Allgemeine Informationen zu Outgoing
Für Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an die Studienberater der Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“.
Es gibt sehr viele verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Auslandsvorhaben, unter anderem:
- Förderung durch das Erasmus+ Programm (automatisch bei Teilnahme)
- Stipendien des DAADs
- inkl. PROMOS Stipendien für Auslandsaufenthalte außerhalb des Erasmus Raums (Bewerbungsfristen jährlich Mitte Februar und Mitte Juli für das darauf folgende Semester)
- Weitere, von der FAU verwaltete Stipendien
- das klassische Auslands-BAföG
- und diverse externe Fördermöglichkeiten.
Lassen Sie sich nicht vom scheinbar hohen finanziellen Aufwand eines Auslandsvorhaben abschrecken, sondern informieren Sie sich und realisieren Sie ihr Vorhaben!
Gemäß §37 II 1 Nr. 2 a) JAPO werden bis zu zwei Urlaubssemester nicht als Fachsemester im Rahmen der Freischussregelung angerechnet, wenn:
– im rechtswissenschaftlichen Bereich an einer Auslandsuniversität studiert wurde
– Veranstaltungen zum ausländischen oder internationalen Recht besucht wurden
– pro Semester mind. 8 SWS bzw. 12 ECTS erfolgreich absolviert wurden
– ein Leistungsnachweis vorliegt (der bloße Besuch einer Lehrveranstaltung genügt nicht)
An dieser Stelle erfolgen nur Hinweise, bindende Geltung entfaltet nur die JAPO.