Fakultätsfrauenpreis 2021
Der Fakultätsfrauenpreis der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wird auch in diesem Jahr wieder verliehen. Prämiert werden neben den zwei besten Promotionsvorhaben auch die zwei besten Forschungsvorhaben von Post-Doktorandinnen, Habilitandinnen oder Juniorprofessorinnen ohne Tenure Track (solange noch keine Habilitation erfolgt ist).
Der Preis wird in Gestalt von Sachmitteln von 5.000 € pro Preisträgerin vergeben. Damit soll für ein Jahr die Durchführung des wissenschaftlichen Projekts der Preisträgerin gefördert werden.
Bewerbungsschluss ist Dienstag, der 11. Mai 2021. Ansprechpartner für weitere Fragen ist der stellv. Frauenbeauftragte der Fakultät, Prof. Dr. Andreas Funke. Mehr Informationen zum Fakultätsfrauenpreis und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Seite der Frauenbeauftragten.