Magister legum (LL. M.)
Dieser Studiengang ist gedacht für Studierende, die bereits an einer Universität im Ausland einen akademischen Grad erworben haben, der dem Ersten Juristischen Staatsexamen entspricht.
Das LL.M.-Studium dauert zwei Semester; eine Verlängerungsmöglichkeit besteht nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fachbereichssprechers (dekan bzw. Prodekan).
Am Ende dieser Zeit soll der Nachweis erbracht werden, dass der Studierende Grundlagen des deutschen Rechts beherrscht und in der Lage ist, in diesem Rahmen ein ausgewähltes Rechtsproblem wissenschaftlich vertieft zu bearbeiten. Dieser Nachweis ist durch die dreimonatige Magisterarbeit, sowie die mündliche Magisterprüfung, welche am Ende des zweiten Semesters abzulegen ist, zu erbringen.
Ein Studienbeginn für das LL.M.-Studium ist sowohl zum Sommer- (ab April) als auch zum Wintersemester (ab Oktober) möglich.
Die Bewerbung für das Magisterstudium kann jederzeit über das Bewerbungsportal Campo (www.campo.fau.de) erfolgen.
Diese Bewerbung ist dann an die Zulassungsstelle der Universität Erlangen-Nürnberg, Postfach 3520, 91023 Erlangen zu richten.
Nach der Bewerbung an der Universität ist es unbedingt notwendig, mit einem Hochschullehrer Kontakt aufzunehmen, damit er die Betreuung der Magisterarbeit übernimmt. Hier finden Sie die Liste der Lehrstühle und Institute.
Bei einer Zusage durch einen Hochschullehrer für die Betreuung der Magisterarbeit benutzen Sie bitte folgendes Formular: VORLAGE – Betreuungszusage LL.M Studiengang
Dieser ist für die Immatrikulation an der FAU erforderlich.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf bei, aus dem Ihre fachlichen Interessen hervorgehen. Das erleichtert Ihnen die Suche nach einem Betreuer.
Weitere Informationen zum Magisterstudium finden sich in der Informationsbroschüre für das Magisterstudium. Die entsprechende Magisterordnung können Sie hier einsehen.
Bitte beachten Sie, dass der LL.M.-Abschluss keine Befähigung zur Ausübung der klassischen juristischen Berufe (Richteramt, Rechtsanwaltstätigkeit etc.) in Deutschland gewährt.
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Kontakt:
LL.M-Beauftragter: Herr Prof. Dr. Franz Hofmann (franz.hofmann@fau.de).
Bei Fragen bezüglich der Bewerbung und Zulassung, wenden Sie sich direkt an Herrn Martin Preuße (martin.preusse@fau.de).
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Beachten Sie im Übrigen auch die Hinweise zum Studiengang Rechtswissenschaft sowie die Möglichkeit der Promotion.