechtliche Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene, so z.B. die Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes überblicksartig mit dargestellt.
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (2 SWS)
Die Veranstaltung dient als Einstieg in den Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und ordnet diese zunächst in den Kontext der verschiedenen Streitbeilegungsformen ein. Darüber hinaus wird ein Überblick über die verschiedenen Arten von Schiedsverfahren und deren Besonderheiten gegeben und es wird der Ablauf eines Schiedsverfahrens praxisnah anhand entsprechender Dokumente aus der Praxis exemplarisch durchgesprochen.
Islamisches Recht I (2 SWS)
Die Vorlesung Islamisches Recht I führt in die Grundlagen der Materie ein. Sie befasst sich mit der Entstehung des islamischen Rechts im Hinblick auf Institutionenbildung und Rechtsquellenlehre. Sodann werden die wichtigsten Bereiche des traditionell islamischen Rechts (Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Straf- und Deliktsrecht, Vorformen von Staats- und Verwaltungsrecht) behandelt. Abgedeckt wird der Zeitraum vom 7. bis zum 19. Jahrhundert. Die anschließende Reformperiode und ihre Auswirkungen bis in die Gegenwart schließt sich in der Vorlesung Islamisches Recht II an.
Islamisches Recht II (2 SWS)
Die Vorlesung baut auf die Einführung in das Islamische Recht I auf. Sie behandelt Methoden und Auswirkungen der umfangreichen Reformen seit dem 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart hinein. Die Rechtsbereiche, in denen sich islamrechtliche Normen erhalten haben, werden zudem inhaltlich erläutert. Auch Grundfragen der Anwendung Islamischer Normen in Europa werden angesprochen.
Islam und Recht in Europa (2 SWS)
Die Vorlesung behandelt im Schwerpunkt die vielfältigen Berührungspunkte zwischen islamischer Normativität und europäischen Rechtsordnungen. Hierbei geht es zum einen um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grenzen der Religionsfreiheit in Europa. Zugleich geht es um mögliche Konflikte zwischen unterschiedlichen Menschenrechten, insbesondere im Hinblick auf die negative Religionsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter, Meinungsfreiheit und Religionskritik bis hin zu religiös begründeten Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit (z.B. Beschneidung von Knaben). Im Bereich des Privatrechts geht es vor allem um die Anwendung islamrechtlich geprägter Vorschriften im Bereich internationalen Privatrechts und ihrer Begrenzung durch den ordre public. Zugleich wird die mittelbare Wirkung der Religionsfreiheit in ausgewählten Bereichen des Privatrechts (Arbeitsrecht, Mietrecht, sonstiges Vertragsrecht) angesprochen.
C. Wer prüft?
Sprecher: Prof. Dr. Mathias Rohe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Mathias Rohe, Prof. Dr. Robert Sieghörtner, Prof. Dr. Eric Wagner
A. Worum geht es?
Im Mittelpunkt des Schwerpunktbereichs steht das Arbeitsverhältnis, wie es durch das Arbeitsrecht und auch (als Beschäftigungsverhältnis) durch das Sozialversicherungsrecht geprägt wird. Im Arbeitsrecht baut der Schwerpunktbereich auf der Pflichtveranstaltung Individualarbeitsrecht nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 JAPO auf und vertieft die dort erworbenen Kenntnisse, so dass das Arbeitsverhältnis als schuldrechtliches Rechtsverhältnis detailliert verstanden wird. Hinzu kommen die kollektivarbeitsrechtlichen Systeme des Tarif- und des Mitbestimmungsrechts, die das Arbeitsrecht prägen und von größter praktischer Bedeutung sind. Weil das Recht des Arbeitsverhältnisses nicht ohne das Sozialversicherungsrecht vollständig begriffen werden kann, setzt der Schwerpunkt auch einen entsprechenden Akzent in diesem Rechtsgebiet. Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet sich zwar systematisch stark vom privatrechtlich geprägten Arbeitsrecht, hängt aber in wesentlichen Bereichen auch eng mit diesem zusammen.
Die vermittelten Kenntnisse haben ersichtlich einen hohen Praxisbezug. Die Berufsfelder, die eine vertiefte Beschäftigung mit dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht voraussetzen, sind mannigfaltig und finden sich in den beratenden Berufen ebenso wie in der Gerichtsbarkeit. Auch jenseits des klassischen juristischen Tätigkeitsspektrums – wie etwa im Bereich der Unternehmensführung – sind sie unabdingbar. Aus der hohen praktischen Bedeutung des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts folgen auch relativ gute Beschäftigungschancen in diesem Bereich – gerade für Juristen und Juristinnen, die zwischen diesen beiden Teilgebieten Verknüpfungen herzustellen vermögen.
Die Veranstaltungen im Kernbereich des Schwerpunktbereichs 7, die die Grundstrukturen des kollektiven Arbeitsrechts vermitteln und das Individualarbeitsrecht vertiefen, knüpfen an die allgemeinen Lehrveranstaltungen zum Bürgerlichen Recht und hier insbesondere zum Individualarbeitsrecht an. Deshalb sind solide Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts, insbesondere der Rechtsgeschäftslehre und des Schuldrechts, sowie gute Kenntnisse des Individualarbeitsrechts für das erfolgreiche Schwerpunktbereichsstudium unabdingbar. Die Veranstaltung “Einführung in das Sozialversicherungsrecht“, die die sozialversicherungsrechtlichen Grundstrukturen vermittelt, baut dabei auf den Kenntnissen des Verfassungsrechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts auf, denn das Sozialrecht ist letztlich systematisch öffentlich-rechtlich geprägt.
Im Wahlpflichtbereich erfolgt eine weitergehende Vertiefung, insbesondere im Arbeitsrecht, das etwa in seinen europarechtlichen und auch prozessualen Dimensionen vermittelt wird. Außerdem werden in gesonderten Veranstaltungen aktuelle rechtliche Fragen diskutiert. Auch im Sozialversicherungsrecht werden vertiefende Veranstaltungen angeboten. Praktische Fertigkeiten werden im „Prozessspiel Individualarbeitsrecht“ vermittelt.
Ziel des Schwerpunktbereichsstudiums ist es insgesamt, die Grundstrukturen dieses hoch-praktischen Teilgebiets des Rechts zu vermitteln, zu vertiefen und systematische Verknüpfungen aufzuzeigen. Der Student bzw. die Studentin soll nach Abschluss des Studiums in der Lage sein, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte rechtlich einordnen zu können.
B. Was wird angeboten?
I. Kernbereich
Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 8 SWS:
Veranstaltung zum Kollektiven Arbeitsrecht I – Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (2 SWS)
Die Veranstaltung stellt das auf Art. 9 Abs. 3 GG basierende Recht der Koalitionen, das Tarifvertrags- und das Arbeitskampfrecht in seinen Grundstrukturen vor. Bezüge zum Individualarbeitsrecht und zum Recht der Mitbestimmung werden aufgezeigt.
Veranstaltung zum Kollektiven Arbeitsrecht II – betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung (2 SWS)
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das mitbestimmungsrechtliche System, bestehend aus Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung. Für das (in der Praxis zentrale) Betriebsverfassungsrecht erfolgen Querbezüge zum Individualarbeitsrecht und zum Tarifrecht. Das Recht der Unternehmensmitbestimmung zeigt dessen Verbindung zum (Kapital)Gesellschaftsrecht auf.
Vertiefungsveranstaltung Individualarbeitsrecht (2 SWS)
Die Vorlesung im Individualarbeitsrecht, das Pflichtfach nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 JAPO ist, wird anhand von Fällen vertieft, aktuelle Entwicklungen werden aufgezeigt.
Einführung in das Sozialversicherungsrecht (2 SWS)
Das Sozialversicherungsrecht ist die Grundlage für die sozialrechtliche Absicherung der Beschäftigten. In der Vorlesung werden die Grundlagen des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (SGB IV) sowie der Arbeitslosenversicherung (SGB III) und der Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung (SGB V, VI, VII, XI) im Überblick dargestellt. Insbesondere wird auf die Verbindungen sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Fragen eingegangen.
II. Wahlpflichtbereich
Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 4 SWS aus folgenden Rechtsgebieten:
Europäisches Arbeitsrecht (2 SWS)
Das deutsche Arbeitsrecht – und hier vor allem das Individualarbeitsrecht – ist ohne seine europarechtlichen Grundlagen nicht zu verstehen. Diese werden zwar in den Pflichtveranstaltungen dargestellt, in einer eigenen Vorlesung gelingt aber ein Gesamtüberblick über das Europäische Arbeitsrecht.
Kolloquium zum Kollektiven Arbeitsrecht (2 SWS)
Fälle insbesondere aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht werden diskutiert. Ziel ist die Darstellung und Lösung komplexer kollektivarbeitsrechtlicher Sachverhalte.
