Praktikum
Praktische Studienzeit
Jeder Studierende muss in der vorlesungsfreien Zeit insgesamt drei Monate an praktischen Studienzeiten z.B. bei Gerichten, Verwaltungsbehörden und Rechtsanwälten, auch im Ausland möglich, teilnehmen (§ 25 JAPO). Die praktischen Studienzeiten können frühestens nach Vorlesungsschluss des zweiten Semesters abgeleistet werden.
Die drei Monate an praktischer Studienzeit können in bis zu drei Abschnitten von je mindestens einem Monat bei einer oder mehreren Stellen, also auch zusammenhängend bei einer Stelle, abgeleistet werden. Ein Zeitraum von vier vollen Wochen wird als ein Monat anerkannt.
Die praktischen Studienzeiten haben sich auf mindestens zwei der Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht zu beziehen. Dabei kann es sich sowohl um inländisches als auch um ausländisches Recht handeln.
Nach Abschluss der Ausbildung soll Ihnen die Ausbildungsstelle eine Teilnahmebescheinigung erteilen, die die Bezeichnung der Ausbildungsstelle, den Zeitraum der Ausbildung und das gewählte Rechtsgebiet enthält.
Weitere Informationen
Hinweis: Dass es sich bei den Praktika um ein Pflichtpraktikum handelt, ergibt sich bereits aus § 25 JAPO. Der Fachbereich Rechtswissenschaft kann daher keine Bescheinigungen zu Pflichtpraktika ausstellen. Bitte wenden Sie sich ggf. an das für die Praktika zuständige Landesjustizprüfungsamt.
Dort finden Sie weiterführende Informationen zur praktischen Studienzeit (Ausbildungsstellen, Teilnahmebescheinigungen, Aufteilung, etc.).
Praktikumsstellen
Der Student hat sich eigenverantwortlich um seine Praktikumsstellen zu bemühen. Eine Vermittlung durch die Hochschule erfolgt nicht. B
Die Absolventenvereinigung Alumni der Juristischen Fakultät Erlangen e. V. bietet auf ihrer Homepage www.alumni-erlangen.de eine Auflistung der Mitglieder an, die bereit sind, Studierende für Praktika auszubilden. Außerdem finden sich auf der Vereinshomepage zahlreiche zeitlich befristete örtliche und überörtliche Praktikumsangebote.
Wenn Ihre Praktikumsstelle eine Bescheinigung benötigt, dass Sie Pflichtpraktika zu absolvieren haben, dann legen Sie dieses Dokument der Stelle vor: https://www.jura.rw.fau.de/files/2021/05/bescheinigung-pflichtpraktikum-fau.pdf
Praxisaufenthalt im Ausland
Streben Sie einen Praxisaufenthalt im Ausland an, finden Sie hier allgemein Informationen und hier eine Liste von Angeboten. Ferner gibt es auch noch die Möglichkeit eines ERASMUS-Stipendiums.
Weitere Anregungen für Praktikumsplätze finden Sie hier.
Bitte melden Sie – auch wenn Sie Ihr Auslandspraktikum selbständig organisieren – dieses unbedingt an Frau Goetsch mit Hilfe dieses Formulars unter jura-international@fau.de, damit diese über Ihr Praktikumsvorhaben informiert ist.