13.12.2021 – Human Rights Clinic
Ursprünglich ist Euer Moot-Court-Koordinator Kevin Frank bei Frau Prof. Dr. Anusche Farahat vorstellig geworden, um bezüglich dem Move Moot Court nachzufragen. Nachdem die Idee des Moot-Adventskalenders skizziert worden ist, kam man jedoch darauf ein Thema vorzustellen, welches im Jahr 2021 angestoßen worden ist. Nachdem es im Dezember darum geht Institutionen und Angebote vorzustellen, bei denen sich die Studierenden einbringen und einen echten Mehrwert erfahren können, sollte neben Moot Courts auch die Human Rights Clinic vorgestellt werden (Human Rights Clinic › CHREN (fau.de)). Insoweit nochmals herzlichen Dank an Frau Prof. Anusche Farahat und Herrn Jonathan Kießling, die dieses Angebot in einem Video beleuchten (Moot Adventskalender – Türchen 13 – YouTube).
Für das heutige Türchen musste man wissen, warum beim einstweiligen Rechtsschutz (§ 80 V VwGO) § 88 VwGO analog angewandt wird. Diese Frage sollte nur nochmals die Motivation zum Lesen des Gesetzestextes stärken, nachdem der einzige Grund für die Analogiebedürftigkeit das Fehlen des Wortes „Antrag“ im Wortlaut der Norm ist.