Prüfungen am Fachbereich Rechtswissenschaft im WS 2020/21

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Prüfungen am Fachbereich Rechtswissenschaft im WS 2020/21

Prüfungen am Fachbereich Rechtswissenschaft im WS 2020/21 – Bekanntmachung des Studiendekans gem. § 2 Abs. 1 Corona-Satzung

Gem. § 2 Abs. 1 der Corona-Satzung der FAU i.d.F v. 4.6.2020 gilt folgende Abweichung von den Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen der am Fachbereich Rechtswissenschaft angebotenen Studiengänge für Klausuren, die prüfungsrechtlich dem Wintersemester 2020/2021 zugeordnet werden:

Abweichend von § 8 Abs. 3 der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft, § 7 Abs. 2 der Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft, § 4 Abs. 3 der Magisterordnung (LL.M.), § 5 Abs. 2 der Prüfungsordnung für das Masterstudium Deutsch-Französisches Recht, § 5 Abs. 2 und 3 der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Öffentliches Recht als Zweitfach sowie § 5 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht finden alle Klausuren als sog. Open-Book-Klausuren statt.

Bei einer Open-Book-Klausur bearbeiten die Studierenden unbeaufsichtigt innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens und außerhalb von Räumen der Universität eine oder mehrere Aufgaben unter Zuhilfenahme sämtlicher Hilfsmittel – jedoch ohne die Hilfe dritter Personen. Der genaue Zeitrahmen und die genauen Abgabemodalitäten werden von den Prüfenden in den jeweiligen Lehrveranstaltungen und elektronisch (Lehrstuhlhomepage, StudOn, UnivIS) bekannt gegeben. Diese Regelung gilt für sämtliche Klausuren, die am Fachbereich Rechtswissenschaft durchgeführt werden. Das betrifft sowohl den Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie Klausuren in den Übungen für Fortgeschrittene) als auch die Master- und Magisterstudiengänge und die BA-Studiengänge Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht.

Für das Fach Internationales Privatrecht I (Studiengang BA Wirtschaftsrecht) kann alternativ auch eine Klausur in Präsenzform angeboten werden (§ 2 Abs. 3 Satz 5 Corona-Satzung). Die genaue Prüfungsform für diese Prüfung wird vier Wochen vor dem Klausurtermin festgelegt und bekannt gegeben.

Die Abweichungen von den Prüfungs- und Studienordnungen erfolgen wegen der aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und sonstiger Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Corona-Virus-Pandemie).

Die Regelungen zur Prüfungsanmeldung sowie Regelungen zu Rücktritten und Wiederholungsmöglichkeiten bleiben von den bekannt gemachten Abweichungen unberührt.

 

Prof. Dr. Markus Krajewski, Studiendekan

Bekanntmachung zum Download

Beschluss Open-Book-Klausuren Corona (PDF)