Neue Vorgaben für die Seminararbeiten (Update 16.03.2020)

Coronavirus SARS-CoV-2
Aktuelle Meldung in Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat nach Rücksprache mit dem Studiendekan für  die Anfertigungen der Seminararbeiten für das Sommersemester 2020 folgende Festlegungen getroffen:

1. Die Seminare finden im Sommersemester statt.

2. Es werden bis zum 19.4.2020 keine Themen mehr ausgegeben.

3. Wer bereits ein Thema in Bearbeitung hat, hat die Wahlmöglichkeit: Entweder fristgerechte Abgabe der Arbeit oder Rücktritt von der Bearbeitung. Im ersten Fall gelten die allgemeinen Regeln zur möglichen Fristverlängerung wegen Krankheit, die im Einzelfall unter Vorlage eines ärztlichen Attestes genehmigt werden muss. Bei der Bewertung wird der Zeitraum der Bibliotheksschließung berücksichtigt. Im zweiten Fall erhält die Studentin bzw. der Student nach Ende der Schließung ein neues Thema.

4. Der Rücktritt vom Seminarthema ist dem Seminarveranstalter gegenüber zu erklären.

5. [Update 16.03.2020]: Aufgrund der Schließung des Juridicums sind die Seminararbeiten grundsätzlich als pdf per Email an das Dekanat (jura-dekanat@fau.de) und den Seminarleiter bzw. Sekretariate einzureichen. Der elektronische Eingang am Tag des Fristendes belegt die Fristwahrung. Schnellstmöglich ist eine Hardcopy per Post oder per Einwurf in den Briefkasten neben der Eingangstür des Juridicums, Schillerstraße 1 einzureichen.

Diese Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Bibliotheksöffnung zum Sommersemester.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Der Prüfungsausschussvorsitzende

Professor Dr. Christoph Safferling, LL.M. (LSE)