Kolloquium zum Sozialversicherungsrecht (2 SWS)
Hier werden Fälle aus dem Allgemeinen Teil und den Besonderen Teilen des Sozialversicherungsrechts besprochen. Dies führt zu einem vertieften sozialversicherungsrechtlichen Systemverständnis.
Arbeitsgerichtliches Verfahren (2 SWS)
Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen, aber auch zwischen kollektivarbeitsrechtlichen Akteuren bzw. Akteurinnen sind dem Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen zugeordnet. Die Vorlesung stellt die Grundstrukturen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und dessen Verknüpfungen mit dem Zivilprozessrecht vor.
Prozessspiel Individualarbeitsrecht (2 SWS)
Im Rahmen des Prozessspiels werden individualarbeitsrechtliche Fälle zunächst aus anwaltlicher Sicht aufbereitet. Diese Fälle werden dann – durch die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen – vor einem fiktiven Arbeitsgericht verhandelt. Durchgeführt wird das Prozessspiel von erfahrenen anwaltlichen und richterlichen Praktikern bzw. Praktikerinnen.
Die Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich werden je nach Kapazität angeboten. Weitere inhaltlich einschlägige Veranstaltungen können angeboten werden.
C. Wer prüft?
Sprecher: N.N.
Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Georg Caspers
Diese Prüfer bieten regelmäßig auch die Veranstaltungen im Schwerpunktbereich 7 an, werden aber auch von Lehrbeauftragten unterstützt.
A. Worum geht es?
Der Schwerpunktbereich „Grundlagen des Rechts“ verfolgt das Ziel, die schon zum Pflichtfachstoff zählende Ausbildung in den Grundlagenfächern zu erweitern und zu vertiefen. Gerade in Zeiten einer Ausdehnung und Zersplitterung der Rechtsordnung in immer neuen Spezialgebieten und Teildisziplinen, die sich zudem in einem immer schnelleren Wandel befinden, ist es von besonderer Wichtigkeit, den Überblick über die Grundlagen unserer Rechtsordnung zu behalten. Die vertiefte Ausbildung im Grundlagenbereich soll zu einem besseren Verständnis dieser gemeinsamen Grundlagen, des Entwicklungsganges und der inneren Zusammenhänge unserer Rechtsordnung beitragen und somit eine bessere Orientierung auch im geltenden Recht ermöglichen. Außerdem verhilft die vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundlagen unserer Rechtsordnung zu einer kritischen Distanz gegenüber den mitunter schnell vergänglichen Gelegenheitsprodukten einer kurzatmigen und detailversessenen Gesetzgebung und erleichtert es, die Grundstrukturen ins Auge zu fassen, das Wesentliche von weniger Wichtigem zu unterscheiden und neue Problemstellungen erfolgreich zu meistern.
Im Schwerpunktbereich „Grundlagen des Rechts“ sind die Lehrveranstaltungen eingeteilt in einen rechtsgeschichtlichen und einen rechtssystematischen Bereich. Die Studierenden haben nach ihrer Wahl teilzunehmen an drei Lehrveranstaltungen aus dem rechtsgeschichtlichen Bereich, darunter eine rechtsgeschichtliche Exegese (Übung), und zwei Lehrveranstaltungen aus dem rechtssystematischen Bereich. Je nach persönlicher Neigung wählen die Studierenden zudem eine weitere Lehrveranstaltung aus dem rechtsgeschichtlichen oder rechtssystematischen Bereich und ein Seminar. In beiden Bereichen können die Studierenden aus einem breiten Angebot unterschiedlicher Lehrveranstaltungen wählen. In allen klassischen juristischen Berufsfeldern (Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft oder Wirtschaft) profitieren die Absolventinnen und Absolventen von einer vertieften Grundlagenausbildung. Sie sind besser in der Lage, die Rolle des Rechts für Gesellschaft, Politik und Wirtschaft einzuschätzen und dementsprechend die eigene spätere gesellschaftliche Rolle und Verantwortung als Juristin oder Jurist zu reflektieren. Außerdem können mit Hilfe der im Schwerpunktbereich vermittelten Kenntnisse auch viele Institute des geltenden Rechts besser verstanden werden.
Vorkenntnisse im rechtshistorischen oder -systematischen Bereich sowie besondere Sprachkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Fremdsprachliche Texte werden in der Regel mit Übersetzung angeboten.
B. Was wird angeboten?
I. Der rechtsgeschichtliche Bereich
Teilzunehmen ist an einer:
Rechtsgeschichtlichen Exegese (Übung)
Die Veranstaltung führt in die exegetische Bearbeitung von Quellentexten aus dem Bereich der Rechtsgeschichte ein. Die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen erlernen das methodische Handwerkszeug zum Verständnis und zur Auslegung von Quellentexten und üben dies durch ein selbständiges Referat an konkreten Texten. Empfohlen wird, diese Veranstaltung möglichst früh im Rahmen des Schwerpunktstudiums zu belegen, um die erlernten methodischen Fähigkeiten in anderen Veranstaltungen einbringen zu können.
Teilzunehmen ist zudem an zwei oder drei der folgenden Lehrveranstaltungen:
Römische Rechtsgeschichte
Das römische Recht hat über die Brücke der sog. „Rezeption“ die kontinentaleuropäischen Privatrechtsordnungen und insbesondere das deutsche BGB entscheidend geprägt. Die Vorlesung beschäftigt sich zunächst mit dem Gegenstand dieser Rezeption, dem Gesetzgebungswerk Justinians aus dem sechsten nachchristlichen Jahrhundert, sowie dem Vorgang der Wiederentdeckung der justinianischen Quellen im Mittelalter und ihrer wissenschaftlichen Bearbeitung bis ins 19. Jahrhundert hin zu der Form, in der sie schließlich Eingang in das BGB gefunden haben. Nach diesem Ausflug in die neuere Privatrechtsgeschichte wird erörtert, was sich römische Juristen unter „Recht“ und „Gerechtigkeit“ vorgestellt haben. Weiter soll der verfassungsmäßige Rahmen untersucht werden, innerhalb dessen sich eine so wirkungsmächtige und lange nachwirkende Privatrechtsordnung entwickeln konnte. Dabei wird auch auf die römische Rechtswissenschaft und ihre Protagonisten eingegangen werden. Schließlich wird der römische Zivilprozess dargestellt.
Römisches Privatrecht
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch beruht bekanntermaßen auf dem römischen Recht, vor allem im Schuldrecht, im Mobiliarsachenrecht und Erbrecht. So sind nicht nur die wesentlichen Prinzipien des Privatrechts wie etwa die Grundsätze von Treu und Glauben, der Privatautonomie oder des Vertrauensschutzes und die privatrechtlichen Institute Schöpfungen der römischen Jurisprudenz, sondern es lassen sich auch unzählige Details der gesetzlichen Regelung auf römische Rechtstexte zurückführen. Freilich kodifiziert das BGB das römische Recht in der Form, wie es Ende des 19. Jh. an den Universitäten wissenschaftlich gelehrt wurde. Die Vorlesung beschäftigt sich mit der Herkunft dieser Rechtsfiguren, die anhand von konkreten Falllösungen entwickelt wurden und wegen ihrer Überzeugungskraft gleichsam überzeitliche Gültigkeit besitzen. Hierzu werden ausgewählte römische Rechtstexte – die den Studierenden samt Übersetzung zur Verfügung gestellt werden – interpretiert.
Antike Rechtsgeschichte
Die Vorlesung will die Rechtsordnungen des Altertums, die sich im Umkreis des Mittelmeers entwickelt haben, die Bedingungen und Voraussetzungen ihrer Erforschung darstellen. Beginnend mit den ältesten rechtlichen Schriftdenkmälern, den Keilschriftrechten des Zweistromlandes, soll ein Bogen über Ägypten hin zu den Rechten des archaischen und klassischen Griechenlands sowie zum jüdischen Recht gezogen werden. Einen weiteren Schwerpunkt werden die Wechselwirkungen zwischen dem Recht des römischen Kaiserreichs und den provinzialen Gewohnheiten bilden.
Deutsche Rechtsgeschichte
Die Vorlesung bietet eine Einführung in die Deutsche Rechtsgeschichte (Zivilrecht und Strafrecht) vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Behandelt werden die wichtigsten Rechtsquellen der jeweiligen Epoche, die Entwicklung der Rechtswissenschaft und an ausgewählten repräsentativen Beispielen die Ausformung einzelner Rechtsgebiete und Rechtsinstitute.
Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
Die Vorlesung bietet eine Einführung in die europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit. Behandelt werden im Überblick das gemeinsame römische Erbe der kontinentaleuropäischen Privatrechtssysteme, der englische Sonderweg, Entwicklungstendenzen in einzelnen Privatrechtsbereichen in den jeweiligen Epochen und die wichtigsten europäischen Zivilgesetzbücher.
Deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit
Die Vorlesung führt in die historische Entwicklung von Staat und Verfassung in Deutschland seit dem 16. Jahrhundert ein. Schwerpunkte werden bei der Verfassungsgeschichte des konfessionellen Zeitalters und des 19. Jahrhunderts gesetzt.
