Fortbestehende Pflicht zur Ablegung der mündlichen Universitätsprüfung nach spätestens 13 Semestern
Wichtige Hinweise zur Pflicht für die Ablegung der mündlichen Universitätsprüfung finden Sie in einem Informationsschreiben des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Juristische Universitätsprüfung (PDF).