Studienorganisation und -inhalt
Das Studium des Öffentlichen Rechts als Zweitfach ist auf sechs Semester angelegt. Die ersten zwei bis drei Semester dienen der Vermittlung der Grundlagen des Studiums und schließen mit der Grundlagen- und Orientierungsprüfung ab. Während dieser Phase werden juristische Methodik und Grundlagen sowie das Staatsrecht und allgemeine Verwaltungsrecht gelehrt. Darauf aufbauend können die Studierenden sich neben verpflichtenden Einführungen in beide Bereiche zwischen einer Vertiefung entweder im besonderen Verwaltungsrecht oder im Europa- und Völkerrecht entscheiden und so bereits einen Schwerpunkt setzen, der dann im Berufsleben oder (Master-)Studium weitergeführt werden kann.
Öffentliches Recht kann nur gemeinsam mit Politikwissenschaft als Erstfach studiert werden, andere Kombinationen sind nicht möglich. Die Bachelorarbeit ist zwingend in Politikwissenschaft zu schreiben. Weitere Informationen bietet die Internetpräsenz des Instituts für Politische Wissenschaft.
Semester* | Modulbezeichnung | Lehrveranstaltungen | ECTS |
1. | Einführungsmodul | Vorlesung Einführung in die Rechtswissenschaften für Nebenfachstudierende | 5 |
1./2. | Grundlagenmodul** | Vorlesung in einem Grundlagenfach nach Wahl | 5 |
1. | Staatsorganisationsrecht | Vorlesung Staatsorganisationsrecht | 10 |
Propädeutische Übung Staatsorganisationsrecht | |||
2. | Grundrechte | Vorlesung Grundrechte | 10 |
Propädeutische Übung Grundrechte | |||
3. | Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsrechts | Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht | 10 |
Propädeutische Übung Allgemeines Verwaltungsrecht | |||
4. | Verwaltungsrecht I | Vorlesung Sicherheits- und Polizeirecht | 10 |
Vorlesung Verwaltungsprozessrecht | |||
5. | Europa- und Völkerrecht I | Vorlesung Europarecht I | 10 |
Vorlesung Völkerrecht I | |||
6. | Europa- und Völkerrecht II*** | Vorlesung Europarecht II | 10 |
Vorlesung Völkerrecht II | |||
6. | Verwaltungsrecht II*** | Vorlesung Kommunalrecht | 10 |
Vorlesung Umweltrecht |
* Bei den angegebenen Semestern handelt es sich um Empfehlungen.
** Grundsätzlich stehen folgende Veranstaltungen je nach Angebot zur Wahl: Rechtsphilosophie I (Einführung), Allgemeine Staatslehre, Rechtssoziologie, Methodenlehre, Rechtstheorie, Einführung in die Rechtsökonomik, Logik für Juristen, Römische Rechtsgeschichte, Römisches Privatrecht, rechtshistorische Exegese sowie Verfassungsgeschichte der Neuzeit. Weitere Veranstaltungen können ggf. nach Rücksprache mit den verantwortlichen Dozierenden und den Studienfachverantwortlichen gewählt werden.
*** Es muss entweder das Modul „Europa- und Völkerrecht II“ oder das Modul „Verwaltungsrecht II“ besucht werden.
Der Regeltermin der GOP ist das Ende des zweiten Semesters, wobei eine Überschreitungsfrist von einem Semester durch die Prüfungsordnung ermöglicht wird, § 10 Abs. 1 S. 4 ABMStPO/Phil. Die Prüfungen der GOP dürfen – im Gegensatz zu den anderen Klausuren, in denen zwei Wiederholungsversuche erlaubt sind – nur einmal wiederholt werden, § 34 Abs. 1 S. 1 ABMStPO/Phil. Bei Vorliegen wichtiger Gründe ist ein Antrag auf Verlängerung der Frist möglich, § 10 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 S. 5. ABMStPO/Phil.
Weiterführende Informationen zu Schlüsselqualifikationskursen erteilt das Informations- und Beratungszentrum für Studiengestaltung und Career Service (IBZ), s. Infoblatt Schlüsselqualifikationen.
Auch die Teilnahme an der weltweit größten UN-Simulation in New York (NMUN) und an mehreren Moot Courts steht den Studierenden offen und kann wertvolle fachliche und persönliche Erfahrungen vermitteln. Diese können unter Umständen auch im Bereich der Schlüsselqualifikationen verwertet werden.
Auch eine Kombination verschiedener Auslandsaufenthalte, sei es Studium plus Praktikum oder mehrere Studienaufenthalte in unterschiedlichen Ländern, ist ggf. möglich. Für weitere Informationen können Sie sich gerne bei der Internationalisierungskoordinatorin des Fachbereichs Rechtswissenschaft sowie im Referat für Internationale Angelegenheiten der Universität beraten lassen.