Mündliche Universitätsprüfung: Informationen zu den Änderungen der SPB-Veranstaltungen
Maßgebliche Fassung der Prüfungsordnung für die mündliche Universitätsprüfung:
Die inhaltlichen Änderungen bei den Schwerpunktbereichsveranstaltungen in den Schwerpunkten 1, 4 und 6, die sich aus der Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Juristische Universitätsprüfung vom 11. März 2016 ergeben, treten erst (!!!) zum 1. April 2018 in Kraft (§ 2 dieser Satzung), gelten also erst für die mündlichen Universitätsprüfungen ab dem Prüfungstermin 2018/I.
Für die mündlichen Universitätsprüfungen der Prüfungstermine 2017/I und 2017/II gilt unverändert der Zuschnitt der Schwerpunktbereiche, wie er sich aus der Anlage zu § 1 Abs. 3 der Prüfungsordnung in der Fassung vom 10. April 2014 ergibt. Die dort genannten Schwerpunktbereichsveranstaltungen sind daher auch der Anmeldung zur mündlichen Universitätsprüfung im Termin 2017/II zugrunde zu legen