Verwaltungsgeschichte
Die Vorlesung knüpft an die Vorlesung „Deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit“ an und vertieft diese.
II. Der rechtssystematische Bereich
Teilzunehmen ist an zwei oder drei der folgenden Lehrveranstaltungen:
Rechtsphilosophie I (Einführung)
Die Vorlesung stellt drei praktische Fragen in den Mittelpunkt: (1) Warum ist das Recht für die Einzelnen bzw. die Einzelne verbindlich?, (2) Gelten Gesetze, die ungerecht sind? und (3) Setzen Richter bzw. Richterinnen Recht? Um diese Fragen beantworten zu können, werden klassische Theorien des Begriffs und der Legitimität des Rechts vorgestellt und diskutiert. Außerdem werden wichtige Grundbegriffe wie Rechtsnorm, subjektives Recht, Moral und Gerechtigkeit erörtert.
Rechtsphilosophie II (Vertiefung)
Ziel ist die vertiefte rechtsphilosophische Auseinandersetzung mit Grundproblemen des Rechts, wie dem Begriff des Rechts, der Rechtsgeltung, dem Verhältnis von Recht und Moral, dem Streit um Rechtspositivismus und Naturrecht, der Struktur von Rechtssystemen und Rechtsnormen, der Abwägung als Methode rationaler Normbegründung und Konfliktentscheidung im Recht, sowie der Begründung und Interpretation von Grundprinzipien des Rechts wie Autonomie, Menschenwürde, Gleichheit und Gerechtigkeit. Die Veranstaltung soll in den Stand der Forschung einführen und offene Fragen aufzeigen. Sie soll auch zeigen, wie die Lösung mancher zentralen juristischen Probleme von rechtsphilosophischen Voraussetzungen abhängt, so dass ihre wissenschaftliche Behandlung eine Auseinandersetzung mit rechtsphilosophischen Theorien erfordert.
Rechtstheorie und juristische Methodenlehre
Ziel ist die Einführung in Grundbegriffe des Rechts und in die juristische Methodenlehre. In rechtstheoretischer Hinsicht geht es um Rechtsbegriff, Elemente und Struktur des Rechtssystems, Rechtsquellenlehre. In methodischer Hinsicht sollen die Methoden der Gesetzesauslegung sowie der Rechtsfortbildung behandelt werden sowie auf die Fragen der Zulässigkeit und Grenzen von Rechtsfortbildungen eingegangen werden.
Logik für Juristen
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft, aber auch an andere an logischen Problemen im Bereich der juristischen und der allgemeinen praktischen Argumentation Interessierte. Es sollen nach einer Einführung in Relevanz und Nutzen der Logik für die Rechtswissenschaft juristische oder allgemein praktische Probleme mit Mitteln der Logik analysiert werden. Zu diesem Zweck soll in die Grundlagen der Aussagen- und Prädikatenlogik, der Modallogik und insbesondere der deontischen Logik eingeführt werden. Diese logischen Instrumente sollen auch für die Behandlung rechtswissenschaftlicher Probleme fruchtbar gemacht werden. Allerdings geht der Einsatz formaler Logik über die gewöhnliche juristische Arbeit hinaus und dient dem Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen, die nicht unmittelbar im juristischen Gutachten Anwendung finden.
Allgemeine Staatslehre / Staat – Verfassung – Menschenrechte
Die Vorlesung behandelt die moderne Verfassungsstaatlichkeit in ihrer nationalen und ihrer internationalen Dimension. Sie führt in das klassische historische Staatsdenken ein und zeigt, wie politische Herrschaft im Zuge der Aufklärung zunehmend mit der Gewährleistung individueller und politischer Autonomie verknüpft wurde. Dabei spielt die Idee, politische Herrschaft durch Verfassungen zu begründen und zu begrenzen, eine zentrale Rolle. Es werden die wichtigsten verfassungsrechtlichen Prinzipien vorgestellt (Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit). Die völkerrechtliche Bindung der Staatsgewalt an Menschenrechte kennzeichnet die Entwicklung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Insbesondere im globalen Zusammenhang sind damit neue Herausforderungen verbunden, die Kernkonzepte des staatsrechtlichen Denkens wie etwa Souveränität verändern. Diese Herausforderungen und Transformationen werden abschließend behandelt.
Kirchenrecht
In der Vorlesung wird eine Einführung in das Kirchenrecht vor dem Hintergrund seiner geschichtlichen und theologischen Voraussetzungen gegeben. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem evangelischen Kirchenrecht. Das katholische Kirchenrecht wird zum Vergleich herangezogen. Die Lehrveranstaltung ist besonders auf den Dialog zwischen Juristen bzw. Juristinnen und Theologen bzw. Theologinnen ausgelegt.
Staatskirchenrecht
Das Verhältnis des Staates zu den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ist in immer neuen Problemfeldern und -gestaltungen Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. In der jüngeren Vergangenheit sollen hier nur die Debatte um die Integration des Islam, das Kopftuch oder den religiösen Bezug der EU-Verfassung als Beispiele genannt werden. Jede staatskirchenrechtliche Ordnung sieht sich vor die Aufgabe gestellt, das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften von ihrem Wesen und ihren Aufgaben mit den Lebensinteressen einer sich zunehmend pluralisierenden Gesellschaft zu einem Ausgleich zu bringen. In der Vorlesung werden verschiedene staatskirchenrechtliche Ordnungsmodelle diskutiert, die historische Entwicklung des Staatskirchenrechts sowie Grundlagen der religionsrechtlichen Ordnung des Grundgesetzes behandelt. Schließlich werden Einzelfragen besprochen, etwa Staat und Kirche/Religionsgemeinschaften im Bildungswesen, Theologische Fakultäten, Auswirkungen der europäischen Integration etc.
Rechtssoziologie
Ziel ist die Einführung in Grundprobleme und Grundpositionen der Rechtssoziologie. Rechtssoziologie wird zunächst als empirisch-deskriptive Theorie des Rechts verstanden, die das Recht als soziales Phänomen untersucht. Sie nimmt damit eine andere Perspektive ein als Rechtsdogmatik, Rechtsphilosophie oder Rechtstheorie. Die Rechtssoziologie kann ferner kritische Ansätze zum geltenden Recht oder der herrschenden Rechtswissenschaft entwickeln, sowohl in wissenschaftstheoretischer wie in gesellschaftstheoretischer Richtung. In der Veranstaltung sollen Klassiker der Rechtssoziologie behandelt werden, verschiedene Richtungen der Rechtssoziologie vorgestellt werden und die Relevanz rechtssoziologischer Forschungen für andere Bereiche der Rechtswissenschaft diskutiert werden.
Weitere belegbare Lehrveranstaltungen
Rechtsvergleichung, Vertiefung in einem ausländischen Recht (zum Beispiel Einführung in das französische Recht oder Einführung in das islamische Recht), Einführung in die Rechtsökonomik sowie weitere für den Schwerpunktbereich 8 ausgewiesene Lehrveranstaltungen.
C. Wer prüft?
Sprecher: Prof. Dr. Bernd Mertens, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte
Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Andreas Funke, Prof. Dr. Bernd Mertens, Prof. Dr. Jan-Reinard Sieckmann, Prof. Dr. Hans-Dieter Spengler, Prof. Dr. Heinrich de Wall
A. Worum geht es?
Im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung“ werden rechtliche Grundlagen und Praxis staatlichen Handelns behandelt und kritisch reflektiert. Die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen stellen den Staat und seine Behörden vor immer neue Herausforderungen, wie sie die Erfordernisse des Gemeinwohls und die berechtigten Interessen der Individuen auf einen Nenner bringen können. Wie ist etwa das Spannungsverhältnis von öffentlicher Sicherheit und individueller Freiheit zu lösen? Wie können wirtschaftliche Entwicklung gewährleistet und gleichzeitig soziale Mindeststandards und die natürlichen Lebensgrundlagen gesichert werden? Wie können bei begrenzten staatlichen Mitteln und angesichts enormer wissenschaftlicher und technischer Innovationen ein hoher, wettbewerbsfähiger Bildungsstand und gleiche Bildungschancen für Alle verwirklicht werden? Wie können die verschiedenen nationalen Interessen zum friedlichen Ausgleich gebracht werden? Diese und andere Fragen stellen sich in immer neuen, ganz alltäglichen Zusammenhängen, in denen die staatlichen Behörden ihre Rolle als Hüter des Gemeinwohls im Rahmen des ihre Tätigkeit regelnden Rechts, des Öffentlichen Rechts, erfüllen sollen.
