Fakultätsfrauenpreis 2017
Erneut wird an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Fakultätsfrauenpreis verliehen. Im Rahmen dieses Preises werden pro Jahr und Fachbereich besonders begabte Doktorandinnen und Habilitandinnen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ausgezeichnet und gefördert. Der Preis wird i.d.R. in Form einer ¼ TVL E13-Stelle zur Co-Finanzierung und Sachmitteln in Höhe von 1.500 Euro zur Finanzierung des Promotions- bzw. Habilitationsprojektes für die Dauer von 12 Monaten verliehen. Bei entsprechendem Bedarf kann der Preis alternativ auch in Form von Sachmitteln von 16.500 Euro (zur zweckgebundenen Verwendung für das Promotions- oder Habilitationsprojekt) vergeben werden.
Bewerbungsschluss ist der 14. Mai 2017. Ansprechpartner für weitere Fragen ist der stellv. Frauenbeauftragte der Fakultät, Prof. Dr. Andreas Funke. Mehr Informationen zum Fakultätsfrauenpreis und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier: http://www.frauenbeauftragte.rw.fau.de/foerdermoeglichkeiten/fakultaetsfrauenpreis.shtml