15.12.2021 – Refugee Law Clinic
Welche Möglichkeiten hat man eigentlich während dem Studium, sich praktisch zu betätigen? Naja, auf der einen Seite gibt es da die Moot Courts. Wer jetzt weniger im Team präsentieren und vortragen möchte, der kann auch am Redewettbewerb in Regensburg teilnehmen (Bewerbung zum Linklaters Redewettstreit – YouTube). Wer, statt gegeneinander zu argumentieren lieber verhandeln und kooperativ zu einem Ergebnis kommen möchte, der schaut beim FAUMUN-Projekt vorbei (7.12.2021).
Wer den recht geschützten Raum der Universität verlassen und wirklich Berührungspunkte mit Dritten haben möchte, der kann sich auch u.a. bei der Refugee Law Clinic Erlangen-Nürnberg e.V. engagieren (RLC Erlangen-Nürnberg (rlc-erlangen.de)). Was das genau ist, welche Tätigkeitsschwerpunkte bestehen und warum es eine sehr wichtige Einrichtung ist, das erfahrt Ihr in dem angefertigten Video (Moot Adventskalender – Türchen 15 – YouTube).
Insoweit gilt heute ein ganz besonderer Dank Herrn Prof. Dr. Matthias Rohe, der das Buch Islam in Deutschland thematisch passend gestiftet hat. Andererseits dürfen wir heute wieder ein großes Paket schnüren, wobei wir uns auch noch einmal ganz herzlich bei Frau Celina Henning bedanken.
Die heutige Frage war entsprechend anspruchsvoll. Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 V VwGO: Eine Frist gibt es nicht, aber leider nicht ohne Ausnahme. In welchen Verfahren besteht eine solche Frist? Ein Beispiel genügt. Leute, die den entsprechenden Schwerpunkt haben oder eine Verbindung zum heutigen Tag hergestellt haben, konnten sehr leicht auf § 36 III Asylverfahrensgesetz kommen.