Im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung“ werden die Pflichtfächer im Öffentlichen Recht einschließlich des Europarechts vertieft und um besonders aktuelle und praxisrelevante Rechtsgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts (Umweltrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Europarecht) erweitert. Darüber hinaus kann die Ausbildung, je nach Interesse des Studierenden, mit weiteren Rechtsgebieten, beispielsweise im Völkerrecht, im internationalen und nationalen öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Ausländer- und Migrationsrecht oder im Kulturverwaltungsrecht (Wissenschaftsrecht, Medienrecht, Kirchenrecht) ergänzt werden. Auch die für die reflektierte und kritische Rechtsanwendung besonders wichtigen Grundlagenfächer mit öffentlich-rechtlichem Bezug werden angeboten. Der Schwerpunktbereich ist damit für diejenigen besonders interessant, die eine berufliche Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung (europäische und internationale Institutionen, Bundes- und Landesbehörden, Gemeinden etc.) oder in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anstreben. Auch auf die Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts bereitet der Schwerpunktbereich vor.
B. Was wird angeboten?
Die Lehrveranstaltungen dienen zum Teil der Vertiefung der Pflichtfächer der Staatsprüfung (Europarecht, Baurecht), zum Teil der Einführung in besonders wichtige Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts (öffentliches Wirtschaftsrecht, Umweltrecht). Darüber hinaus werden im Wahlpflichtbereich eine Fülle von Veranstaltungen zu weiteren Rechtsgebieten und zu Grundlagen des öffentlichen Rechts angeboten, von denen mindestens drei Lehrveranstaltungen ausgewählt werden müssen.
I. Kernbereich
Im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung“ hat die bzw. der Studierende teilzunehmen an:
Einer Lehrveranstaltung zum Europarecht II (Übung zur Vertiefung im Europarecht) (2 SWS)
Die Vertiefung zum Europarecht (EuropaR II) behandelt systemische Grundfragen des Rechts der Europäischen Union und seines Verhältnisses zum internationalen und nationalen Recht. Sie orientiert sich in besonderer Weise an Grundentscheidungen der europäischen und nationalen Höchstgerichtsbarkeit. Aktuelle Streitfragen und Streitentscheidungen spielen dabei eine besondere Rolle. Die Veranstaltung ist auf einen möglichst intensiven Dialog mit den Studierenden ausgerichtet und verlangt entsprechend dem Modell insbesondere der US-amerikanischen Juristenausbildung die vorlesungsbegleitende Lektüre der zur Verfügung gestellten Materialien.
Einer Lehrveranstaltung zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht mit mindestens (2 SWS)
Ziel ist die vertiefte Behandlung des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Dazu gehören die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere die wirtschaftlich relevanten Grundrechte, das Gewerberecht, das Subventionsrecht, das Recht der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand, die Organisation der Wirtschaftsverwaltung sowie die diese Bereiche berührenden Regelungen des EU-Rechts, insbesondere die EU-Grundfreiheiten.
Einer Lehrveranstaltung zum Umweltrecht I mit mindestens (2 SWS)
Das Umweltrecht ist in den Zeiten des durch den Menschen verursachten Klimawandels eine der überragend bedeutsamen zentralen Querschnittsmaterien. Kaum ein anderes Rechtsgebiet kennt eine dem Umweltrecht vergleichbare dynamische Rechtsentwicklung. Der umweltrechtlich angeleitete Umbau der Industriegesellschaft erfasst insbesondere die Bereiche der Energieversorgung, des Verkehrs und der Produktion. Die Vorlesung Umweltrecht I behandelt zunächst das Allgemeine Umweltrecht und dabei insbesondere die faktischen Umweltprobleme, die Entwicklung des Umweltrechts und seine Grundprinzipien, das Umweltverfassungsrecht, das Europäische und Internationale Umweltrecht und den Rechtsschutz. Vertieft werden die Kenntnisse des Allgemeinen Umweltrechts anschließend durch eine Darstellung von Kernbereichen des Besonderen Umweltrechts, insbesondere des Naturschutz- und Immissionsschutzrechts. Auch die Lehrveranstaltung Umweltrecht II kann nach Wahl des Studenten bzw. der Studentin in den Kernbereich eingebracht werden.
II. Wahlpflichtbereich
Die bzw. der Studierende muss zudem mindestens 6 Semesterwochenstunden unterschiedliche Lehrveranstaltungen aus folgenden Rechtsgebieten wählen:
Umweltrecht II
Die Vorlesung Umweltrecht II vertieft den Stoff aus der Vorlesung Umweltrecht I. Behandelt werden insbesondere weitere Bereiche des besonderen Umweltrechts, wie etwa das Wasser-, Abfall-, Chemikalien- und Atomrecht. Daneben vertieft die Veranstaltung Aspekte des allgemeinen Umweltrechts wie etwa Fragen des Rechtsschutzes und des europäischen und internationalen Umweltrechts anhand konkreter Leitentscheidungen und aktueller Streitfälle. Die Veranstaltung ist auf einen möglichst intensiven Dialog mit den Studierenden ausgerichtet und verlangt entsprechend dem Modell insbesondere der US-amerikanischen Juristenausbildung die vorlesungsbegleitende Lektüre der zur Verfügung gestellten Materialien. Die Veranstaltung kann aufbauend auf die Vorlesung Umweltrecht I oder gleichzeitig mit dieser gehört werden. Wenn sie nicht in den Pflichtbereich eingebracht wurde, kann auch die Lehrveranstaltung Umweltrecht I in den Vertiefungsbereich eingebracht werden.
Übung zum öffentlichen Baurecht (Vertiefung)
Anhand von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung wird das in der Vorlesung zum öffentlichen Baurecht erworbene Wissen vertieft. Besonderen Wert wird dabei auf die Bezüge zu anderen Rechtsgebieten gelegt (Verwaltungsprozessrecht, Kommunalrecht). Die Übung kann neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs „Staat und Verwaltung“ auch von denjenigen besucht werden, die sich auf das erste Staatsexamen oder den großen Schein im Öffentlichen Recht vorbereiten.
Öffentliches Dienstrecht
Die Vorlesung behandelt das Recht der Beamtinnen und Beamten und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei Bund, Ländern und Kommunen beschäftigt sind. Thema sind etwa das Besoldungsrecht, die Stellenbesetzung (einschließlich Konkurrentenklage) und die Grundrechte der Beschäftigten.
Planungsrecht
Die Vorlesung baut auf den Grundvorlesungen „Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Bau- recht“ auf. Sie erläutert den Sinn und Zweck staatlicher Raumplanung. Neben der Erläuterung der wichtigsten Rechtsinstitute (Grundsätze, Zeile, Raumpläne etc.) und den unterschiedlichen Bindungswirkungen für die nachgeordneten Stellen wird die Organisation der Planungsbehörden dargestellt und die verschiedenen Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten einschließlich der statthaften Rechtsschutzmöglichkeiten aufgezeigt. Anhand von ausführlichem Kartenmaterial erhalten die Studierenden auch einen visuellen Eindruck über die Materie. Einige Fallstudien setzen das erworbene Wissen in die praktische Anwendung um. Außerdem wird eine Einführung in ausgewählte Gebiete des Fachplanungsrechts gegeben.
Zudem: Verwaltungsgeschichte, Allgemeine Staatslehre, Verfassungsvergleichung, Rechts- und Staatsphilosophie, Rechtstheorie, Verwaltungslehre, Straßen- und Wegerecht, Schul- recht / Hochschulrecht, Medienrecht, Kirchenrecht/Staatskirchenrecht, Völkerrecht I, Völker- recht II, Europäisches Außenwirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht, Europäischer und internationaler Menschenrechtsschutz, Steuerrecht und weitere für den Schwerpunktbereich 9 ausgewiesene Lehrveranstaltungen.
C. Wer prüft?
Sprecher: Prof. Dr. Heinrich de Wall, Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht
Regelmäßige Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Andreas Funke, Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Prof. Dr. Markus Krajewski, Prof. Dr. Jan-Reinard Sieckmann, Prof. Dr. Heinrich de Wall, Prof. Dr. Bernhard Wegener
A. Worum geht es?
Der Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ erweitert und vertieft die – rechtsdogmatischen und rechtstatsächlichen – Fragestellungen, die im Pflichtstudium in den strafrechtlichen Lehrveranstaltungen behandelt werden. Er eignet sich damit für alle Studierenden, die im Grundstudium besonderes Gefallen am Strafrecht gefunden haben und/oder sich später einmal die Tätigkeit in einem der klassischen juristischen Berufe „Anwaltschaft“ oder „Justiz“ vorstellen könnten, in denen auch strafrechtliche Fragestellungen eine Rolle spielen. Aber auch ein allgemeines Interesse an dem für jede Gesellschaft wichtigen Phänomen der Kriminalität und ihre Bekämpfung kann Motivation sein, diesen Schwerpunkt zu belegen.
