Examensvorbereitung
Vorbereitung auf das Staatsexamen
Die Phase der Examensvorbereitung bildet den Abschluss Ihres Studiums. Sie dient dazu, die bekannten Inhalte des bisherigen Studiums zu vertiefen und zu wiederholen.
Dauer
Die Dauer der Examensvorbereitung ist individuell unterschiedlich ja nachdem, wie präsent die Kenntnisse aus dem bisherigen Studium sind. In der Regel dauert die Examensvorbereitung 1 bis 1,5 Jahre.
Ablauf und Angebote
Die Examensvorbereitung verläuft parallel zum Schwerpunktbereichsstudium in der Endphase des Studiums. Je nach eigener Planung erfolgt die Vorbereitung regelmäßig nach Ablegen der großen Scheine.
Jeder Student kann selbst entscheiden, mit welchen Mitteln und Angeboten er die Examensvorbereitung gestalten will. Neben dem Eigenstudium mit Literatur gibt es auch verschiedene Angebote, in denen der Stoff von erfahrenen Juristen aufbereitet wird. Zur strukturiererten Wiederholung des Stoffes unter Anleitung gibt es verschiedene Angebote sowohl an der Universität mit dem Erlanger Examenskurs als auch außerhalb über private Anbieter.
Ziel der Examensvorbereitung
Ziel der letzten Phase Ihres Studiums ist die bestmögliche Vorbereitung auf die Anforderungen des Examens. Dabei gilt es bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verbessern. Die Grundlagen dafür wurden bereits in den ersten Tagen des Studiums gelegt und haben sich im Laufe desselben auch bereits verfestigt. Die Examensvorbereitung dient der komprimierten Wiederholung und Verbesserung dieser Grundlagen.
Bausteine für ein gutes Examen
Ein gutes Examen fußt auf der Beherschung unterschiedlicher Fähigkeiten. Dabei kommt den drei Bausteinen Bassiswissen, juristisches Verständnis und Klausurpraxis entscheidende Bedeutung zu. Neben diesen klassischen Bausteinen sind weitere Kompetenzen für ein erfolgreiches Examen von Nöten.
Mit den wichtigsten Normen, Rechtsprinzipien und -instituten der einzelnen Rechtsgebiete sollten Sie aufgrund intensiver Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen der Unter- und Mittelstufe vertraut sein. Versäumtes müssten Sie nachholen durch Eigenstudium anhand der Ausbildungsliteratur oder Besuch eines qualifizierten Repetitoriums. Es ist auch keine Schande, eine Vorlesung in höherem Semester nochmals zu hören.
Streben Sie nicht an, jedes in den Lehrbüchern behandelte Problem, jede Theorie und jede Grundsatzentscheidung auswendig zu kennen. Dieses Ziel erreichen Sie nie. Wichtig sind solide Grundkenntnisse.
Sie müssen die Fähigkeit entwickeln, Probleme zu erkennen und in die Systematik des Rechts einzuordnen, Sie müssen wissen, welche Sinnzusammenhänge hinter den einzelnen Normen stehen, und Sie müssen mit der Methodik der Rechtsanwendung vertraut sein. Die meisten Examensaufgaben lassen sich mit bloßem Nachschlagen im Gesetz oder mit Hilfe angelernter Lösungsschemata nicht bewältigen. Gefragt ist die Entwicklung eigenständiger Lösungen, mit denen Verständnis für die Prinzipien und Methoden des Rechts unter Beweis gestellt wird (s. dazu auch nebenstehende Information).
Sie verschaffen sich diese Kompetenz durch intensive Eigenbeschäftigung mit dem Recht. Das unkritische Nacharbeiten von Skripten oder Musterlösungen reicht nicht. Fertigen Sie selbständige Ausarbeitungen an, befassen Sie sich vertieft mit Rechtsproblemen, auf die Sie in Lehrveranstaltungen, in Ausbildungszeitschriften oder bei der Auffrischung Ihres Basiswissens stoßen, indem Sie in einem der großen Lehrbücher oder im Originaltext einer Gerichtsentscheidung nachlesen (unsere Seminarbibliothek ist voll davon). Lernen Sie juristisch argumentieren, indem Sie sich mit anderen austauschen, z.B. in der Lerngruppe oder als Tutor/in für jüngere Studierende.
Der Erlanger Examenskurs bietet Ihnen die besten Voraussetzungen für diese Qualifizierung: Hier wird der gesamte examensrelevante Stoff vertieft, werden die rechtlichen Grundlagen, Wertungen, Sinnzusammenhänge verdeutlicht, die Methoden der Rechtsanwendung aufgezeigt und fallbezogen eingeübt, Hinweise auf aktuelle Rechtsprobleme und weiterführende Literatur gegeben, hier besteht Gelegenheit zum Austausch von Argumenten, zum Erkennen von Wissens- und Verständnislücken, hier bekommt man Anregungen für gezieltes Eigenstudium.
