Fremdsprachenausbildung
Fachspezifische Fremdsprachenausbildung im Jura-Studium
Am Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg haben Sie folgende Möglichkeiten der Sprachausbildung:
- Sie können die Pflichtsprachausbildung nach der JAPO absolvieren, die für jeden Juristen zwingend vorgeschrieben ist (2 SWS)
- Darüber hinaus haben Sie aber auch die Möglichkeit, am Erlanger Zertifikatsprogramm „Fachsprache Jura“, d. h. einer besonders intensiven Fachsprachausbildung teilzunehmen, die Ihnen für den juristischen Arbeitsmarkt wichtige fundierte Sprachkenntnisse vermittelt (4-16 SWS)
Das Sprachenzentrum, eine zentrale Einrichtung der FAU, betreut und organisiert die fachbezogenen Fremdsprachenkurse für Juristen. Es bietet ein attraktives Kursangebot an – derzeit in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch. Zusätzlich werden vom Lektorat für türkisches Recht am Fachbereich Rechtswissenschaft Fachsprachkurse in Türkisch angeboten.
Die Pflichtausbildung
Die JAPO sieht vor, dass alle Studierenden einen Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs (oder einer fremdsprachigen, rechtswissenschaftlichen Veranstaltung) erbringen müssen. Dieser Leistungsnachweis setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem fachbezogenen Sprachkurs mit einem Umfang von 2 Semesterwochenstunden (SWS) voraus, der mit einer schriftlichen Abschlussprüfung mit einer Bearbeitungszeit von 60 – 90 Minuten abgeschlossen wird.
Die erweiterte Fachsprachausbildung
Zusätzlich zum „Pflichtangebot“ wird mit dem Erlanger Zertifikatsprogramm „Fachsprache Jura“ eine erweiterte Fremdsprachenausbildung angeboten, die sowohl aus allgemeinen als auch aus fachspezifischen Kursen besteht. Das Programm ermöglicht den Teilnehmern, durch Zertifikate Arbeitgebern fundierte Fachsprachkenntnisse nachzuweisen. Mit einem Gesamtumfang von 16 SWS (zusätzlich zum o. g. Pflichtsprachkurs) ermöglicht der erfolgreiche Abschluss der erweiterten Ausbildung die Verschiebung des Freiversuchs (§ 37 JAPO) um ein Semester sowie den Erwerb eines besonders hochwertigen Zertifikats.
Ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Broschüre oder auf der Webseite des Sprachenzentrums.
Bei Fragen zur juristischen Fachsprachausbildung steht Ihnen das Fachsprache Jura Team gerne zur Verfügung unter rechtswissenschaft@jurasprachen.de