Internationale Studierende (Bildungsausländer)
Sie haben Ihr Abitur im Ausland gemacht und würden gerne am Fachbereich Rechtswissenschaft der FAU studieren?
Wenden Sie sich bitte bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen an die Studentenkanzlei.
Falls Sie im Ausland bereits ein juristisches Studium begonnen oder abgeschlossen haben und Fragen zu möglichen Anerkennungen haben, so wenden Sie sich bitte NACH Ihre Immatrikulation an die Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ bezüglich einer möglichen Teilanrechnung.
Bei Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums im Ausland, haben Sie ebenso die Möglichkeit eines LL.M.-Studiums an der FAU.