Zusätzliche Förderung für Wissenschaftlerinnen der Fakultät
Für die Förderung von Wissenschaftlerinnen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät stehen ab sofort Mittel aus dem Innovationsbündnis Hochschule 4.0 zur Verfügung. Die Frauenbeauftragten der Fakultät entwickelten drei attraktive Förderangebote, die das Ziel haben, Frauen auf ihrem wissenschaftlichen Karriereweg zu unterstützen.
Promovendinnen, Post-Doktorandinnen, Habilitandinnen und W1-Professorinnen können sich ab sofort für ein individuelles Einzelcoaching bewerben, um mit einer passgenauen Beratung durch professionelle Coaches Fragen der Laufbahn- und Karriereplanung zu besprechen.
Im Rahmen einer zweiten Fördermaßnahme können sich Post-Doktorandinnen und Habilitandinnen für eine kurzfristige Zwischenfinanzierung bewerben. Diese greift dann, wenn die nahtlose Weiter- bzw. Anschlussfinanzierung durch Forschungsprojekte nicht gewährleistet werden kann.
Das dritte Angebot richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kindern. Durch die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen aufgrund der Corona-Pandemie haben insbesondere Wissenschaftlerinnen mit betreuungsbedürftigen Kindern im erheblichen Umfang Zeit für Forschung und Lehre verloren. Die Unterstützung durch studentische Hilfskräfte (SHK) dient der Abmilderung entstandener Nachteile. Sie soll Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase mehr Flexibilität und zeitliche Entlastung ermöglichen, sodass sie trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigungen ihre Forschung weiterverfolgen und ihren Verpflichtungen im Wissenschaftsbetrieb nachkommen können.
Ansprechpartnerin für alle Maßnahmen ist Prof. Dr. Martina Steul-Fischer, Frauenbeauftragte der Fakultät. Genauere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie auf der Homepage der Frauenbeauftragten der Fakultät.