Die Kombinationsmöglichkeiten aus dem kriminalwissenschaftlichen Studienangebot sind mit einem „5 aus 9-Modell“ relativ frei, sodass die Vorlesungen stark nach dem Interesse der jeweiligen Studierenden ausgewählt werden können. Eine gewisse Steuerung erfolgt allerdings dadurch, dass bei den Vorlesungen zwischen einem Basisbereich (in dem drei aus fünf Vorlesungen gewählt werden müssen), einem Vertiefungsbereich (in dem zwei aus vier Vorlesungen gewählt werden müssen) und einer sehr frei wählbaren Ergänzungsveranstaltung unterschieden wird. Interessierte Studierende haben darüber hinaus die Möglichkeit, freiwillig – und je nach Verfügbarkeit – an interdisziplinären Ergänzungsveranstaltungen (etwa im Bereich der Forensischen Psychiatrie) teilzunehmen.
Nach gegenwärtigem Stand unterliegt der Schwerpunktbereich 10 (als einziger Schwerpunktbereich) aufgrund der großen Nachfrage einem internen Zulassungsverfahren. Zulassungskriterium ist die Durchschnittsnote aus der besten Abschlussklausur im Fach Strafrecht und der Anfängerhausarbeit (gleichgültig, in welchem Fach sie geschrieben worden ist). Zwar konnten in den letzten Semestern durch zusätzliche Seminarangebote letztlich meistens mehr Bewerber bzw. Bewerberinnen zugelassen werden, als nach der Begrenzungssatzung verpflichtend vorgesehen sind. Gleichwohl lohnt es sich, dieses Zulassungsverfahren (welches im Zusammenhang mit der Anmeldung zu einem Schwerpunktseminar durchgeführt wird) im Blick zu haben und sich bei entsprechendem Interesse an den Kriminalwissenschaften insbesondere um gute Ergebnisse in den strafrechtlichen Abschlussklausuren zu bemühen.
B. Was wird angeboten?
Die Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts „Kriminalwissenschaften“ ergänzen und vertiefen das strafrechtliche Lehrprogramm im Pflichtstoffbereich. Im Einzelnen ist aus den folgenden Veranstaltungen zu wählen:
I. Basisbereich
Im sog. Basisbereich sind drei der folgenden fünf Veranstaltungen zu wählen, die für alle Kriminalitätsbereiche von Bedeutung sind:
Übung zum Strafprozessrecht
Diese Veranstaltung baut auf der Pflichtvorlesung Strafprozessrecht auf und vertieft diese ausgewählt, z.B. anhand von Fallbearbeitungen, Befassung mit der aktuellen Rechtsprechung, Praxisveranstaltungen etc.
Übung zum Sanktionenrecht
Die Rechtsfolgen der Straftat (die den Verurteilten bzw. die Verurteilte üblicherweise mehr interessieren dürften als die genaue Subsumtion unter die Tatbestände) bleiben im Pflichtstudium im Wesentlichen ausgespart. Aus diesem Grund werden in dieser Veranstaltung die Grundsätze der Strafzumessung sowie auch das System der alternativ zu den Strafen möglichen Maßregeln der Besserung und Sicherung dargestellt. Insoweit dient die Veranstaltung auch der Vorbereitung auf das spätere Referendariat, in dem die Strafzumessung ein wesentlicher Teil der Strafrechtsausbildung ist.
Vorlesung Kriminologie
Die Kriminologie ist die empirische Wissenschaft vom Phänomen „Kriminalität“. Behandelt werden hier etwa Theorien zur Entstehung von Kriminalität, empirische Befunde zur Kriminalitätslage und zu den Kriminalitätsursachen, die Kriminalprognose, schließlich auch die Situation des Deliktsopfers und die Möglichkeiten der Kriminalitätsverhinderung. Stets besteht ein vorrangiger Bezug zu den Sozial- und Humanwissenschaften.
Vorlesung Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täter bzw. Täterinnen, d.h. für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) sowie partiell auch für Heranwachsende (18 bis 21 Jahre). Für diese gelten zwar die identischen Tatbestände des Besonderen Teils und auch die Lehren des Allgemeinen Teils (z.B. Notwehr, Beihilfe etc.). Allerdings ist für diese jungen Täter bzw. Täterinnen ein gesondertes Rechtsfolgensystem vorgesehen, das dem stärker auf Erziehung ausgelegten Charakter des Jugendstrafrechts gerecht werden soll. Ferner gelten auch im Jugendstrafverfahren zahlreiche Besonderheiten.
Vorlesung Strafvollzugsrecht
Ist es zu einer Verurteilung zu einer vollziehbaren Freiheitsstrafe gekommen, kommt der bzw. die Verurteilte in den Strafvollzug. Hier trifft ihn bzw. sie eine Reihe von Einschränkungen und Pflichten; allerdings hat er bzw. sie natürlich auch Rechte. Die Vorlesung Strafvollzugsrecht befasst sich mit dem Regelungskomplex dieses besonders grundrechtssensiblen Bereichs, gibt aber auch Einblicke in rechtstatsächliche Fragen und Probleme des Strafvollzugs.
II. Vertiefungsbereich
Im sog. „Vertiefungsbereich“ sind zwei der folgenden vier Veranstaltungen zu wählen. Für einschlägig interessierte Studierende besteht hier insbesondere die Möglichkeit auch innerhalb des Schwerpunktbereichs Kriminalwissenschaften einen gewissen internationalen Fokus zu wählen:
Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht
In der Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht werden Straftaten im Bereich des Wirtschaftslebens (insbesondere solche in, gegen oder aus Unternehmen heraus) behandelt. Aus dem in der Praxis weiten Feld des Wirtschaftsstrafrechts liegt ein klarer Schwerpunkt auf den wirtschaftsrechtlichen Tatbeständen des Strafgesetzbuches (Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten) und den allgemeinen Lehren, sodass enge Bezüge zum Pflichtstoffbereich bestehen.
Vorlesung Medizinstrafrecht
In der Vorlesung Medizinstrafrecht werden Straftaten im Bereich der medizinischen Versorgung behandelt. Themen sind hier etwa Reproduktionsmedizin, Schwangerschaftsabbruch, Selbsttötung und Sterbehilfe, Heileingriff und strafrechtliche Arzthaftung sowie Organtransplantation.
Vorlesung Völkerstrafrecht
Die Vorlesung Völkerstrafrecht beschäftigt sich mit den Straftaten des Völkerrechts und deren Durchsetzung. Im sog. Nürnberger Prozess hat das Völkerstrafrecht seinen Ursprung. Auf diese historischen Fundamente wird nicht zuletzt wegen der regionalen Nähe besonders eingegangen. Einen Schwerpunkt bildet der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, seine Zuständigkeit und seine Zurechnungslehre. Regelmäßig findet eine Exkursion nach Den Haag statt. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Völkerstrafrecht in Deutschland auf der Grundlage des VStGB und die Verfolgungstätigkeit des Generalbundesanwalts.
Vorlesung Europäisches Strafrecht
Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts will die EU sein. Dazu ist auch eine intensive strafrechtliche Zusammenarbeit erforderlich. In der Vorlesung Europäisches Strafrecht, die auch als Ergänzung zur Pflichtvorlesung Europarecht gesehen werden kann, werden die Bemühungen der EU im Bereich Harmonisierung des Straf- und Strafverfahrensrechts ebenso besprochen wie die strafrechtliche Zusammenarbeit und die Strafverfolgung durch die Europäische Staatsanwaltschaft. In einem abschließenden Blick wird auch auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingegangen.
III. Ergänzungsveranstaltung
Zuletzt müssten die Studierenden eine weitere Vorlesung zu Ergänzung wählen, um auf die vorgeschriebenen 12 SWS zu kommen. Hier besteht maximale Wahlfreiheit, und es kann eine beliebige noch nicht gewählte aus dem Basis- oder dem Ergänzungsbereich gewählt werden. Alternativ kann auch – soweit angeboten – eine im jeweiligen Semester dem Schwerpunktbereich 10 explizit zugewiesene Zusatzveranstaltung (etwa aus Bereichen wie dem Betäubungsmittelstrafrecht, dem Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Cyber- und IT-Strafrecht, Vertiefungen im Wirtschaftsstrafrecht oder im Medizinstrafrecht etc.) gewählt werden. Dass solche Veranstaltungen regelmäßig angeboten werden, kann nicht garantiert werden.
C. Wer prüft?
Sprecher: Prof. Dr. Hans Kudlich, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
Regelmäßige Prüferinnen und Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Christian Jäger, Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub, Prof. Dr. Hans Kudlich, Prof. Dr. Christoph Safferling, Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng
Diese Prüfer bzw. Prüferinnen bieten regelmäßig auch die Veranstaltungen im Schwerpunktbereich 10 an, werden aber im Einzelfall von Lehrbeauftragten unterstützt.
A. Worum geht es?
Der Schwerpunktbereich „Grund- und Menschenrechte“ ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Recht und der Politik des Menschenrechtsschutzes.
