M.A. Politikwissenschaft mit Studienschwerpunkt Öffentliches Recht
Absolvent*innen des Erlanger Zweifachbachelors in Politikwissenschaft und Öffentlichem Recht, aber auch vergleichbarer Studiengänge anderer Universitäten, haben hier die Möglichkeit, ihre beiden Wunschfächer weiterhin kombiniert in der Masterphase zu vertiefen. Dazu kann im Masterstudiengang Politikwissenschaften ein Schwerpunkt im Öffentlichen Recht im Umfang von 20 ECTS-Punkten gewählt werden. Zugangsvoraussetzung ist – neben den allgemeinen Voraussetzungen zur Aufnahme des M.A. Politikwissenschaft – der Abschluss in einem Bachelorstudiengang im Öffentliches Recht im Umfang von mindestens 70 ECTS-Punkten. Der Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemester möglich.
Der Masterstudiengang ist in Deutschland ohne Beispiel. Er wird die Attraktivität auch des Erlanger Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft/Öffentliches Recht weiter steigern. Den Absolvent*innen bietet er erweiterte berufliche Einsatzmöglichkeiten und attraktive wissenschaftlichen Perspektiven.
Der Studienschwerpunkt besteht ab dem Wintersemester 2019/20 aus drei Modulen, in denen die im Bachelorstudiengang erworbenen Kenntnisse im Öffentlichen Recht systematisch vertieft werden. Alle Module bestehen aus Wahlpflichtveranstaltungen, bieten also die Möglichkeit der weiteren fachlichen Spezialisierung. Im dritten Modul ist dabei verpflichtend ein Schwerpunktseminar aus dem Angebot des Fachbereichs Rechtswissenschaft zu wählen und eine Seminararbeit anzufertigen.
Grundsätzlich stehen den Studierenden alle Veranstaltungen des Fachbereichs Rechtswissenschaft mit öffentlich-rechtlichem Fokus zur Wahl. Aufgrund des notwendigen Kompetenzgewinns im Vergleich zum Bachelorstudium können Veranstaltungen dabei allerdings nicht wiederholt besucht werden. In der Regel ist dies insbesondere bei Veranstaltungen, die den öffentlich-rechtlichen Schwerpunktbereichen des Fachbereichs zugeordnet sind, der Fall. Darüber hinaus ist die Wahl von der Zustimmung der jeweiligen Dozierenden abhängig.
Aufgrund einer Prüfungsordnungsänderung zum Wintersemester 2019/20 ändert sich ab diesem Semester die Modulaufteilung wie folgt:
Studienplan bei Studienbeginn ab WiSe 2019/20 |
Studienplan bei Studienbeginn vor WiSe 2019/20 |
Öffentliches Recht I (5 ECTS):
Eine Vorlesung nach Wahl mit Abschluss durch eine Klausur (120 Min.) oder mündliche Prüfung (20 Min.). |
Öffentliches Recht I (10 ECTS):
Zwei Vorlesungen nach Wahl mit Abschluss durch eine Klausur (120 Min.) oder mündliche Prüfung (20 Min.). |
Öffentliches Recht II (5 ECTS):
Eine Vorlesung nach Wahl mit Abschluss durch eine Klausur (120 Min.) oder mündliche Prüfung (20 Min.). |
Öffentliches Recht II (10 ECTS):
Ein Seminar und eine Vorlesung nach Wahl mit Abschluss durch eine Hausarbeit (ca. 25 – 30 Seiten) mit Referat. |
Öffentliches Recht III (10 ECTS):
Ein Seminar nach Wahl mit Abschluss durch eine Hausarbeit (ca. 25 – 30 Seiten) mit Referat. |
Den Studienplan für den Masterstudiengang Politikwissenschaft mit Studienschwerpunkt Öffentliches Recht als pdf finden Sie hier (ab Studienbeginn WiSe 2019/20) bzw. hier (bis Studienbeginn vor WiSe 2019/20).
Die in einem bestimmten Semester jeweils angebotenen Veranstaltungen können Sie dem virtuellen Vorlesungsverzeichnis der FAU entnehmen. Das Angebot ermöglicht eine Vertiefung in zahlreichen Gebieten des nationalen und internationalen Rechts wie beispielsweise dem besonderen Verwaltungsrecht (Umweltrecht, Baurecht, Medienrecht etc.), Menschenrechtsschutz, Wirtschaftsvölkerrecht oder Rechtsphilosophie. Auch die Möglichkeit der Verwertung einer Teilnahme am völkerrechtlichen Jessup Moot Court besteht. Das Seminar ist aus den jeweils angebotenen öffentlich-rechtlichen Schwerpunktseminaren, die jeweils auf der Homepage des Fachbereichs und im Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht werden, zu wählen.
Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2019/20 aufnehmen, melden sich zu den Prüfungen nach Rücksprache mit den Dozierenden wie gewohnt über mein Campus an. Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2019/20 aufgenommen haben, melden sich direkt bei den Dozierenden an und erhalten nach erfolgreicher Teilnahme einen Schein, der für die Eintragung beim Modulverantwortlichen Prof. Dr. Krajewski einzureichen ist.
Die Prüfungsordnung ist die maßgebliche Grundlage des Studiums. Sie regelt insbesondere den Studienaufbau und die Prüfungsmodalitäten. Die „Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg (FPOPolitik)“ ist auf den Internetseiten des Prüfungsamtes verfügbar. Anlage 2 gibt den Studienplan für den Schwerpunkt Öffentliches Recht vor.
Modulverantwortlicher
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht
Schillerstr. 1
91054 Erlangen
Raum: JDC 0.127
Telefon: 09131/85 22259
E-Mail: Markus.Krajewski@fau.de
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Studienfachberatung Politikwissenschaft
Institut für Politische Wissenschaft
Kochstr. 4
91054 Erlangen
Raum: 00.025
Telefon: 09131/85 25918
E-Mail: thorsten.winkelmann@fau.de