Öffentliches Recht als Zweitfach (Bachelor)
Der Studiengang Öffentliches Recht als Zweitfach wird vom Fachbereich Rechtswissenschaft als Ergänzung des Studiums der Politikwissenschaft im Rahmen eine Zwei-Fach-Bachelors an der Philosphischen Fakultät angeboten. Dabei wird der juristische Lehrstoff im Öffentlichen Recht zu großen Teilen abgedeckt; fast alle Veranstaltungen des Bachelors werden zusammen mit den Studierenden der Rechtswissenschaft im Staatsexamensstudiengang besucht. Die so erlangte Ausbildung im juristischen Teilgebiet des Öffentlichen Rechts befähigt die Absolvierenden zu rechtlichen Diskussionen „auf Augenhöhe”. Gleichzeitig schließt die Kombination mit Politikwissenschaft eine Lücke zwischen zu wenig politikwissenschaftlich geschulten Jurist*innen und in Rechtsfragen unsicheren Politikwissenschaftler*innen. Dies eröffnet den Absolvent*innen eine Vielzahl an Möglichkeiten und späteren Tätigkeitsfeldern an Schnittstellen zwischen Recht und Politik.
Das Studium ist auf sechs Semester angelegt und kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Es bestehen zur Zeit keine Zulassungsbeschränkungen. Eine Kombination mit anderen Fächern außer Politikwissenschaft als Erstfach ist nicht möglich.
Berufsmöglichkeiten und Tätigkeitsfelder
Mit bestandener Bachelorprüfung haben die Absolvent*innen die Möglichkeit, unmittelbar in verschiedenen Bereichen tätig zu werden oder die universitäre Ausbildung fortzusetzen. In Erlangen besteht seit dem WS 2011/12 die Möglichkeit, auch den Masterstudiengang Politikwissenschaft durch einen Studienschwerpunkt im Öffentlichen Recht zu ergänzen.
Die sowohl politik- als auch rechtswissenschaftlich fundiert ausgebildeten Absolvent*innen können gerade an den Schnittstellen beider Bereiche punkten. Dies eröffnet Möglichkeiten etwa bei Organisationen, Unternehmen und Verbänden auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene. Auch in den Bereichen des Journalismus, der außerschulischen (politischen) Bildung und der Politikberatung ist die Kombination politikwissenschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse gefragt. Schließlich können die Absolvent*innen auch in der Verwaltung und in der Gesetzgebung, z.B. bei Parteien und Parlamenten, eingesetzt werden.
Inhalte und Aufbau des Studiums
Zur Erlangung des Zwei-Fach-Bachelors sind Module im Umfang von insgesamt 180 ECTS zu absolvieren. Davon entfallen je 70 ECTS auf die Veranstaltungen in Politikwissenschaft und in Öffentlichem Recht, weitere 10 ECTS werden für die Anfertigung der Bachelorarbeit, welche nur im Erstfach Politikwissenschaft geschrieben werden kann, vergeben. Die restlichen 30 ECTS dienen der Vermittlung von soft skills (Schlüsselqualifikationen), beispielsweise durch Sprachkurse, Praktika, Auslandsaufenthalte oder Veranstaltungen anderer Fächer.
Der Studiengang behandelt dabei mit dem Öffentlichen Recht die juristischen Bereiche, die für die Befassung mit den Erscheinungsformen des Politischen in Theorie und Praxis besonders wichtig sind. Durch die Behandlung dieser Materien aus zwei verschiedenen Blickwinkeln können sie noch besser erfasst und neben der beschreibenden und gestaltenden auch die gewaltenkontrollierende Perspektive kennen gelernt werden. Vermittelt werden dabei zunächst exemplarische Kenntnisse über Grundlagen des Rechts und Einblicke in die Rechtswissenschaft als System samt ihrer Arbeitstechnik. Das Studium behandelt dann die für die politischen Entscheidungsprozesse formal und inhaltlich relevanten Regelungen des Verfassungsrechts (Staatsorganisation und Grundrechte), repräsentative Ausschnitte aus dem Bereich des planenden und eingreifenden Verwaltungshandeln samt einschlägiger Rechtsschutzmöglichkeiten sowie schließlich Instrumente der internationalen Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen. Inhaltlich führt dies zu Ergänzungen etwa der politikwissenschaftlichen Fragestellungen zu ideengeschichtlichen Grundlagen der Staats- und Politikwissenschaft, zu Entscheidungsprozessen in einzelnen Politikfeldern sowie zur europäischen und internationalen Politik.