2.12.2022 – Praktische Frage
Welche Vorteile bietet das Mahnverfahren gegenüber dem Klageverfahren? Zu nennen waren für das heutige Türchen drei Beispiele.
Auffällig sind mehrere Unterschiede. Zum einen ist es ein grundsätzlich schnelleres Verfahren, nachdem es rein über Formulare abgebildet werden kann (§ 689 ZPO). Andererseits verrät ein Blick in das RVG und GKG, dass es kostengünstiger ist. Aus der Nichtregelung etwas anderem ist außerdem zu schließen, dass es keinen Anwaltszwang gibt.
Auch hinsichtlich dieser Frage gab es große Beteiligung, wobei erneut zwei Überraschungspakete zu gewinnen waren.
Türchen 1
Türchen 2