LL.M.-Studiengang „Recht und Informatik“
Der Masterstudiengang Recht und Informatik vermittelt Student*innen der Rechtswissenschaft, die später in klassischen juristischen Berufen arbeiten, ein Grundverständnis im Hinblick auf die technischen Grundlagen der digitalen Gesellschaft. Die Digitalisierung stellt Jurist*innen vor neue Aufgaben. Viele Rechtsgebiete erfordern vermehrt Kenntnisse im Bereich der Informatik. In diesem einjährigen Aufbaustudium erwerben erfolgreiche Absolvent*innen der Ersten Juristischen Prüfung auf dem Arbeitsmarkt äußerst gefragte „digitale“ Zusatzkompetenzen.
Für Sie besteht die Möglichkeit,
- den Umgang mit wichtigen Grundbegriffen, -konzepten und -methoden der Informatik zu erlernen,
- ein Gespür dafür zu entwickeln, mit welchen technischen Problemen die Digitalisierungstechnik kämpft und wie methodisch Lösungen entwickelt werden können und
- juristische Kenntnisse in relevanten Rechtsbereichen zu vertiefen.
Der interdisziplinäre Studiengang vereint Inhalte aus den Bereichen der Informatik, der Wirtschaftsinformatik und des Rechts:
Im Bereich Informatik erlernen Sie u.a.:
- Grundlagen der Informatik wie rechnerinterne Zahlendarstellung, Rechnerarchitektur und Programmiersprachen
- Grundlagen der statischen (HTML) und dynamischen Webprogrammierung sowie zum effizienten Umgang mit großen Datenmengen
- Funktionsweisen von Betriebssystemen, Kommunikationssystemen und Rechnernetzen
- Konzepte und Methoden aus dem Bereich der IT-Sicherheit, u.a. im Hinblick auf Wirksamkeit von IT-Sicherheitsmechanismen und Strukturen der Cyberkriminalität.
Im Bereich Wirtschaftsinformatik befassen Sie sich mit:
- Datenmanagement und -analyse und deren Einsatz im unternehmerischen Kontext (Data Science)
- IT-Systemen zur Unterstützung von Innovations-, Kooperations- und Führungssystemen (z.B. Simulationswerkzeuge, Virtuelle Realitäten)
- der analytischen Auswertung unternehmensrelevanter Daten durch unterschiedliche Verfahren, z.B. Predictive Analytics und (überwachtes) maschinelles Lernen.
Im Bereich Recht werden folgende für die Digitalisierung besonders relevante Rechtsgebiete behandelt:
- Softwareschutz und Softwarelizenzen: Schutz von Software durch das Recht des Geistigen Eigentums (insb. Urheber- und Patentrecht) und Schranken des Softwareschutzes, Open Source Software, Softwarelizenzen und –vertriebsrecht, Haftung für fehlerhafte Software
- Datenschutzrecht/Datenrecht/Informationsrecht: Verarbeitung personenbezogener Daten, Schutz nicht personenbezogener Daten („Eigentum an Daten“), Datenwirtschaftsrecht (insb. Zugang zu Daten, Datenlizenzen)
- IT-Recht/Internetrecht: E-Commerce, Online-Marketing (u.a. personalisierte Werbung, keyword advertising), Internetvertriebsrecht (Kartellrecht), Plattformhaftung und -regulierung.