Im Kernbereich wird in die völker- und europarechtlichen Grundlagen des Menschenrechtsschutzes eingeführt. Grund- und Menschenrechtsschutz findet auf nationaler Ebene, aber auch vor regionalen und universell angelegten Gerichten und Spruchkörpern (z.B. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, UN-Menschenrechtsausschuss) statt. Die institutionellen und verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Menschenrechtsschutzes sowie die Vielfalt an Durchsetzungsmechanismen von Menschenrechten im Mehrebenensystem werden im Kernbereich behandelt und miteinander verglichen. Zudem werden die völkerrechtlichen Grundlagen vermittelt, die notwendig sind, um die vertraglichen Instrumente und Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes zu verstehen.
Im Vertiefungsbereich werden materielle Grundlagen in verschiedenen, besonders menschenrechtssensiblen Themenbereichen behandelt. Die Themenkomplexe Migration – Wirtschaft – Religion sind beispielhafte Herausforderungen, mit denen der nationale und internationale Menschenrechtsschutz konfrontiert ist. Zentrale Fragen sind hier etwa: Wann verlangen die Menschenrechte den Schutz vor Zurückweisung in Kriegsgebiete oder autoritäre Herkunftsstaaten? Können Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette haftbar gemacht werden? Welche Bedeutung spielen religiöse und kulturelle Vorverständnisse für die Interpretation und Universalität der Menschenrechte? Der Vertiefungsbereich bietet die Möglichkeit, diese und weitere Fragen zu erörtern. Er erschließt spezifische Teilbereiche, wie etwa das Migrationsrecht, einschließlich des Flüchtlingsrechts und seiner besonderen prozessualen Fragestellungen, menschenrechtliche Aspekte des Wirtschaftsvölkerrechts, das Religionsverfassungsrecht sowie weitere besondere Themenbereiche des Menschenrechtsschutzes. Hierzu zählt auch das europäische und internationale Strafrecht, das auf vielfältige Weise mit dem Menschenrechtsschutz verbunden ist, etwa weil schwere Menschenrechtsverletzungen nach dem Völkerstrafrecht geahndet werden oder weil Grund- und Menschenrechte die Ausgestaltung des Europäischen Systems der Strafverfolgung begrenzen.
Gemeinsam ist den Vertiefungsveranstaltungen, dass sie besonderen Wert auf das Verhältnis zwischen nationalen, supranationalem und internationalem Grund- und Menschenrechtsschutz legen und dabei insbesondere die Unterschiede im materiellen und prozessualen Bereich sowie das Ineinandergreifen der Ebenen beleuchten.
B. Was wird angeboten?
I. Basisbereich
Human Rights Law (auf Englisch)
Gegenstand der Vorlesung sind die institutionellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen des internationalen Menschenrechtsschutzes, insbesondere die internationalen Menschenrechtsübereinkommen und ihre Durchsetzungsmechanismen. Es werden sowohl die allgemeinen Grundlagen des Menschenrechtsschutzes (Rechtsträger und Verpflichtete, territoriale Reichweite, Gegenstand und Funktion von gerichtlichen und anderen Verfahren) als auch einzelne bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte behandelt.
Europäische Grundrechte (Europarecht III)
Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen des europäischen Grundrechtsschutzes und legt einen besonderen Fokus auf das dynamische Zusammenspiel zwischen nationalen Grundrechten, EU-Grundrechten und EMRK. Dabei geht es insbesondere auch darum, spezifische Gehalte des europäischen Grundrechtsschutzes jenseits der mitgliedstaatlichen Verfassungen herauszuarbeiten und einen Vergleich zwischen EMRK und EU-Grundrechtecharta anzustellen. Besonderheiten des europäischen Grundrechtsschutzes werden durch punktuelle Gegenüberstellungen mit außereuropäischen Systemen (Bsp. afrikanischer, interamerikanischer Menschenrechtsschutz) und universellen Mechanismen des Menschenrechtsschutzes (Bsp. UN-Pakte) herausgearbeitet.
Diese Vorlesung kann auch ohne den vorherigen Besuch der Vorlesung „Europarecht II“ besucht werden.
Völkerrecht I
Die Vorlesung führt in das Allgemeine Völkerrecht ein und zeigt dessen Bezüge zum Staats- und Europarecht auf. Dies legt die notwendigen Grundlagen für das dogmatische Verständnis des internationalen Menschenrechtsschutzes, der auf völkerrechtliche Formen und Verfahren (Verträge, Durchsetzungsmechanismen, Gerichtsbarkeit etc.) zurückgreift. Inhaltlich werden die Grundlagen der Völkerrechtssubjekte, der Rechtsquellen des Völkerrechts sowie der Streitbeilegung im Völkerrecht behandelt. Anhand des Rechts der internationalen Friedenssicherung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen werden die Grundlagen exemplarisch vertieft.
II. Vertiefungsbereich
Daneben müssen weitere Veranstaltungen aus spezifischen Themenbereichen besucht werden, in denen der Schutz von Menschenrechten eine besondere Bedeutung spielt. Die Studierenden müssen aus diesem Bereich Veranstaltungen im Umfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden belegen. Zu den regelmäßig angebotenen Veranstaltungen zählen insbesondere:
Migrationsrecht I (2 SWS)
Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Migrationsrechts und legt dabei einen Schwerpunkt auf die grund- und menschenrechtliche Dimension des Migrationsrechts. Dabei spielt auch das Zusammenspiel von nationalem, supranationalem und Völkerrecht eine besondere Rolle. Sie behandelt das Recht der Staatsangehörigkeit, Grundzüge des Aufenthaltsrechts und der Steuerung nicht-erzwungener Migration (insb. Arbeitsmigration) sowie Grundzüge des Rechts der Unionsbürgerschaft. Die Diskussion einschlägiger Gerichtsentscheidungen und aktueller Rechtsentwicklungen gibt Gelegenheit, das Zusammenwirken unterschiedlicher Bereiche des Migrationsrechts in der Praxis besser zu erfassen.
Migrationsrecht II (2 SWS)
Die Veranstaltung behandelt Fragen des materiellen und prozessualen Flüchtlingsrechts im Mehrebenensystem. Dabei steht die spezifische Verfahrensabhängigkeit des Grundrechts auf Asyl und des menschenrechtlich geprägten Schutzes vor refoulement im Zentrum der Veranstaltung. Aufgrund der spezifischen Beweissituation, der existenziellen Dimension des Rechtsschutzes für die Betroffenen und der spezifischen Informationsasymmetrien spielen die Verfahrensgestaltung und der Rechtsschutz für die Realisierung der grund- und menschenrechtlichen Garantien hier eine besonders zentrale Rolle. In der Vorlesung wird das Flüchtlingsrecht anhand konkreter Fälle und Gerichtsentscheidungen diskutiert und damit eine praxisnahe Vermittlung des Wissens angestrebt.
Die Vorlesungen „Migrationsrecht I und II“ können auch unabhängig voneinander besucht werden.
Menschenrechtliche Bezüge des Internationalen Wirtschaftsrechts (2 SWS)
Die Veranstaltung behandelt die Beziehungen zwischen dem internationalen Wirtschaftsrecht und dem Schutz der Menschenrechte. Nach einer Einführung in die Funktionsweise der verschiedenen Teilrechtsgebiete des Wirtschaftsvölkerrechts (u.a. des WTO-Rechts, von Systemen regionaler Wirtschaftsintegration, des internationalen Investitionsschutzes) wird der Frage nachgegangen, welche Relevanz und Rechtsverbindlichkeit dem Schutz internationaler Menschenrechte im jeweiligen System zukommt. Neben der Verantwortung, die Staaten als zentralen Völkerrechtsgesetzgebern für den Schutz der Menschenrechte obliegt, wird das Augenmerk auch auf die völker- und privatrechtliche Unternehmensverantwortung für Menschenrechtsverletzungen gelegt. Die Veranstaltung kann als weiterführende Vertiefungsveranstaltung der Vorlesung International Economic Law – Wirtschaftsvölkerrecht oder isoliert, ohne wirtschaftsvölkerrechtliche Vorkenntnisse, besucht werden.
Staat, Verfassung und Menschenrechte (2 SWS)
Die Vorlesung behandelt die moderne Verfassungsstaatlichkeit in ihrer nationalen und internationalen Dimension. Sie führt in das klassische historische Staatsdenken ein und zeigt, wie politische Herrschaft im Zuge der Aufklärung zunehmend mit der Gewährleistung individueller und politischer Autonomie verknüpft wurde. Dabei spielt die Idee, politische Herrschaft durch Verfassungen zu begründen und zu begrenzen, eine zentrale Rolle. Es werden die wichtigsten verfassungsrechtlichen Prinzipien vorgestellt (Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit). Die völkerrechtliche Bindung der Staatsgewalt an Menschenrechte kennzeichnet die Entwicklung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Insbesondere im globalen Zusammenhang sind damit neue Herausforderungen verbunden, die Kernkonzepte des staatsrechtlichen Denkens wie etwa Souveränität verändern. Diese Herausforderungen und Transformationen werden anhand aktueller Fragestellungen behandelt.
