Schriftliches und mündliches Probeexamen
Schriftliches Probeexamen: Simulation des Ernstfalls
Ein besonderes Angebot im Rahmen des Erlanger Klausurenkurses ist das jedes Semester stattfindende schriftliche Probeexamen. Hier haben die Teilnehmer/innen die Möglichkeit den „Ernstfall“ des schriftlichen Examensteils zu proben. An sechs aufeinander folgenden Tagen werden Klausuren gestellt, die unter Aufsicht und Kontrolle durch Mitarbeiter/innen bearbeitet werden. Die Studierenden haben so die Möglichkeit, die Belastung, die durch das Schreiben mehrerer Klausuren an aufeinanderfolgenden Tagen entsteht, bereits im Vorfeld des Examenstermins kennen zu lernen
Die gestellten Klausuren sind wie im Erlanger Klausurenkurs zum weit überwiegenden Teil alte Original- Examensklausuren, die von erfahrenen Korrektoren/innen bewertet und anschließend besprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur erforderlich ist, wenn Sie alle sechs Klausuren vor Ort schreiben möchten! Sofern Sie das schriftliche Probeexamen ohne Aufsicht mitschreiben möchten, können Sie das von zu Hause aus (bzw. auch in der Bibliothek) tun.
Die Ankündigungen für das jeweilige Semester sowie alle Informationen zum Ablauf und der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Kurs auf Studon.
Mündliches Probeexamen
Simulierte mündliche Examensprüfungen mit Prüfer/innen aus der Justiz und der Verwaltung
Zwei Mal im Jahr finden simulierte mündliche Examensprüfungen im Pflichtfachbereich (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) mit Prüfer/innen aus der Justiz und der Verwaltung statt. Die Teilnahme an der simulierten Examensprüfung ist zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung in hohem Maße empfehlenswert, um die Prüfungsatmosphäre schon einmal am eigenen Leibe kennen gelernt zu haben. Die simulierte Prüfung wird bewusst nur mit „Praktiker/innen“ durchgeführt, da nach dem neuen Recht im Pflichtfach regelmäßig die Zahl der beteiligten Praktiker/innen überwiegen wird (zwei Praktiker/innen, ein/e Hochschullehrer/in).
Sie haben sowohl die Möglichkeit als Prüfling sowie als Zuhörer/in teilzunehmen um sich einen Eindruck von der Prüfungssituation zu verschaffen.
Die simulierten mündlichen Examensprüfungen finden in der Regel im März/April sowie im November statt. Die genauen Termine sowie die Anmeldemodalitäten werden einige Wochen vorher über den jeweiligen StudOn Kurs bekannt gegeben.
Vorbereitung auf die mündliche Examensprüfung
Immer wieder fragen Studierende, wie man sich am besten auf diesen Teil des Ersten Juristischen Staatsexamens vorbereiten kann.
Falsch wäre es sicher, gar nichts zu tun, aber ebenso verfehlt wäre es, jetzt noch einmal den ganzen Prüfungsstoff durchzuarbeiten. Beim mündlichen Examen geht es nicht in erster Linie um das Abfragen von Detailwissen; vielmehr sollen die Kandidat/innen vor allem zeigen, dass sie Überblick über das Recht und juristisches Verständnis erworben haben. Wir empfehlen deshalb, sich anhand der Aufzeichnungen aus den Vorlesungen und der zusammenfassenden Darstellungen in den Lehrbüchern die Grundlagen der einzelnen Rechtsgebiete nochmals zu vergegenwärtigen, vor allem die Bedeutung und die Auswirkungen der wichtigen Rechtsprinzipien und -institutionen.
Sollten in der bisherigen Ausbildung „weiße Flecken“ auf der juristischen Landkarte verblieben sein (z. B. im Verfahrensrecht), sollte man sich wenigstens die Grundzüge noch aneignen. Auf einem bestimmten Rechtsgebiet (vielleicht sogar im selbst gewählten Wahlfach) völlig ahnungslos zu sein oder mit Grundbegriffen nicht richtig umgehen zu können, wirkt sich im „Mündlichen“ besonders nachteilig aus; beherrscht man dagegen wenigstens die Grundzüge, kann man auch zu jedem Einzelproblem etwas Brauchbares sagen.
Außerdem ist es ratsam, sich über die aktuelle Rechtsentwicklung auf dem Laufenden zu halten. Wichtige Grundsatzentscheidungen aus letzter Zeit und die Tagesthemen der Rechtspolitik sollte man kennen. Hilfe bieten hierbei die juristischen Fachzeitschriften, aber auch unser Internetangebot.