Bekanntmachung zur Nicht-Berücksichtigung des WS 2020/21
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Juristische Universitätsprüfung, Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M. (LSE), hat mit JUP-Drs. 21/3 eine Vorab-Information zur Nicht-Berücksichtigung des Wintersemesters 2020/21 bei Berechnung der Erstzulassungs-Höchstfrist zur JUP sowie für den Freischuss (EJS und JUP) veröffentlicht.
Das Dokument finden Sie unter folgendem Link:
JUP-Drs. 21-3 (PDF)