Religionsverfassungsrecht – Staatskirchenrecht (2 SWS)
Das Verhältnis des Staates zu den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ist in immer neuen Problemfeldern und -gestaltungen Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. In der jüngeren Vergangenheit sollen hier nur die Debatte um die Integration des Islam, das Kopftuch oder den religiösen Bezug der EU-Verfassung als Beispiele genannt werden. Jede staatskirchenrechtliche Ordnung sieht sich vor die Aufgabe gestellt, das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften von ihrem Wesen und ihren Aufgaben mit den Lebensinteressen einer sich zunehmend pluralisierenden Gesellschaft zu einem Ausgleich zu bringen. In der Vorlesung werden verschiedene staatskirchenrechtliche Ordnungsmodelle diskutiert, die historische Entwicklung des Staatskirchenrechts sowie Grundlagen der religionsrechtlichen Ordnung des Grundgesetzes behandelt. Dabei werden insbesondere grund- und menschenrechtliche Fragen diskutiert, wobei sowohl aktuelle Tendenzen zur Einschränkung der Religionsfreiheit, aber auch mögliche Menschenrechtsverletzungen durch religiöse Praxis eine Rolle spielen. Schließlich werden Einzelfragen besprochen, etwa Staat und Kirche/Religionsgemeinschaften im Bildungswesen, Theologische Fakultäten, Auswirkungen der europäischen Integration etc.
Islam und Recht in Europa (2 SWS)
Die Vorlesung behandelt im Schwerpunkt die vielfältigen Berührungspunkte zwischen islamischer Normativität und europäischen Rechtsordnungen. Hierbei geht es zum einen um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grenzen der Religionsfreiheit in Europa. Die menschenrechtliche Konzeption des Artikels 9 EMRK sowie die entsprechenden nationalen Verfassungsmodelle werden hier vergleichend behandelt. Zugleich geht es um mögliche Konflikte zwischen unterschiedlichen Menschenrechten, insbesondere im Hinblick auf die negative Religionsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter, Meinungsfreiheit und Religionskritik bis hin zu religiös begründeten Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit (z.B. Beschneidung von Knaben). Bei alledem wird auch der teilhaberechtliche Aspekt der Menschenrechte thematisiert. Im Bereich des Privatrechts geht es vor allem um die Anwendung islamrechtlich geprägter Vorschriften im Bereich internationalen Privatrechts und ihrer Begrenzung durch den ordre public, wiederum unter grund- bzw. menschenrechtlichen Aspekten, sowie um die Reichweite der ebenfalls menschenrechtlich konnotierten Handlungsfreiheit und ihrer Grenzen etwa bei der Rechtsgestaltung bei der Anwendung europäischer Sachrechtsordnungen. Zugleich wird die mittelbare Wirkung der Religionsfreiheit in ausgewählten Bereichen des Privatrechts (Arbeitsrecht, Mietrecht, sonstiges Vertragsrecht) angesprochen.
Völkerstrafrecht (2 SWS)
Die Vorlesung Völkerstrafrecht beschäftigt sich mit den Straftaten des Völkerrechts und deren Durchsetzung. Im sog. Nürnberger Prozess hat das Völkerstrafrecht seinen Ursprung. Auf diese historischen Fundamente wird nicht zuletzt wegen der regionalen Nähe besonders eingegangen. Einen Schwerpunkt bildet der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, seine Zuständigkeit und seine Zurechnungslehre. Regelmäßig findet eine Exkursion nach Den Haag statt. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Völkerstrafrecht in Deutschland auf der Grundlage des VStGB und die Verfolgungstätigkeit des Generalbundesanwalts.
Europäisches Strafrecht (2 SWS)
Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts will die EU sein. Dazu ist auch eine intensive strafrechtliche Zusammenarbeit erforderlich. In der Vorlesung Europäisches Strafrecht, die auch als Ergänzung zur Pflichtvorlesung Europarecht gesehen werden kann, werden die Bemühungen der EU im Bereich Harmonisierung des Straf- und Strafverfahrensrechts ebenso besprochen wie die strafrechtliche Zusammenarbeit und die Strafverfolgung durch die Europäische Staatsanwaltschaft. In einem abschließenden Blick wird auch auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingegangen.
„FAU Human Rights Talks“ (2 SWS)
Die „Human Rights Talks“ behandeln tagesaktuelle menschenrechtliche Themen aus einer praxisnahen Perspektive und bieten den Studierenden Gelegenheit zum selbstorganisierten Lernen. Aufbauend auf eigenen Vorrecherchen zu spezifischen menschenrechtlichen Fragestellungen haben die Teilnehmenden Gelegenheit, mit Experten und Expertinnen der Menschenrechtspraxis in eine Diskussion einzutreten. Dies umfasst beispielsweise Gespräche mit Vertretern und Vertreterinnen der Menschenrechtsgerichte, aus der Unternehmenspraxis oder mit Studierenden aus anderen Weltregionen. Die Talks werden in der Regel auf Englisch abgehalten und dienen dem Zweck, kulturelle, politische und gesellschaftliche Einflussfaktoren auf die Menschenrechtspraxis anschaulich zu machen.
Neben den hier ausdrücklich genannten Lehrveranstaltungen können ggf. weitere Lehrveranstaltungen für den Schwerpunktbereich ausgewiesen und angerechnet werden.
C. Wer prüft?
Sprecherinnen: Prof. Dr. Grażyna Baranowska, Lehrstuhl für Migrationsrecht und Menschenrechte, Prof. Dr. Eva Pils, Lehrstuhl für Human Rights Law, und Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte
Regelmäßige Prüferinnen und Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Grażyna Baranowska, Prof. Dr. Markus Krajewski, Prof. Dr. Eva Pils, Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater
A. Worum geht es?
Der zum Wintersemester 2024/2025 erstmalig angebotene Schwerpunkt IT-Recht setzt an der Schnittstelle zwischen Recht und Informationstechnologie an, hat also Fragestellungen des IT-Rechts im weitesten Sinne zum Inhalt. Der Schwerpunkt behandelt Fragen des IT- und Internetrechts, des Softwareschutzes und der Softwareverträge, des Datenschutz-, Daten- und Informationsrechts sowie der Künstlichen Intelligenz. Sämtliche Vorlesungen stellen Bezüge zu Rechtsfragen künstlicher Intelligenz her, der Schwerpunkt umfasst dabei auch eine Spezialvorlesung zum Recht der Künstlichen Intelligenz. Außerdem ist Teil des Schwerpunkts eine Vorlesung zum Urheberrecht.
Der Schwerpunkt richtet sich an Studierende mit ausgeprägtem Interesse an Fragen an der Schnittstelle von Recht und Informatik. Er setzt aber keine technischen Vorkenntnisse voraus. Die Vorlesungen führen in verständlicher Weise in die Funktionsweise von Technologien im Bereich der Künstlichen Intelligenz oder auch asymmetrischer Krypographie und der Blockchain-Technologie ein, soweit es für die besprochenen Rechtsfragen von Relevanz ist. Große Sprachmodelle (Large Language Models – LLMs) wie ChatGPT oder Gemini werden in der Vorlesung nicht nur besprochen, sondern auch eingesetzt, um den Nutzen solcher Modelle für verschiedene Aufgaben zu erproben und den verständigen Umgang mit ihnen zu erlernen.
Der Schwerpunkt behandelt als Querschnittsmaterie Rechtsfragen aus zahlreichen Rechtsgebieten, insb. in den Bereichen des Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Datenschutzrechts, des europäischen Datenrechts, der KI-Regulierung und des bürgerlichen Rechts. Einzelne Einheiten im Rahmen des Schwerpunkts vermitteln durch Einbindung externer Expert*innen einen Einblick in die Praxis. Die im Wintersemester stattfindenden Vorlesungen “IT- und Internetrecht“, „Softwareschutz und Softwareverträge” und „Datenschutz-, Daten- und Informationsrecht” sind Teil des interdisziplinären LL.M. Recht und Informatik. Schwerpunktstudierende haben die Möglichkeit, schon während des Schwerpunktes freiwillig Abschlussklausuren in diesen Vorlesungen zu schreiben und sich die im Schwerpunkt erbrachten Leistungen später auf den LL.M. Recht und Informatik anrechnen zu lassen. Weil in der Vorlesung Querschnittsmaterien und technische Aspekte behandelt werden, wird der Prüfungsstoff vorab eingegrenzt.
Im Sommersemester 2025 wird neben der Vorlesung zum Recht der Künstlichen Intelligenz mindestens ein Seminar angeboten. Dabei können Studierende je nach ihren persönlichen Präferenzen mehr oder weniger technologisch geprägte Seminarthemen wählen.
