Dieser Studiengang ist gedacht für Studierende, die bereits an einer Universität im Ausland einen akademischen Grad erworben haben, der dem Ersten Juristischen Staatsexamen entspricht.
Das LL.M.-Studium dauert zwei Semester. Am Ende dieser Zeit soll der Nachweis erbracht werden, dass der Studierende Grundlagen des deutschen Rechts beherrscht und in der Lage ist, in diesem Rahmen ein ausgewähltes Rechtsproblem wissenschaftlich vertieft zu bearbeiten. Dieser Nachweis ist durch die dreimonatige Magisterarbeit sowie die mündliche Magisterprüfung, welche am Ende des zweiten Semesters abzulegen ist, zu erbringen.