Nominierung Lehrpreise

Zur Zeit steht die Nominierung für die folgenden zwei Lehrpreise an:

FAU-Lehrpreis für Nachwuchswissenschaftler*innen

Mit diesem Preis wird eine universitätsinterne Würdigung von besonderem Engagement und hoher Qualität in der Lehre vorgenommen. Unter Nachwuchswissenschaftler*innen sind alle Lehrenden zu verstehen, die sich in der Qualifizierungsphase befinden, also sowohl Doktorand*innen und Habilitand*innen; am Fachbereich Rechtswissenschaft sind das vor allem die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die PÜs und Proseminare veranstalten.

Preis des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kultur für gute Lehre

Mit dem Preis für gute Lehre zeichnet der Bayerische Wissenschaftsminister jährlich 15 Lehrende (davon zwei aus der FAU) an staatlichen Universitäten in Bayern für ihre hervorragenden Leistungen in der Lehre aus. Die zwei jährlich von der FAU zu benennenden Lehrenden werden nach einem FAU-intern festgelegten Rotationsprinzip von den Fakultäten benannt. In diesem Jahr ist der Fachbereich Rechtswissenschaft nominierungsberechtigt. Für diesen Preis können sowohl Lehrende aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs als auch aus dem Kreis der etablierten Lehrenden (Professor*innen) benannt werden, allerdings ist die Vergabe des Preises nicht vereinbar mit dem zeitgleichen Erhalt des FAU-Lehrpreis für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

 

Vorschläge für beide Preise können Studierende sehr gerne bis zum 31.1.2023 mit einer kurzen Begründung beim Studiendekan einreichen. Orientieren Sie sich bitte dabei an diesen Leitfragen. Die Entscheidung über den fachbereichsinternen Vorschlag erfolgt durch den Studiendekan in Abstimmung mit der Vertretung der Studierenden.