Prüfungsbereich für die Juristische Universitätsprüfung
Termin: JUP 2024/II – Januar 2025
Stand: 20.12.2024
I. Allgemeine Informationen
Die mündlichen Universitätsprüfungen finden vom 08.01.-31.01.2025 statt.
Alle Prüfungen finden im Juristischen Seminargebäude (JDC, Schillerstraße 1) oder im Hans-Liermann-Institut für Kirchenrecht (HLI, Hindenburgstraße 34) in 91054 Erlangen statt.
Eine Wegbeschreibung zu den Prüfungsräumen finden Sie hier und über die Raum- und Gebäudepläne.
Für den Prüfungsdurchgang 2024/II ist grundsätzlich die Präsenzprüfung wieder für alle Prüflinge vorgesehen.
II. Prüfungsgruppeneinteilung
Die Einteilung der Prüfungsgruppen wird am Donnerstag, 02.01.2025 um 14 Uhr hier veröffentlicht. Halten Sie zum Abgleich Ihre Matrikelnummer bereit.
III. Infomaterial
Bitte nehmen Sie einstweilen das allgemeine FAQ-Dokument des Prüfungsausschusses sowie die Hilfsmittelbekanntmachung des Landesjustizprüfungsamtes zur Kenntnis. Über die Hilfsmittelbekanntmachung des LJPA hinausgehende Hilfsmittel in Gestalt von zusätzlichen für den Schwerpunktbereich erforderliche Gesetzestexte sind ebenfalls grundsätzlich zulässig, sofern lediglich der Gesetzestext mitgebracht wird und die Regelungen zur Kommentierung berücksichtigt werden.
1. FAQ
Meine Matrikelnummer steht nicht auf der Liste. Was hat das zu bedeuten und was kann ich tun?
a) Ich habe mich nicht schriftlich zur JUP angemeldet, weil ich im 13. Fachsemester oder höher bin.
Es erfolgt keine automatische Anmeldung für Studierende in einem höheren Semester. Nur Anmeldungen, die eigeninitiativ von Studierenden beim Prüfungsamt der FAU abgegeben werden, führen zu einer Berücksichtigung im Terminvergabeverfahren. Ihnen wurde mangels Anmeldung kein Prüfungstermin zugeteilt; dies führt nur dann zu einem Fehlversuch, wenn Sie sich derzeit im 17. Fachsemester befinden. Insbesondere, wenn Sie sich derzeit im 16. Fachsemester befinden, sollten Sie bzgl. des kommenden Prüfungstermins Kontakt mit dem Prüfungsausschuss (Frau Alena Gallmetzer, str1-jup@fau.de) aufnehmen.
b) Ich habe mich schriftlich zur JUP angemeldet
Ich befinde mich im 13. oder einem höheren Fachsemester.
Ihre Anmeldung sollte berücksichtigt worden sein.
Bitte wenden Sie sich an str1-jup@fau.de
Ich befinde mich in einem niedrigeren als dem 13. Fachsemester.
Ich habe parallel am schriftlichen Examen teilgenommen.
Ich bin Freischusskandidat*in.
Ihre Anmeldung sollte berücksichtigt worden sein.
Bitte wenden Sie sich an str1-jup@fau.de
Ich bin kein*e Freischusskandidat*in.
Ihre Anmeldung wurde nur berücksichtigt, wenn Sie zum mündlichen Teil des Staatsexamens zugelassen wurden, vgl. § 6 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 FAU JUP-PO. Wenn Sie die schriftlichen Prüfungen nicht bestanden haben oder von der Teilnahme entschuldigt worden sind, erfolgt keine Zuteilung eines JUP-Prüfungstermins. Es wird aber kein Fehlversuch eingetragen.
Wegen der Corona-Regelungen droht auch keine unmittelbare Verfristung Ihres Erstversuchs. Sollte aber das kommende Semester Ihr 13. Fachsemester sein, kämen Sie im Folgetermin bereits in den Genuss des Wegfalls der Zulassungsvoraussetzung „Ladung zur mündlichen EJS“. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Prüfungsausschuss (Frau Alena Gallmetzer, str1-jup@fau.de) auf, wenn Sie die JUP unbedingt im nächstmöglichen Termin wahrnehmen wollen.
Ich habe den Staatsteil bereits erfolgreich in einem früheren Semester abgelegt.
Ihre Anmeldung sollte berücksichtigt worden sein.
Bitte wenden Sie sich an str1-jup@fau.de
2. Kontakt für Rückfragen
Bei Fragen wenden Sie sich entweder direkt an Ihre Prüfungsleitung oder an den Prüfungsausschuss via str1-jup@fau.de
Allen Kandidatinnen und Kandidaten wünsche ich im Namen des Prüfungsausschusses und aller Angehörigen des Fachbereichs viel Erfolg bei der mündlichen Prüfung!
Gez. Prof. Dr. Christoph Safferling