B. Was wird angeboten?
Im Einzelnen sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen:
IT- und Internetrecht (Wintersemester, 3 SWS, Prof. Pesch)
Behandelt werden eine Vielzahl von Rechtsfragen mit Bezug zu Informationstechnologien, insb. dem Internet. Besprochen werden insb. Fragen des Domainrechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts und der Haftung von Online-Diensten. Spezialeinheiten beschäftigen sich mit Fragen der Künstlichen Intelligenz und der Blockchain-Technologie.
Softwareschutz und Softwareverträge (Wintersemester, 3 SWS, Prof. Pesch)
Die Vorlesung führt in den Begriff von Software ein und vermittelt, inwieweit diese rechtlich geschützt sind. Dabei liegen Schwerpunkte auf dem Urheber- und Patentrecht. Weiterhin behandelt die Vorlesung verschiedene Verträge über Software, z. B. die Softwareüberlassung, die Softwareerstellung und Cloud-Verträge. Eine Sondereinheit beschäftigt sich mit der Softwareprogrammierung mittels großer Sprachmodelle (LLM).
Datenschutz-, Daten- und Informationsrecht (Wintersemester, 3 SWS, Dr. Stief, Prof. Pesch)
Die Vorlesung ist zweigeteilt. Dr. Matthias Stief (Ministerialrat beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz) hält die Vorlesung zum Datenschutzrecht (2SWS). Hier wird in insb. in die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeführt. Prof. Dr. Paulina Jo Pesch hät dazu eine Veranstaltung zum Daten- und Informationsrecht, in der insb. die europäische KI-Verordnung, das europäische Datenrecht (Digital Markets Act – DMA und Digital Services Act – DSA) und Informationsfreiheitsgesetze besprochen werden.
Recht der Künstlichen Intelligenz (Sommersemester, 1 SWS, Prof. Pesch)
Die Veranstaltung bietet einen Überblick über Begriffe der Künstlichen Intelligenz und hierzu zählende Technologien. Sie behandelt die technische Funktionsweise Bild-generativer Modelle und großer Sprachmodelle (LLM) und befasst sich vertieft mit Rechtsproblemen solcher und anderer KI-Modelle, insb. in den Bereichen des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und der Entscheidungsautomatisierung.
Urheberrecht (Sommersemester, 2 SWS, Prof. Hofmann)
Die Veranstaltung behandelt das Urheberrecht vertieft, ohne den Fokus auf spezielle Technologien zu legen. Behandelt werden insb. der urheberrechtliche Werkbegriff, die Rechte von Urheber*innen sowie Schranken des Urheberrechts. Daneben werden die verwandten Schutzrechte (z. B. Leistungsschutzrecht für Presseverleger bzw. Presseverlegerinnen oder zugunsten des Datenbankherstellers bzw. der Datenbankherstellerin) besprochen. Gegenstand der Vorlesung sind auch spezielle Fragen des Softwareurheberrechts oder Probleme des Internetrechts wie beispielsweise die Haftung von Online-Plattformen oder die Zulässigkeit von Verlinkungen.
Seminar
Studierende müssen an einem Seminar teilnehmen, das Rechtsfragen mit Bezügen zu Informationstechnologie behandelt. Hierbei können je nach persönlichen Präferenzen Themen aus verschiedenen Rechtsgebieten und mit mehr oder weniger stark technologischem Bezug gewählt werden.
C. Wer prüft?
Sprecherin: Prof. Dr. Paulina Jo Pesch, Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Recht der Digitalisierung
Regelmäßige Prüferinnen und Prüfer in der Juristischen Universitätsprüfung: Prof. Dr. Paulina Jo Pesch, Prof. Dr. Franz Hofmann
Fragen zum neuen Schwerpunkt können jederzeit per E-Mail an Prof. Pesch gerichtet werden: paulina.pesch@fau.de
Die Festlegung auf einen Schwerpunktbereich erfolgt durch die Anmeldung zur studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit.
Die für ein ordnungsgemäßes Schwerpunkbereichsstudium verpflichtenden Lehrveranstaltungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung der Friedrich Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Einzelnen aufgeführt.
Welche Veranstaltungen im Rahmen des gewählten Schwerpunktbereiches zu belegen sind, können Sie der Anlage zu § 43 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung entnehmen.
Eine Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichsstudiums ist mit einer Ausnahme nicht erforderlich. Die Ausnahme bildet das Seminar, zu dem sich der Studierende anmelden muss (siehe hierzu den nächsten Abschnitt). Der Besuch anderer Veranstaltungen im Schwerpunktbereich ist auch vor dem Besuch eines Seminars im Schwerpunktbereich und ohne Anmeldung möglich.
Seminar und studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit
Im gewählten Schwerpunktbereich hat der Studierende ein Seminar zu besuchen, in dem er die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit anfertigt. Im Seminar soll der Studierende über seine Arbeit dann auch mündlich referieren und diese zur Diskussion stellen.
Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen und beginnt mit der Ausgabe des Themas durch den Seminarleiter. Wird die Arbeit nicht innerhalb der Bearbeitungszeit beim Prüfungsamt eingereicht, so gilt sie als angefertigt und mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet. Die Bearbeitungszeit kann nur ausnahmsweise verlängert werden, wenn deren Einhaltung aus vom Bearbeiter nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist.
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für die Anfertigung von studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeiten (zuletzt aktualisiert: 04/2023).
Die Festlegung des Schwerpunktbereiches erfolgt dadurch, dass sich der Studierende für ein dem gewünschten Schwerpunktbereich zugeordnetes Seminar anmeldet, in dem die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird. Die Wahl des Seminars hat keine Auswirkungen auf die Wahl des Vertiefungsbereiches innerhalb des Schwerpunktbereichs. Die Festlegung auf einen Vertiefungsbereich erfolgt erst anlässlich der Anmeldung zur Mündlichen Universitätsprüfung.
Man kann sich nur zu einem Seminar anmelden. Ein Wechsel des Seminars und damit des Schwerpunktbereichs ist nur vor der Ausgabe des Themas der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit zulässig und ist u. U. mit erheblichem Zeitverlust verbunden. Es ist also nicht möglich, bei einem unliebsamen Seminarthema einfach zu wechseln. Die Seminaranmeldung und gleichzeitige Festlegung des Schwerpunktbereiches soll am Ende des vierten bzw. im fünften Fachsemester für ein Seminar im sechsten Fachsemester oder am Ende des fünften bzw. im sechsten Fachsemester für ein Seminar im siebenten Fachsemester erfolgen. Das Seminar zum Schwerpunktbereich sollte also im 6. oder 7. Semester absolviert werden.
Die Anmeldung zu dem Seminar im Schwerpunktbereich erfolgt ab dem Wintersemester 2021/22 digital statt durch Einsendung eines schriftlichen Anmeldebogens an Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt.
Zu diesem Zweck wurde der folgende Bereich auf StudOn eingerichtet:
https://www.studon.fau.de/crs3408902.html
Die Anmeldung erfolgt nach Beitritt zum entsprechenden Termin-„Kurs“ durch Eintragungen in eine tabellarische Datensammlung und Upload eines ausgefüllten PDF-Formulars. Alle Vorlagen und Informationen sind im entsprechenden Bereich zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass Beitritt und Bearbeitung Ihrer Informationen nur während der Anmeldephasen möglich sind:
- Anmeldungen zum Seminar im Sommersemester: jeweils im November des Vorjahres
- Anmeldungen zum Seminar im Wintersemester: jeweils im Mai
Im Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ ist die Gesamtzahl der Studienplätze beschränkt. Sollten sich mehr Bewerber zu Seminaren des Schwerpunktbereiches „Kriminalwissenschaften“ anmelden, als Plätze zur Verfügung stehen, findet unter allen Bewerbern ein Auswahlverfahren statt, das sich nach dem Durchschnitt der Bewertung der besten Abschlussklausur im Strafrecht sowie der Abschlusshausarbeit (egal aus welchem Fach), richtet. Eine Kopie der Scheine über die Abschlusshausarbeit und die beste Abschlussklausur im Strafrecht ist der Anmeldung zu einem Seminar im Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ beizufügen. Bewerber, die im Auswahlverfahren keinen Erfolg haben, können sich zu einem Seminar in einem anderen Schwerpunktbereich anmelden oder es zu einem späteren Termin (mit ggf. verbesserten Klausuren/Hausarbeiten) noch einmal versuchen.
Auf dem Anmeldeformular können Alternativvorschläge für andere Seminare des selben oder eines anderen Schwerpunktbereiches angegeben werden (im letzteren Falle ist damit allerdings ein Wechsel des Schwerpunktbereiches verbunden). Diese Angabe hat keine negative Auswirkung auf die Chance, im zuerst gewählten Seminar einen Platz zu bekommen.
Mündliche Prüfung
Über die Inhalte des Schwerpunktstudiums wird eine mündliche Prüfung abgehalten. Nähere Hinweise zur das Schwerpunktbereichsstudium abschließenden mündlichen Prüfung erhalten Sie im Kapitel „Juristische Universitätsprüfung„.