Ergänzt wird diese theoretische Vorbereitung durch Baustein 3:
Neben Wissen und Verständnis fordert das Examen auch die Fähigkeit ab, innerhalb einer vorgegebenen Zeit in bestimmter Art und Weise mit einer vorgegebenen Aufgabe fertig zu werden. Dies erfordert ein gewisses Know-how – wie teile ich die Zeit ein; wie baue ich die Lösung am geschicktesten auf; wie ausführlich muss das Gutachten sein; was darf unterstellt oder vorausgesetzt werden; welcher Stil ist angemessen – und ein gewisses Training. Beides ermöglicht die Fakultät mit Ihren Examenskursen:
Im Examenskurs werden Theorie und Technik der Falllösung mit einander verknüpft; im Examensklausurenkurs kann anhand von Original-Examensfällen das Anfertigen von Lösungen trainiert und optimiert werden. Erfahrene Prüfer und erfolgreiche Absolventen geben Hinweise auf häufige Fehler und Tipps zu ihrer Vermeidung.
Wie das Landesjustizprüfungsamt mitteilt, hat der Prüfungsausschuss für die Erste Juristische Staatsprüfung im Mai 2001 beschlossen, verstärkt Aufgaben zur Bearbeitung auszugeben, „die die vorausschauende Rechtsanwendung der Juristen zum Gegenstand haben“.
Diese Festlegung entspricht dem Trend, die im Studium zu vermittelnde Berufsfähigkeit der künftigen Juristen nicht nur in bezug auf die richterliche Tätigkeit (Anwendung des Rechts auf einen abgeschlossenen Sachverhalt) zu entwickeln, sondern verstärkt auf die in der Praxis im Vordergrund stehenden Bereiche Rechtsberatung und Rechtsgestaltung auszurichten.
Auf diese sich in letzter Zeit bereits abzeichnende Neuorientierung habe ich in meinen Informationsveranstaltungen wiederholt hingewiesen; im Erlanger Examenskurs wurden schon bisher entsprechende Aufgaben besprochen und Lösungstechniken vermittelt.
Die nunmehr publik gemachte Linie des Prüfungsausschusses gibt Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass angelerntes Paragraphenwissen und unkritisch eingepaukte Lösungsschemata allein nicht mehr ausreichen, die Examensanforderungen zu erfüllen. Entscheidend ist die Fähigkeit, mit den Prinzipien und Instrumenten des Rechts verständig umzugehen, die gesetzlichen Vorgaben weiterzudenken und eigenständig rechtliche Konstruktionen zu entwickeln.
Damit wird keineswegs etwas völlig Neues verlangt: Der universitäre Unterricht ist seit jeher auf die Entwicklung dieser Fähigkeiten ausgerichtet. Die entsprechenden Lehrangebote müssen freilich auch angenommen und im Wege des Eigenstudiums nutzbar gemacht werden.
Auch der Prüfungsausschuss weist darauf hin, dass die veränderten Prüfungsanforderungen keineswegs einen Bruch im Ausbildungssystem darstellen. So wird in dem Beschluss ausdrücklich festgestellt:
- dass mit der Einbeziehung von Aspekten der vorausschauenden Rechtsanwendung keine Ausweitung des Prüfungsstoffes verbunden ist;
- dass sich die Struktur des Rechtsanwendungsvorgangs nicht ändert, wenn man das Recht auf einen vorhandenen oder auf gedachte bzw. künftige Sachverhalte anwendet.
Es wird also nichts verlangt werden, was die Studierenden sich nicht schon im bisherigen Ausbildungsgang aneignen konnten.
Um keine Befürchtungen in Bezug auf die künftigen Examensanforderungen aufkommen zu lassen, wird in dem Beschluss auch ausdrücklich betont, dass nur Aufgaben ausgegeben werden, die die Studierenden nicht überfordern. Weiter werden folgende Erläuterungen gegeben:
- Die Aufgaben werden nicht die Ermittlung eines vollständigen Sachverhalts zum Gegenstand haben. Dies schließt nicht aus, dass gezielte Fragen nach der Beweislast und den aus ihr folgenden prozessualen Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten gestellt werden oder gefordert wird, vor dem Hintergrund einer rechtlichen Analyse einzelne Fragen zur weiteren Sachaufklärung zu formulieren.
- Erfahrungswissen aus der juristischen Praxis werden ebenso wenig verlangt wie detaillierte Rechtsprechungskenntnisse und das Wissen von typischen Interessenkollision und Fehlerquellen in Vertragsbeziehungen.
- Vertragsentwürfe werden nicht gefordert. Dies schließt nicht aus, dass als Teil einer Aufgabe eine einzelne Vertragsklausel zu entwerfen oder Änderungsvorschläge für vorgegebene einzelne Vertragsbestimmungen mit Begründung zu unterbreiten sind.
- Die Aufgabenstellung wird sich nicht auf Zusatzfragen beschränken; die vorausschauende Rechtsanwendung wird künftig auch im Mittelpunkt einer Klausurbearbeitung stehen.Der Prüfungsausschuss wird sich darum bemühen, die Aufgabenstellung durch gezielte Fragen so zu strukturieren, dass die vom Aufgabenersteller zugrunde gelegten Ziele und Anforderungen erkennbar werden und ohne Kenntnisse der Rechtspraxis erfüllbar sind.Die Erläuterung rechtlicher Problemstellungen und -lösungen für juristische Laien wird nicht gefordert, da Adressat der Aufgabenlösung der rechtskundige Betrachter sein wird.