Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung
Mit Wirkung zum 1. September 2016 hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz die Hilfsmittelbekanntmachung geändert. Die Änderung gilt erstmals für die Erste Juristische Staatsprüfung 2016/2.
Auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamts (Hilfsmittelbekanntmachung) können Sie sich mit den Neuregelungen vertraut machen.
Soweit die Prüfer am Fachbereich Rechtswissenschaft keine Sonderregeln bekannt geben, gilt die o. g. Hilfsmittelbekanntmachung sinngemäß für die Prüfungen (Abschlussklausuren und Abschlusshausarbeiten, Übungen für Fortgeschrittene) am Fachbereich Rechtswissenschaft. Für die bis 31.08.2016 stattfindenden Prüfungen hat die bisherige Hilfsmittelbekanntmachung Gültigkeit. Für die Prüfungen ab 01.09.2016 gilt dann die neue Hilfsmittelbekanntmachung.