Honorarprofessor Dr. Heinz Stöckel
Honorarprofessor Dr. Heinz Stöckel
Geburtsjahr 1940.
Honorarprofessor für Strafrecht und Kriminologie seit 1996.
Beruflicher Werdegang
Promotion 1966 in Erlangen, Staatsanwalt und Richter in Nürnberg und Neumarkt/OPf.; Referent für Strafrecht und Personalangelegenheiten des Höheren Dienstes im Bayer. Staatsministerium der Justiz; ab 1985 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, seit 1996 Generalstaatsanwalt am OLG Nürnberg.
2001 Verleihung des Bundesverdienstkreuzes durch den Bundespräsidenten.
Wissenschaftliche Schwerpunkte
Sanktionenrecht; Straf- und Maßregelaussetzung; Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe; Opferschutz.
Wichtigste Veröffentlichungen
Gesetzesumgehung und Umgehungsgesetze im Strafrecht (1966);
Strafaussetzung, Bewährungshilfe, Widerrufe (1981);
Sühneversuch im Privatklageverfahren (1982).
Mitarbeit am LStVG-Kommentar von Bengl/Berner/Emmerig (seit 1969) und am Kommentar Strafrechtliche Nebengesetze von Erbs-Kohlhaas (seit 1993).
Mitherausgeber und Mitarbeit am KMR-Kommentar zur StPO (seit 1997).