Nichtberücksichtigung des WiSe 2021/22
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Juristische Universitätsprüfung, Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M. (LSE), hat mit JUP-Drs. 21/10 einen Hinweis auf die Rechtslage zur Nichtberücksichtigung des Wintersemester 2021/22 bei Berechnung der Erstzulassungs-Höchstfrist zur JUP sowie für den Freischuss (EJS und JUP) veröffentlicht.
Das Dokument finden Sie unter folgendem Link: JUP-Drs. 21-10