Auslandspraktika
Ein Auslandspraktikum ist auch eine gute Möglichkeit um einige Zeit im Ausland zu verbringen. Auf diese Weise erleben Sie zwar nicht die Universitätskultur in einem anderen Land, machen sich aber vertraut mit der Arbeitsweise und insbesondere der Arbeitskultur im Ausland.
Juristische Praktika, die im Ausland absolviert wurden, werden in der Regel als Teil des Pflichtpraktikums im Studienfach „Rechtswissenschaft“ anerkannt.
Bitte melden Sie unbedingt jedes ausländische Praktikum bei Herrn Weißenberger (markus.weissenberger@fau.de) mit folgenden Informationen: Matrikelnummer, Start- und Enddatum, Land, Typ von Mobilität (Studium/Praktikum) und ggf. Quelle der Förderung sowie ob selbstorganisiert oder im Rahmen einer Exkursion.
Einige Möglichkeiten bzw. Ideen im Voraus:
- Das Auswärtige Amt bietet interessante Möglichkeiten ein Praktikum bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland zu absolvieren
- Die Vertretungen des Freitaates Bayern in Brüssel und Prag
- Das STEP Programm von ELSA bietet juristische Praktika in aller Welt
- Die Website des Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) der FAU bietet einen weiteren Überblick von Angebote
- Praktika können möglicherweise durch ein ERASMUS-Stipendiums gefördert werden.